Moin,
mein Vater 59 Jahre ist als Selbstständiger die meiste Zeit seines Lebens freiwillig gesetzlich Versichert gewesen, bzw ist es noch.
Nun habe ich das Unternehmen übernommen und er ist mein Angestellter, sprich aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Kann er wieder als normaler Arbeitnehmer behandelt werden, also Abführung der Solzialleistungen durch mich als Arbeitgeber?
Oder ist ein Wechsel aufgrund des Alter nicht mehr möglich wir bei der PKV?
Im Netz finde ich so nichts.
Gruß
Richard Schulz
Wechsel - freiwillig gesetzlich Versicherter zu GKV
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Re: Wechsel - freiwillig gesetzlich Versicherter zu GKV
Wenn der Vater nicht mehr am Unternehmen beteiligt ist -weder als Personengesellschafter noch als Kapitalgesellschafter mit maßgeblicher Beteiligung- greift die Sozialversicherungspflicht. Die oft genannte Altersgrenze von 55 Jahren für die GKV ist unerheblich, da er schon gesetzlich versichert ist.
Liegt das Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.687,50 EUR monatlich bzw. 56.250 EUR jährlich, besteht Versicherungspflicht auch in der GKV. Der Arbeitgeber führt die GKV-Beiträge an die GKV bzw. den Gesundheitsfonds ab.
Liegt das Gehalt darüber, setzt sich die GKV als freiwillige Versicherung fort; d.h. der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.
Liegt das Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.687,50 EUR monatlich bzw. 56.250 EUR jährlich, besteht Versicherungspflicht auch in der GKV. Der Arbeitgeber führt die GKV-Beiträge an die GKV bzw. den Gesundheitsfonds ab.
Liegt das Gehalt darüber, setzt sich die GKV als freiwillige Versicherung fort; d.h. der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.
Zuletzt geändert von Dipling am 14.08.2016, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wechsel - freiwillig gesetzlich Versicherter zu GKV
Hallo,
wenn er schon in der GKV-Kasse Mitglied ist, dann ist die Beschäftigung als Angehöriger grundsätzlich möglich, wobei aber es immer ratsam ist eine Statusfeststellung entweder durch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung vornehmen zu lassen.
Gruss
Czauderna
wenn er schon in der GKV-Kasse Mitglied ist, dann ist die Beschäftigung als Angehöriger grundsätzlich möglich, wobei aber es immer ratsam ist eine Statusfeststellung entweder durch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung vornehmen zu lassen.
Gruss
Czauderna
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