? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

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heinrich
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? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

Beitragvon heinrich » 10.12.2015, 20:33

Jemand ist seit Jahren in der PKV.

Von Einzelfirma wird gewechselt zu einer Gesellschaft.
In der gesetzlichen Sozialversicherung wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet.
Es dauert und dauert.

Nach ca. 2 Jahren wird dann am 05.12.2015 rückwirkend ab 1.1.2014 festgestellt, dass ab 1.1.2014 Versicherungpflicht zur Kranken-Renten,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht.

FRAGE: kann die PKV rückwirkend ab 1.1.2014 gekündigt werden , weil ja jetzt erst bekannt wurde, dass Versicherungspflicht in der Sozial-
versicherung besteht. Falls wichtig: es kann unterstellt werden, dass in der PKV im fraglichen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Rossi
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Re: ? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

Beitragvon Rossi » 11.12.2015, 08:24

Tja, das wird wohl nicht klappen, zumindest besteht dort kein Rechtsanspruch.

Es ist in § 205 Abs. 2 VVG geregelt.

Zitat:
(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten.

Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu.

Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. 5Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.


Es gibt eine absolute Frist von 3 Monaten, allerdings ab Eintritt der Versicherungspflicht. Dort steht nicht ab Feststellung der Versicherungspflicht. D.h., die 3 Monatsfrist ist natürlich vorbei; es geht jetzt nur mit Wirkung für die Zukunft. Die PKV kann natürlich aus Kulanzgründen den PKV-Vertrag früher beendet, was ich allerdings nicht glaube.

Golfspiel
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Re: ? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

Beitragvon Golfspiel » 14.01.2016, 08:44

Hallo Heinrich, so ähnlich geht es mir auch. ich bin seit 19 Jahren in der PKK im Jahr 2013 habe ich aus persönlichen Gründen mit meiner Chefin die Arbeitszeit halbiert und damit auch mein Lohn. Bei einer Lohnsteuerprüfung im Jahr 2014 wurde aus dem Grund meine GKK- Pflicht festegestellt. ich habe aber meine PKK-Beiträge immer bezahlt. jetzt musste mich laut Gesetz mein Arbeitgeber gesetzlich versichern und ich soll die Zeit nachzahlen. ich werde in5 Monaten 55 da hätte kein Mensch mehr nach gefragt. Ganz ehrlich ich will nicht in die GKK und das habe ich auch deutlich gesagt. Aber des Gesetz lässt wohl keine Spielraum zu, zumal ich ab mitte des Jahres wieder voll arbeiten gehen werde. Momentan zahle ich beide Kassen. Ganz ehrlich fühle ich mich betrogen.....es gibt auch keinen Ansprechpartner jeder schiebt es auf den anderen...... ich habe jetzt erst mal wieder Einspruch eingelegt weil ich damit absolut nicht einverstanden bin. es hat auch nicht mit den Stützen des Sozialstaates zu tun!!!
ich dachte Gesetze werden von Menschen für Menschen gemacht aber das gilt wohl nur wenn die Politik was ändern will. Wenn ich daran denke was die Vorstände der GKK für Gehälter haben wird mir übel.

Aras
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Re: ? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

Beitragvon Aras » 14.01.2016, 09:07

Ich hoffe, dass du in der PKV und nicht in der PKK bist.

Golfspiel
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Re: ? rückwirkende Kündigung PKV, wenn rückwirkend Vers-PFlicht festgestellt wird

Beitragvon Golfspiel » 14.01.2016, 11:11

Aras hat geschrieben:Ich hoffe, dass du in der PKV und nicht in der PKK bist.

das war natürlich falsch......

"wenn jemand Fehler findet kann er die gern behalten, ich stelle keinerlei Ansprüche" :)

umgangsdeutsch ist wohl PRIVATE-KRANKENKASSE nicht falsch, die Abkürzung wird wohl eher nicht gebraucht. Wichtig ist mir dabei eigentlich mehr der Inhalt und wie mit uns "mündigen" Bürgern umgegangen wird. [-X


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