wechsel in die GKV / Jahresgehalt / JAEG

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yahama1300
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wechsel in die GKV / Jahresgehalt / JAEG

Beitragvon yahama1300 » 29.08.2015, 09:39

Hallo Zusammen,

mein Name ist Andreas H. aus dem Süddeutschen Raum, ich bin 48 Jahre alt und aufgrund meiner Frage auf dieses Forum gestossen.
Ich habe im Netz immer widersprüchliche Aussagen zu lesen bekommen, deshalb hier meine Frage:
Ich bin seit 7 Jahren in der PK (vorher gesetzlich versichert). Ich habe die Anhebung der Beiträge unterschätzt. Wenn das in den kommenden Jahren so weiter geht (und das wird es wohl), wächst mir das Ganze langsam an meine Grenze (auch bedingt durch einen Risikozuschlag meiner Versicherung). Durch Arbeitsreduktion falle ich nun mit 4500,- brutto Monatsgehalt knapp unter die JAEG, was mir, wenn ich es richtig verstehe, den Wechsel in die GKV ermöglicht. Ich beziehe als Angestellter nur 12 Gehälter, bekomme jedoch eine Jahrestantieme die gewinnabhängig und jedes Jahr unterschiedlich ausfällt zwischen 2000,- und 6000,- Euro brutto.
WIRD DIESE TANTIEME ZUM JAHRESGEHALT ADDIERT so dass mir ein Wechsel verwehrt wird, weil ich dann wieder über der JAEG liege?
Mir wäre sehr geholfen, wenn jemand hier dies beantworten kann...
Vielen Dank und beste Grüsse, Andreas

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.08.2015, 13:30

Hallo,
ja, wird sie und es ist durchaus nicht selten, dass Arbeitnehmer allein wegen der Sonderzahlungen nicht oder nicht mehr kranken versicherungspflichtig sind.
Gruss
Czauderna

yahama1300
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Beitragvon yahama1300 » 31.08.2015, 15:17

Danke für die Antwort ! Welches Verdienst-Jahr ist denn entscheidend für die Versicherungspflicht oder Nichtpflicht? Das vergangene, das derzeitige oder das zu erwartende? Geht es immer um 12 Monate von Januar bis Dezember gerechnet?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 31.08.2015, 19:17

yahama1300 hat geschrieben:Danke für die Antwort ! Welches Verdienst-Jahr ist denn entscheidend für die Versicherungspflicht oder Nichtpflicht? Das vergangene, das derzeitige oder das zu erwartende? Geht es immer um 12 Monate von Januar bis Dezember gerechnet?


Hallo,
es geht um das lfd. und um das folgende Kalenderjahr, aber nicht zwingend von Januar bis Dezember, Beispiel- Arbeitnehmer, beschäftigt ab 01.01. des lfd. Kalenderjahres - wenn z.B. ab 1.7. eine Gehaltserhöhung ansteht. muss der Arbeitgeber beurteilen (xx mal 12 zzgl Einmalzahlungen, auf Basis des neuen Gehalts ob hier die JAE für das lfd. Jahr
überschritten wird und vorausschauend auch die JAE für das folgende Jahr -
wenn dies zutrifft, dann scheidet der Arbeitnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus.
Gruss
Czauderna


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