Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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grhansolo
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Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon grhansolo » 03.02.2016, 08:56

Hallo,

angenommen ein 70 jähriger Rentner war sein ganzes Leben gesetzlich krankenversichert. Des Weiteren war er den größten Teil seines Lebens selbständig. In einem Angestelltenverhältnis war er nur 2 Jahre. Damit sind die 60 Monate, die Voraussetzung für die DRV-Rente sind, nicht erfüllt. Aus diesem Grund steht dem Rentner auch keine KVvR zu.

Zu diesem Szenario hätte ich einige Fragen:

1.)
Wie berechnet sich denn dann der Beitrag den der Rentner für die Krankenversicherung zahlen muss.

Hätte er Anspruch auf die KVvR wäre die Bemessungsgrundlage ja die Rente der DRV. Würde er z.B. 1.000 Euro Rente bekommen so würde die DRV 10,4% dieser 1000 Euro, sprich 104 Euro im Monat für die KVvR einbehalten, damit bekäme er 896 Euro (1000 Euro – 104 Euro) ausgezahlt und wäre damit bei der KVvR versichert.

2.)
Da er keine DRV-Rente bekommt frage ich mich welcher Betrage herangezogen wird, um den Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung in der Rente zu ermitteln. Könnt ihr mir ein Beispiel geben.

3.)
Im obigen Beispiel hat der Renter ja nur 2 Jahre, sprich 12 Monate gearbeitet. Ist es Eurer Meinung nach empfehlenswert 48 Monate freiwillig in die DRV einzuzahlen, damit man die 60 Monate erreicht und damit Anspruch auf die DRV-Rente und die KVvR hat?

4.)
Angenommen man hat in der Rente keinen Anspruch auf KVvR. Kann man dann in der Rente frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen bei welcher man versichert sein möchte?

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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon Rossi » 03.02.2016, 09:52

Hm, verstehe ich jetzt nicht.

Wir haben doch schon alles in einem anderen Thread erklärt.

Fakt ist, wenn er keine DRV-Rente erhält, dann kommt er nicht in die KVdR. Er bleibt dann in der freiw. Kv. Für die Beitragsbemessung sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt maßgeblich, d.h., was er an Einkommen hat. Es wird allerdings mein Mindesteinkommen von derzeit 968,33 € unterstellt. Hiervon zahlt er den ermäßigten Beitragssatz (derzeit 14,0 €), den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz und die PV von derzeit 2,35 €. Hier geht es dann ab 173,00 € im Monat los. Liegen die Einnahmen oberhalb 968,33 € wird es natürlich teurer.

Erhält er hingegen eine lächerliche Rente von mtl. 15,00 €, dann ist er in der KVdR und zahlt ca. 1,56 € mtl.

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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon grhansolo » 04.02.2016, 09:32

Es wird allerdings mein Mindesteinkommen von derzeit 968,33 € unterstellt. Hiervon zahlt er den ermäßigten Beitragssatz (derzeit 14,0 €), den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz und die PV von derzeit 2,35 €. Hier geht es dann ab 173,00 € im Monat los. Liegen die Einnahmen oberhalb 968,33 € wird es natürlich teurer.


Ich verstehe leider noch immer nicht wie du von den 968,33 Euro Mindesteinkommen auf die 173,00 Euro Krankenversicherungsbeitrag kommst?

14,00 Euro + 2,35 Euro = 16,35 Euro und nicht 173,00 Euro?

Bisher habe ich 24 Monate in die DRV eingezahlt. Würdest du mir empfehlen freiwillig 36 weitere Monate in die DRV einzuzahlen, damit ich auf die 60 Monate komme oder denkst du ich sollte das besser lassen?

Rossi
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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon Rossi » 04.02.2016, 10:06

Sorry, es muss natürlich "%" heißen.

D.h. 968,33 € Mindesteinkommen

968,33 € * 14,0 % für die KV = 135,57 €
968,33 € * 1,1 % ZB für die KV = 10,65 €
968,33 € * 2,35 % für die PV = 22,76 €

= 168,98 €.

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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon Aras » 04.02.2016, 10:19

Hol dir eine Wartezeitauskunft bei der DRV. Darauf steht explizit Wieviele Beiträge du schon hast. Und dann zahlst du genau die fehlenden Beiträge für die 60 Beiträge. Du kannst natürlich auch mehr als den Mindestbeitrag zahlen. Lass dich beraten. Ich weiss ja nicht wie alt du bist und wie dringlich das ganze jetzt ist. Erzähl mal bitte.

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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon grhansolo » 09.02.2016, 09:09

Ich und meine Freundin sind seit einigen Jahren zusammen selbständig.

Ich bin 36 Jahre und habe weit mehr als 60 Monate im Angestelltenverhältnis gearbeitet.

Meine Freundin ist 26 und hat bisher nur 24 Monate im Angestelltenverhältnis gearbeitet.

Wir überlegen uns nun, ob wir die 60 Monate bei meiner Freundin voll machen in dem wir freiwillig für 36 Monate in die Rentenversicherung einzahlen.

Denkst du das wäre sinnig?

Aras
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Re: Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR

Beitragvon Aras » 09.02.2016, 10:41

Ja, das macht Sinn. Zumal sie noch jung ist und man weiss ja nie was in der Zukunft passiert. Ausserdem seid ihr ja nicht verheiratet. Also die 3000€ wären mE gut angelegt.


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