Hallo ich habe mal eine Frage:
mein Sohn war bisher mit mir in der GKV mitversichert. Mein Mann hat ihn adoptiert. Dadurch daß mein Mann in der PKV ist, muß unser Sohn entweder freiwillig in der GKV oder in der PKV versichert werden. Wir haben uns für die PKV entschieden.
Die Adoption wird mit Zustellung des Beschlusses rechtskräftig. Dadurch wußten wir vorher nicht, wann genau der Zeitpunkt ist. Den Antrag für die PKV haben wir am 16.3. aufgenommen. Jetzt mußte ich mit ihm zum Arzt, weil er eine Augenentzündung hat. Der Versicherungsmensch von der PKV hat gemeint, daß die PKV dies noch nicht bezahlt, weil die Versicherung noch nicht polisiert ist. Die GKV sagt, nee die Versicherung endete zum 15.3.
Bleibe ich auf der Arztrechnung sitzen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Dankeschön.
Wer bezahlt bei Übergang von der GKV in die PKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wer bezahlt bei Übergang von der GKV in die PKV?
Hallo Renari,
einige W-Fragen zur Orientierung:
1) Wann ist Euer Sohn geboren?
2) Wann ist/war der Tag der Adoption? Am 15.3. oder 16.3. oder anderes Datum?
3) Wann Eintritt der Erkrankung?
4) Wann Behandlung?
5) Welche Informationen zum Ende/Beginn des Versicherungsschutzes (wer zahlt bis wann / ab wann?) gab es vor der Antragstellung?
und eine L-Frage:
6) Lief die Behandlung noch unter Vorlage der Krankenkassen-Karte oder schon als Selbstzahler?
Gruß von
Gerhard
einige W-Fragen zur Orientierung:
1) Wann ist Euer Sohn geboren?
2) Wann ist/war der Tag der Adoption? Am 15.3. oder 16.3. oder anderes Datum?
3) Wann Eintritt der Erkrankung?
4) Wann Behandlung?
5) Welche Informationen zum Ende/Beginn des Versicherungsschutzes (wer zahlt bis wann / ab wann?) gab es vor der Antragstellung?
und eine L-Frage:
6) Lief die Behandlung noch unter Vorlage der Krankenkassen-Karte oder schon als Selbstzahler?
Gruß von
Gerhard
Re: Wer bezahlt bei Übergang von der GKV in die PKV?
Hallo Gerhard,
unser Sohn wurde 2006 geboren; die Anhörung bei Gericht war am 10.3; die Zustellung des Bescheides aml 16.3., da hat die PKV gesagt, nehmen wir den 15.3.
Die Krankenkassen lag beim Arzt schon vor. Eine Information gab es nicht, wer bis wann noch bezahlt. Die Vorstellung beim Arzt war am 16.3.
Danke für deine Antwort.
Gruß
Renari
unser Sohn wurde 2006 geboren; die Anhörung bei Gericht war am 10.3; die Zustellung des Bescheides aml 16.3., da hat die PKV gesagt, nehmen wir den 15.3.
Die Krankenkassen lag beim Arzt schon vor. Eine Information gab es nicht, wer bis wann noch bezahlt. Die Vorstellung beim Arzt war am 16.3.
Danke für deine Antwort.
Gruß
Renari
Re: Wer bezahlt bei Übergang von der GKV in die PKV?
Uj, 3 Tage nicht da, über 1000 Zugriffe, keine Meinung.
Der ein oder andere wird aber sicher schon den Griffel gespitzt haben
Hallo Renari,
meine unmaßgebliche Einschätzung: Bei Zugang des Ad-Bescheides am 16.3. und Vers. Beginn am 15.3. Ist die gesetzliche Kasse am 16.3. nicht mehr leistungspflichtig, weil die Familienversicherung ab dann nicht mehr bestanden hat. Das gilt jedenfalls, solange es nicht doch noch zur freiwilligen, beitragspflichtigen Weiterversicherung kommt (s. u.)
Jetzt zunächst nochmals 2 ja/nein-Fragen, wozu es ja maximal 4 Konstellationen geben kann, hier vermutlich nur drei:
1) War die Augenerkrankung bei Antragstellung bereits aufgetreten? Falls zutreffend ja:
2) Sind die Fragen dazu im Antrag vollständig und korrekt beantwortet?
Bzw.
Falls 1) zutreffend mit nein beantwortet (Erkrankung über Nacht) , andere Frage 2:
2) War die Erkrankung vor der Behandlung nachgemeldet worden, ggf. wegen der Eile telefonisch? (vorvertragliche Anzeigepflicht) Vermutlich nein, bei „ja“ hätten wir es ja schon erfahren.
