Angenommen man ist (als Selbständiger) freiwilliges Mitglied in einer GKV.
D.h. zur Berechnung der KV-Beiträgshöhe muss der EkSt-Bescheid eingereicht werden.
Jetzt habe man beispielsweise in einem Jahr positive Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondskursgewinne) in Höhe von 3000 Euro erzielt
und Aktienkursverluste in Höhe von 5000 Euro.
Ausgewiesen im EkSt-Bescheid werden aber NUR die positiven Kapitalerträge von 3000 Euro die die KV-Beitragsbemessungsgrundlage erhöhen.
Für die negativen Aktiekursverluste gibt es allenfalls eine Bescheinigung über den verlustvortrag zur Verrechnung mit evtl. zukünftigen Aktienkursgewinnen.
Die Aktienkursverluste werden aber im EkSt-Bescheid NICHT erwähnt. Sie erniedrigen also NICHT (automatisch) symmetischerweise die KV-Beitragsbemessungsgrundlage.
Wie teilt man der KK die Aktienkursverluste sonst mit wenn nicht über den EkSt-Bescheid?
Sind die Aktienkursverlust überhaupt KV-Beitragsbemessungsgrundlagenmindernd?
Peter
Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mitteilen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mitteilen?
Hallo,
gleiche Antwort, wie im Nachbarforum - meines Wissens nach "nein" .
Gruss
Czauderna
gleiche Antwort, wie im Nachbarforum - meines Wissens nach "nein" .
Gruss
Czauderna
Re: Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mitteilen?
hi erstmal,
das wirft eine weitere Frage auf, wie mir bekannt ist dürfen die Krankenkassen 10 % der Mitgliedsbeiträge nehmen und damit an der Börse zocken. Die Kassen sagen natürlich das reicht nicht, sie wollen 20 % nehmen dürfen.
Was ist denn wenn die Beiträge verzockt werden?
Ihr glaubt das nicht?
http://boerse.ard.de/aktien/krankenkass ... en100.html
gruß Aldi
das wirft eine weitere Frage auf, wie mir bekannt ist dürfen die Krankenkassen 10 % der Mitgliedsbeiträge nehmen und damit an der Börse zocken. Die Kassen sagen natürlich das reicht nicht, sie wollen 20 % nehmen dürfen.
Was ist denn wenn die Beiträge verzockt werden?
Ihr glaubt das nicht?
http://boerse.ard.de/aktien/krankenkass ... en100.html
gruß Aldi
Re: Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mitteilen?
Hallo,
ich persönlich, also meine private Meinung, bin total dagegen - ich kenne das aus der Politik, da wurde auch mit Steuergeldern "gezockt", z.B. durch Investementgeschäfte in/mit der Schweiz - was in manchen Kommunen schief ging als sich der Franken veränderte.
Das hat aber mit dem angesprochenen Thema nichts zu tun.
Gruss
Czauderna
ich persönlich, also meine private Meinung, bin total dagegen - ich kenne das aus der Politik, da wurde auch mit Steuergeldern "gezockt", z.B. durch Investementgeschäfte in/mit der Schweiz - was in manchen Kommunen schief ging als sich der Franken veränderte.
Das hat aber mit dem angesprochenen Thema nichts zu tun.
Gruss
Czauderna
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