Ab wann selbständig im Sinne der Krankenkasse?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ab wann selbständig im Sinne der Krankenkasse?
# 1)
Ab wann ist man selbständig im Sinne der Krankenkasse ?
Mit der Vorbereitung, Gewerbeanmeldung, erste Umsätze?
War vorher freiwillige krankenversichert, ermäßigter Beitragssatz.
# 2)
Wenn man viel Gewinn macht, ist es glaube ich besser man ist früher im Jahr selbständig. Gewinn verteilt sich somit auf mehrere Monate.
Ist der Gewinn niedrig, ist es denke ich besser man ist erst später selbständig, da ermäßigter Beitragssatz günstiger ist.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=858
Vielen Dank !!!
Ab wann ist man selbständig im Sinne der Krankenkasse ?
Mit der Vorbereitung, Gewerbeanmeldung, erste Umsätze?
War vorher freiwillige krankenversichert, ermäßigter Beitragssatz.
# 2)
Wenn man viel Gewinn macht, ist es glaube ich besser man ist früher im Jahr selbständig. Gewinn verteilt sich somit auf mehrere Monate.
Ist der Gewinn niedrig, ist es denke ich besser man ist erst später selbständig, da ermäßigter Beitragssatz günstiger ist.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=858
Vielen Dank !!!
rossi hat geschrieben:Wenn Du dich hauptberuflich dieser Tätigkeit widmest. Also, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich Deine Mühen hierfür einbringst.
Beispiel:
März:
Vorbereitungen für die Existenzgründung
- wöchentliche mehr als 18 Std.
April:
Geschäftsanmeldung
Juni:
Erste Umsätze
Selbständig im Sinne der Krankenkasse
ab März.
RICHTIG ?
#2) Siehe oben.
Auch richtig?
na, na, na Gast 100!
Du willst doch Petra 10 nicht dazu bewegen, irgendwelche falsche Angaben zu machen, oder etwas zu vertuschen!!
Es gibt ja noch den § 307 SGB V
§ 307 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 291a Abs. 8 Satz 1 eine dort genannte Gestattung verlangt oder mit dem Inhaber der Karte eine solche Gestattung vereinbart.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. a) als Arbeitgeber entgegen § 204 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder
b) entgegen § 204 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder § 205 Nr. 3 oder
c) als für die Zahlstelle Verantwortlicher entgegen § 202 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt oder
3. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Da sie freiwillig versichert ist, hat sie definitiv eine Verselbständigung mitzuteilen. Macht sie dieses nicht, oder versucht sie es irgendwie zu vertuschen und die KV kommt dahinter, dann muss sie nicht nur den erhöhten Beitrag zahlen, sondern evtl. auch noch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro.
Möchtest Du hier jemanden anstiften!?!?
Du willst doch Petra 10 nicht dazu bewegen, irgendwelche falsche Angaben zu machen, oder etwas zu vertuschen!!
Es gibt ja noch den § 307 SGB V
§ 307 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 291a Abs. 8 Satz 1 eine dort genannte Gestattung verlangt oder mit dem Inhaber der Karte eine solche Gestattung vereinbart.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. a) als Arbeitgeber entgegen § 204 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder
b) entgegen § 204 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder § 205 Nr. 3 oder
c) als für die Zahlstelle Verantwortlicher entgegen § 202 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt oder
3. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Da sie freiwillig versichert ist, hat sie definitiv eine Verselbständigung mitzuteilen. Macht sie dieses nicht, oder versucht sie es irgendwie zu vertuschen und die KV kommt dahinter, dann muss sie nicht nur den erhöhten Beitrag zahlen, sondern evtl. auch noch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro.
Möchtest Du hier jemanden anstiften!?!?
Mal wieder unterwegs, Gast100 ...
.. arglosen Fragestellern hier im Forum "heiße" Tipps zu geben, mit denen sie, aber natürlich nicht du, auf die Nase fallen können?
Oder, falls sie darauf eingehen, auf die Nase fallen werden?
Und Gast100 grinst sich eins.
Immer wieder lustig.
Oder, falls sie darauf eingehen, auf die Nase fallen werden?
Und Gast100 grinst sich eins.
Immer wieder lustig.

Ich denke, Petra 10 wird zwischen den Zeilen lesen können!!
Konkrete Tipps wie man die Solidargemeinschaft austrixt, oder gar verarscht, wird man vermutlich in diesem Forum nicht erhalten, zumindest nicht von mir.
Aber vermutlich siehst Du es anders - Gast 100!?
Mit solchen Menschen habe ich es tag täglich zu tun, die meinen, dass sie die Solidargemeinschaft schlicht und einfach ausnutzen können. Es ist immer wieder abenteuerlich und bringt mich zum schmunzeln.
Konkrete Tipps wie man die Solidargemeinschaft austrixt, oder gar verarscht, wird man vermutlich in diesem Forum nicht erhalten, zumindest nicht von mir.
Aber vermutlich siehst Du es anders - Gast 100!?
Mit solchen Menschen habe ich es tag täglich zu tun, die meinen, dass sie die Solidargemeinschaft schlicht und einfach ausnutzen können. Es ist immer wieder abenteuerlich und bringt mich zum schmunzeln.
Oh weia - Gast 100 - Deine Einstellungen zu den sozial- und anderen rechtsstaatlichen Prinzipien des demokratischen Staates beindrucken mich mehr und mehr!
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, Sack und Pack zu nehmen und Dir irgendeinen Urwaldstaat zu suchen, der Deinen Einstellungen gerecht wird?
Aus den bisherigen Posting´s habe ich entnommen, dass Du offensichtlich auch finanzkräfitg bist, um einen eigenen Staat - irgendwo im Urwald - neu zu gründen. Da kannst Du alles nach Deiner Nase regeln und brauchst Dich niemals irgendwie zu fügen oder beugen!?!?!
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, Sack und Pack zu nehmen und Dir irgendeinen Urwaldstaat zu suchen, der Deinen Einstellungen gerecht wird?
Aus den bisherigen Posting´s habe ich entnommen, dass Du offensichtlich auch finanzkräfitg bist, um einen eigenen Staat - irgendwo im Urwald - neu zu gründen. Da kannst Du alles nach Deiner Nase regeln und brauchst Dich niemals irgendwie zu fügen oder beugen!?!?!
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