Also:
Ja+ja:
Am 16.3. besteht Versicherungsschutz. Es kann aber sein, dass je nach erwarteten Folgekosten ein monatlicher Risikozuschlag (infolge der Adoption des minderjährigen Kindes
Würde der Zuschlag von Euch subjektiv als zu hoch empfunden, könntet Ihr den Antrag zurücknehmen und statt dessen die „freiwillige“ beitragspflichtige Weiterversicherung in der Kasse beantragen. Freiwillig in ““ deshalb, weil ihr dann dazu verpflichtet wärt. Beginn und Beitragsspflicht rückwirkend ab 16.3. Lief die Behandlung am 16.3. nicht über die Kassenkarte - was zu vermuten ist - interessiert die Rechnung dann die Kasse nicht. Auch die PKV nicht, denn der Vertrag kam ja nicht zustande.
Ja+nein:
Aussage dazu erst, sofern diese Konstellation dummerweise passen würde. Wovon ich aber nicht ausgehe.
nein+nein:
Sowas soll vorkommen. Die Lösung läuft im Grunde genommen auf die Situation „ja+ja“ hinaus, da infolge der Adoption des minderjährigen Kindes Annahmepflicht für die PKV besteht.
Gruß von
Gerhard
Der ein oder andere wird aber sicher schon den Griffel gespitzt haben

Hallo Renari,
meine unmaßgebliche Einschätzung: Bei Zugang des Ad-Bescheides am 16.3. und Vers. Beginn am 15.3. Ist die gesetzliche Kasse am 16.3. nicht mehr leistungspflichtig, weil die Familienversicherung ab dann nicht mehr bestanden hat. Das gilt jedenfalls, solange es nicht doch noch zur freiwilligen, beitragspflichtigen Weiterversicherung kommt (s. u.)
Jetzt zunächst nochmals 2 ja/nein-Fragen, wozu es ja maximal 4 Konstellationen geben kann, hier vermutlich nur drei:
1) War die Augenerkrankung bei Antragstellung bereits aufgetreten? Falls zutreffend ja:
2) Sind die Fragen dazu im Antrag vollständig und korrekt beantwortet?
Bzw.
Falls 1) zutreffend mit nein beantwortet (Erkrankung über Nacht) , andere Frage 2:
2) War die Erkrankung vor der Behandlung nachgemeldet worden, ggf. wegen der Eile telefonisch? (vorvertragliche Anzeigepflicht) Vermutlich nein, bei „ja“ hätten wir es ja schon erfahren.
Also:
Ja+ja:
Am 16.3. besteht Versicherungsschutz. Es kann aber sein, dass je nach erwarteten Folgekosten ein monatlicher Risikozuschlag (infolge der Adoption des minderjährigen Kindes
jedoch max. 100 % des Grundbeitrages) erhoben wird, ggf. unabhängig vom Arztbesuch am 16.3. oder eventuelll auch wegenanderer Angaben zum Gesundheitszustand.unser Sohn wurde 2006 geboren
Würde der Zuschlag von Euch subjektiv als zu hoch empfunden, könntet Ihr den Antrag zurücknehmen und statt dessen die „freiwillige“ beitragspflichtige Weiterversicherung in der Kasse beantragen. Freiwillig in ““ deshalb, weil ihr dann dazu verpflichtet wärt. Beginn und Beitragsspflicht rückwirkend ab 16.3. Lief die Behandlung am 16.3. nicht über die Kassenkarte - was zu vermuten ist - interessiert die Rechnung dann die Kasse nicht. Auch die PKV nicht, denn der Vertrag kam ja nicht zustande.
Ja+nein:
Aussage dazu erst, sofern diese Konstellation dummerweise passen würde. Wovon ich aber nicht ausgehe.
nein+nein:
Sowas soll vorkommen. Die Lösung läuft im Grunde genommen auf die Situation „ja+ja“ hinaus, da infolge der Adoption des minderjährigen Kindes Annahmepflicht für die PKV besteht.
Gruß von
Gerhard
Dann offenbar doch ...
... ja+nein.
Nach dem Abtauchen der TE jedenfalls nicht ganz von der Hand zu weisen.
Vllt. taucht sie ja wieder auf ...
Nach dem Abtauchen der TE jedenfalls nicht ganz von der Hand zu weisen.
Vllt. taucht sie ja wieder auf ...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 49 Gäste