Hallo,
angenommen ein selbständiges verheiratest Paar geht in die Rente, wobei beide während der gesamten Selbständigkeit gesetzlich krankenversichert waren. Nur einer der beiden hat Anspruch auf die KVdR, weil nur einer der beiden mehr als 60 Monate in einem Angestelltenverhältnis war.
Kann dann der Ehepratner, der Anspruch auf die KVdR hat, den anderen Ehepartner (der keinen Anspruch auf die KVdR hat) über die Familienversicherung mitversichern?
Ehepartner kostenfrei mitversichern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Ja, das geht; sofern der Ehepartner nicht mehr hauptberuflich selbständig ist und sein Gesamteinkommen (Einkommen im Sinne des Steuerrechts) unterhalb von derzeit 415,00 € mtl. liegt.
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Nehmen wir an, dass das Einkommen bezogen auf die DRV unterhalb von 415,00 Euro im Monat beträgt. Nun haben sich aber beide Ehepartner privat abgesichert, weil Sie ja keine Rente von der DRV bekommen.
Das Paar hat folgende Einnahmen:
Einnahmen aus Vermietung einer Wohnung = 575,00 Euro
Private monatliche Altersvorsorge = 1.400,00 Euro
DRV-Rente Ehepartner 1 = 25,00 Euro
DRV-Rente Ehepartner 2 = 0,00 Euro
--------------------------------------------------------------------
Summe der monatlichen Einnahmen = 2.000,00 Euro
Wird die Summe der Einnamen bei einem Ehepahr dann einfach durch zwei geteilt, sprich hat dann jeder Einnahmen von 1.000 Euro oder kann man dass auch ungleich aufteilen, so das Ehepartner 1 Einnahmen von 1.600 Euro hat und Ehepratner 2 Einnahmen von 400,00 Euro. Nur wenn mann das so aufteilen könnte wäre es möglich, dass Ehepartner 2 über die gesetzliche Krankenkasse von Ehepartner 1 mitversichert ist, weil Ehepartner 2 ja dann weniger als 415,00 Euro im Monat einnehmen würde.
Das Paar hat folgende Einnahmen:
Einnahmen aus Vermietung einer Wohnung = 575,00 Euro
Private monatliche Altersvorsorge = 1.400,00 Euro
DRV-Rente Ehepartner 1 = 25,00 Euro
DRV-Rente Ehepartner 2 = 0,00 Euro
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Summe der monatlichen Einnahmen = 2.000,00 Euro
Wird die Summe der Einnamen bei einem Ehepahr dann einfach durch zwei geteilt, sprich hat dann jeder Einnahmen von 1.000 Euro oder kann man dass auch ungleich aufteilen, so das Ehepartner 1 Einnahmen von 1.600 Euro hat und Ehepratner 2 Einnahmen von 400,00 Euro. Nur wenn mann das so aufteilen könnte wäre es möglich, dass Ehepartner 2 über die gesetzliche Krankenkasse von Ehepartner 1 mitversichert ist, weil Ehepartner 2 ja dann weniger als 415,00 Euro im Monat einnehmen würde.
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen und dessen Zurechnung laut Steuerbescheid. Und bei der Zurechnung der Rente besteht kein Spielraum. Wenn also schon die Rente 415 EUR überschreitet, wird das mit der Familienversicherung nichts, zumal bei Renten der Zahlbetrag und nicht der steuerliche viel niedrigere Ertragsanteil berücksichtigt wird. Ausnahme: Verluste in anderen Einkunftsarten, die im Rahmen der Familienversicherung saldiert werden dürfen und das Gesamteinkommen unter die Grenze drücken können.
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Ich verstehe leider nicht so richtig was du meinst.
Kannst du da vielleicht anhand des Beispiels von mir erklären in welchem das Ehepaar zusammen 2.000 Euro pro Monat bekommt, wobei diese Geld nicht von der DRV kommt.
Das wäre super freundlich von Dir!
Kannst du da vielleicht anhand des Beispiels von mir erklären in welchem das Ehepaar zusammen 2.000 Euro pro Monat bekommt, wobei diese Geld nicht von der DRV kommt.
Das wäre super freundlich von Dir!
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Ich verstehe leider nicht so richtig was du meinst.
Kannst du da vielleicht anhand des Beispiels von mir erklären in welchem das Ehepaar zusammen 2.000 Euro pro Monat bekommt, wobei diese Geld nicht von der DRV kommt.
Das wäre super freundlich von Dir!
Kannst du da vielleicht anhand des Beispiels von mir erklären in welchem das Ehepaar zusammen 2.000 Euro pro Monat bekommt, wobei diese Geld nicht von der DRV kommt.
Das wäre super freundlich von Dir!
Re: Ehepartner kostenfrei mitversichern
Ungleich aufteilen geht zumindest bei der Rente nicht; jeder Ehegatte bekommt seine tatsächlich gezahlte Rente zugerechnet. Dabei ist es egal, ob es sich um eine private oder gesetzliche Rente handelt.
Mit der Saldierung meinte ich den hypothetischen Fall, dass auch negative Einkünfte vorliegen, also z.B. Verluste aus Vermietung und Verpachtung, welche durch Verrechnung die Summe der Einkünfte unter die 415-Euro-Grenze drücken könnten. Aber das trifft hier ja nicht zu - im Gegenteil.
Mit der Saldierung meinte ich den hypothetischen Fall, dass auch negative Einkünfte vorliegen, also z.B. Verluste aus Vermietung und Verpachtung, welche durch Verrechnung die Summe der Einkünfte unter die 415-Euro-Grenze drücken könnten. Aber das trifft hier ja nicht zu - im Gegenteil.
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