Kündigung Krankenkasse

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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stindal
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Kündigung Krankenkasse

Beitragvon stindal » 19.04.2016, 12:40

Hallo,

ich würde gerne meine Krankenversicherung wechseln. Nun kommt der große Haken. Meine Kündigung wurde bei meiner derzeitigen Krankenversicherung leider abgelehnt mit der Begründung dass ich derzeit noch bei einem "Travellertarif" gebunden bin (Auslandskrankenversicherung). Dieser Tarif läuft 3 Jahre. D.h. meine Kündigung kann erst frühestens bis zum 31. August 2018 wirksam werden.

Kann ich dagegen nichts tun? Bin jetzt ziemlich am Boden. Ein Wechsel wäre für mich nötig, da meine neue Krannkenkasse gewisse Leistungen bezahlen würde, die ich dringend benötige.

stindal
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Re: Kündigung Krankenkasse

Beitragvon stindal » 19.04.2016, 12:49

Ich habe eben folgendes im "Travellervertrag" gelesen:

"Die Versicherung wird für die dreijährige Teilnahmedauer am xx-Tarif
Traveller abgeschlossen . Die ordentliche Kündigung durch Sie ist ausge-
schlossen .
In besonderen Fällen (zum Beispiel Beitragserhöhung) besteht ein Recht
zur außerordentlichen Kündigung.

Einzelheiten finden Sie in §§ 9 und 12 AVB ReiseTN/TF"


Gibt es jemanden der ein ähnliches Problem hat?

stindal
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Re: Kündigung Krankenkasse

Beitragvon stindal » 19.04.2016, 12:53


Czauderna
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Re: Kündigung Krankenkasse

Beitragvon Czauderna » 19.04.2016, 14:12

Hallo,
das ist durchaus nicht unüblich mit dieser speziellen Bindungsfrist, d.h. bei anderen Kassen gibt es so etwas auch. Nur bei einer Beitragserhöhung, wie z.B. die Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 01.01.2016, greift dieses ausserordentliche Kündigungsrecht - da dürftest du zu spät dran sein.
Gruss
Czauderna

stindal
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Re: Kündigung Krankenkasse

Beitragvon stindal » 19.04.2016, 18:59

Liebe Czauderna, vielen Dank für die Antwort. Schade das man da nichts machen kann.

Dipling
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Re: Kündigung Krankenkasse

Beitragvon Dipling » 19.04.2016, 21:30

Zu prüfen wäre das Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen. Dieses muss die Kasse in ihrer Satzung vorsehen (§ 53 Abs. 8 SGB V). Ein besonderer Härtefall kann z.B. eine chronische Erkrankung sein.

Ist ein Wechsel in eine PKV geplant, bietet ein Statuswechsel von pflicht- auf freiwillig versichert gemäß § 188 Abs. 4 SGB V eine Ausstiegsoption.


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