Abrechnungspraxis

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Hauptmann
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Abrechnungspraxis

Beitragvon Hauptmann » 23.11.2015, 11:01

Hallo,

wer weiß Bescheid darüber, ob alleine das Einziehen der AOK-Versichertenkarte zwecks Ausstellung eines Anschlussrezepts schon zur Abrechnung eines Quartals fachärztlicher Behandlungen führen kann.

Fall
Ich benötige 2x jährlich eine Handcreme, die in Deutschland, jedoch nicht in Österreich oder in der Schweiz, verschreibungspflichtig ist. Sie kostet auf Privatrezept 18,12 EUR, auf AOK-Rezept 7,14 Zuzahlung. Den Arzt selbst habe ich schon über zwei Jahre lang nicht gesehen, alles geschieht am Empfang praktisch auf Knopfdruck.

Nun wurde in einer Diskussionsrunde behauptet, das Ausstellen eines solchen Rezepts bringe dem Arzt ein volles Quartalshonorar. Sollte dies zutreffen, könnte ich daraus eine bessere Rolle ableiten als die eines rechtlosen Bittstellers, der dem Wohlwollen irgendwelcher Arzthelferinnen ausgeliefert ist und die auch bereits zweimal den Eingang einer telefonischen (per Anrufbeantworter eingeladenen), mit EVN belegbaren Bestellung bestritten.

Ein Überprüfen dieser Behauptung scheiterte bisher:
    AOK lehtnt jede Auskunft ab und verweist an die Kassenärztliche Vereinigung
    Dort wird an AOK zurück verwiesen
    AOK (Hauptverwaltung) empfiehlt ggf. Beschwerde an Gesundheitsministerium
    Dieses gibt wie üblich keine Auskunft (in Bayern) und verweist an Bürgertelefon der Staatskanzlei
    Dort wird man zunächst an das Sozialministerium verwiesen und nach dessen Unzuständigkeitserklärung erneut an das Gesundheitsministerum bzw. dessen wiederholter Ablehnung jeglicher Auskünfte an das Bundesversichertenamt. Dieses wiederum verweist auf seine Unzuständigkeit....

Czauderna
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Re: Abrechnungspraxis

Beitragvon Czauderna » 23.11.2015, 12:45

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du jeweils ein "Kassenrezept" erhältst - wenn dem so ist, dann liegt meiner Meinung nach ein Fehler seitens der Arztpraxis vor - denn grundsätzlich gilt, dass eine Verordnung ohne Arzt-Patient-Kontakt nicht zulässig ist - Ausnahmen bestätigen die Regel, aber zwei Jahre kein Arzt-Patienten-Kontakt - das geht gar nicht - und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, geht das auch bei Privatrezepten nicht.
Was die Bezahlung des Arztes angeht, so kann ich leider nicht mit festen Beträgen dienen, weiß aber, dass allein die Ausstellung eines Kassenrezeptes ausreicht um "abrechnen" zu können. So, wie geschildert sehe ich den Begriff "Bittsteller" für falsch an und auch die evtl. Meinung, etwas vom Arzt fordern zu können, halte ich für falsch. Der Arzt entscheidet allein und verantwortlich, was er wem und wie verordnet - das gilt sowohl für das "Kassenrezept" aber auch für das Privatrezept - denn wenn Rezepte nur auf "Zuruf" ausgestellt werden - dann braucht man dafür zwingend keinen Arzt - dann kann das jeder.
Gruss
Czauderna

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Re: Abrechnungspraxis

Beitragvon Hauptmann » 24.11.2015, 03:41

"Der Arzt entscheidet allein und verantwortlich, was er wem und wie verordnet - "

Tatsächlich?
Sich an der Honorierung nicht erbrachter Leistungen mästen und dann noch den Gutsherren heraus hängen?
Rezeptabholer mit falschen Terminen an der Nase herum führen und antichambrieren lassen vor einer Helfern, die sich ärger gebärdet als eine Polizeidirektorin es jemals würde?

Das Ausstellung von "Anschluss- bzw. Folgerezepten" ist übrigens ganz allgemein und in Jahrzehnten selbst gemachten Erfahrungen allgemein geübte Praxis, gegen die ich an sich nichts einzuwenden habe. Einmal im Jahr sollte man m.E. den Patienten aber schon ansehen, wenngleich in bestimmten ärztlichen Disziplinen Ferndiagnosen auf Grund der Aktenlage zum Tagesgeschäft gehören.

Besonders pikant im gegenständlichen Fall finde ich das Herumeiern diverser Aufsichtsbehörden einschließlich AOK um das Thema Arzt-Honorierung.
Kein Wunder, dass dem Abrechnungsbetrug Tür und Tor geöffnet bleibt. Und man von der AOK auch keine Unterstützung bekommt, wenn man mit angeblichen IGeL-Rechnungen über den Tisch gezogen wird, die sehr wohl im Leistungskatalog aufgeführt sind...

Ob auch da wieder einmal "Ehrenamtliche" in den bis zu 15 Aufsichtsgremien, in die sie entsandt wurden (ein mir bekannter Ex-Mechanikergeselle, nunmehr Gewerkschafts- und Parteifunktionär, Stadtrat etc. sitzt in solchen...), ihre sinnlose Untätigkeit unter Beweis stellen?

Czauderna
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Re: Abrechnungspraxis

Beitragvon Czauderna » 24.11.2015, 07:26

Hallo,
deine negative, persönlich Erfahrung ist die eine Seite - Fakt bleibt aber das, was ich versucht habe zu beschreiben aus meiner Praxis als Krankenkassenmitarbeiter heraus. Natürlich spielt immer die Qualifikation eines Arztes und seines Personals eine Rolle und dein Arzt scheint da nicht in der ersten Liga zu spielen. Nicht nur, dass er zwei Jahre lang Rezepte ausstellt ohne dich gesehen zu haben, nein, wenn ich es richtig gelesen habe will er dir auch IGEL-Leistungen "verkaufen" obwohl es sich um Kassenleistungen handelt - das geht gar nicht.
Gruss
Czauderna

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Re: Abrechnungspraxis

Beitragvon Hauptmann » 24.11.2015, 11:01

Danke, ich respektiere selbstverständlich deine Meinung.

Quasi zum Themenabschluss füge ich hier eine kleine Zitatensammlung bei und wünsche viel Spaß damit.

Mit den besten Grüßen

Schade, eine pdf-Datei wird hier leider nicht akzeptiert!

Ungültige Dateierweiterung: Stellungnahmen zur Fragestellung.pdf
Welcher Stümper hat diese Forensoftware programmiert?

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Re: Abrechnungspraxis

Beitragvon Hauptmann » 24.11.2015, 12:04

Nachtrag
Anhang nach Konvertieren von pdf nach doc:
< Ungültige Dateierweiterung: Zitatensammlung.doc >


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