Tarifwechsel PKV: Risikozuschlag vs. Leistungsverzicht

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kilian27
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Tarifwechsel PKV: Risikozuschlag vs. Leistungsverzicht

Beitragvon kilian27 » 16.06.2016, 08:58

Hallo!

Ich möchte Euch um Hilfe bitten bei Fragen zu Risikozuschlag bzw. Leistungsverzicht beim Tarifwechsel in der PKV:

Auf Nachfrage hat die Allianz hat mir den Wechsel in einen anderen Tarif angeboten (700er -> AktimedBest); Leistungen weitgehend gleich, aber günstigerer Beitrag. Aufgrund vereinzelter Mehrleistungen musste ich Gesundheitsfragen beantworten.
Das Angebot ist nun entweder ein Risikozuschlag von ca. 15% wegen bestehender Erkrankungen oder der Verzicht auf die Mehrleistungen. Bislang hatte ich keinen Risikozuschlag.

Meine Frage:
Hat die Sache einen grundsätzlichen Haken, wenn man erstmalig einen Risikozuschlag oder Leistungsverzicht akzeptiert? Wäre es vielleicht sogar besser, den Tarifwechsel ganz sein zu lassen und dafür die "weiße Weste" zu behalten? Kann es irgendwelche zukünftigen Schritte geben, bei denen mir ein bestehender Risikozuschlag oder Leistungsverzicht zum Nachteil wird?

Im Grunde ist der Leistungsverzicht für mich ok, da ich mit meinem jetzigen Niveau zufrieden bin. Ich will jetzt nur keinen Fehler machen, bei dem ich auf irgendeinen verstecken "Trick" der Versicherung reinfalle und den ich später nie wieder korrigieren kann.

Vielen Dank im Voraus!
kilian

GS
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Re: Tarifwechsel PKV: Risikozuschlag vs. Leistungsverzicht

Beitragvon GS » 17.06.2016, 00:52

Hallo Kilian,
sind Dir die Mehrleistungen die x Euro monatlich mehr wert ? Wenn ja, Risikozuschlag, wenn nein, Leistungsausschluss. Ohne diese Mehrleistungen gings bisher ja auch. Aber eventuell wäre diesdie vielleicht letzte Chance, sie jetzt einzuschließen?

Da diese Mehrleistungen - sowie x - bisher nicht bekannt sind, lohnt sich dazu kein näheres Eingehen, wäre rein spekulativ.

Bei der Bewertung von x bitte beachten:
1) Der Mehrbeitrag ist zu y % steuerlich abzugsfähig. y ist der Prozentsatz, mit dem auch der Beitrag des neuen Tarifs abzugsfähig ist.
2) Wenn wir schon bei der Steuer sind: Zu wieviel % ist der alte Tarif abzugsfähig, und zu wieviel - also y - der neue Tarif?
3) Ist der neue Tarif nur deshalb so viel günstiger, weil er einen deutlich höheren Selbstbehalt hat? Dessen Inanspruchnahme allerdings steuerlich nicht abzugsfähig ist.
4) Besteht dazu Anspruch auf anteiligen Arbeitgeberzuschuss?

Du siehst: So schnell kommst Du aus der Nummer nicht raus ;-)

Weiße Weste? Die ist nicht mehr weiß - der Lack ist teilweise ab, sonst gäbs ja für irgendwelche Mehrleistungen keinen potenziellen Risikozuschlag. Die gute Nachricht: Ein Problem im engeren Sinne ist das nicht.

Gruß von
Gerhard

kilian27
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Re: Tarifwechsel PKV: Risikozuschlag vs. Leistungsverzicht

Beitragvon kilian27 » 18.06.2016, 08:59

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort! Die steuerlichen Aspekte hatte ich noch nicht bedacht, das rechne ich mal durch.
Der Risikozuschlag beträgt ca. 45 Euro pro Monat. Eigentlich sind mir die Mehrleistungen das nicht wert. Aber im neuen Tarif beträgt die SB 10% (nach oben gedeckelt) statt bisher fix 400 Euro, was je nach Höhe der Arztkosten den Zuschlag schon deutlich mildern kann.

Ich wollte mit meiner Frage vor allem sichergehen, dass ich die Entscheidung rein nach solchen Preis- / Leistungs-Kriterien treffen kann und nicht eine der beiden Möglichkeiten (Zuschlag/Ausschluß) irgendeinen versteckten Fallstrick hat.
Mit "weißer Weste" meine ich, ob ich irgendwie bessergestellt bin, so lange ein Zuschlag/Ausschluss noch nicht amtlich ist (obwohl die Erkrankungen natürlich trotzdem bestehen).

Danke nochmal!
kilian

Dipling
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Re: Tarifwechsel PKV: Risikozuschlag vs. Leistungsverzicht

Beitragvon Dipling » 18.06.2016, 12:01

Je nach Einzelfall trägt der Fiskus zwischen 0 und ca. 45% der Mehrkosten. Gibt es einen Arbeitgeber und ist der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft, reduziert sich der selbst zu tragende Teil des Risikozuschlges weiter.

Je nachdem, um welche Erkrankung es sich handelt(e) und wie lange sie schon beschwerdefrei ist, kann eine nicht mehr ganz reine Weste auch wieder weiß werden, also der Risikozuschlag auf Antrag des Versicherten wieder entfallen oder reduziert werden:

§ 41 VVG: Herabsetzung der Prämie
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.


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