Hallo,
ich strebe eine Rückkehr in die GKV an, mein Arbeitgeber bietet eine kleine Abfindung, wenn man einen Auflösungsvertrag unterschreibt (Umorganisation der Abteilungen). D.h. ich würde keine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen und sofort ALG I beziehen, das hab ich schon nachgefragt.
41 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder, Frau in der GKV
1) wenn man ALG I bezieht, wird man ja automatisch gesetzlich versichert. Wie lange muss die Arbeitslosigkeit andauern, damit man in der GKV dauerhaft bleiben kann?
2) es ist noch nicht klar, ob ich im neuen Job über die Grenze rutschen werde oder drunter bleibe. Wäre das egal oder sollte ich darauf achten?
3) wie verhält es sich mit der Abfindung? Sollte ich darauf verzichten, um die Rückkehr nicht zu gefährden oder hat das keine Auswirkungen?
Danke vorab
LG
Jupp
Wechsel PKV > GKV (wie lange muss ALG I bezogen werden?)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Wechsel PKV > GKV (wie lange muss ALG I bezogen werden?)
Seit Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V ist die Erfüllung von Vorversicherungszeiten grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Theoretisch reicht daher schon ein Tag ALG I-Bezug, um in der GKV bleiben zu können.
Ob im neuen Job die JAEG überschritten wird oder nicht, ist unerheblich. Auch eine Abfindung ist kein Hindernis für einen Verbleib in der GKV.
Ob im neuen Job die JAEG überschritten wird oder nicht, ist unerheblich. Auch eine Abfindung ist kein Hindernis für einen Verbleib in der GKV.
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Re: Wechsel PKV > GKV (wie lange muss ALG I bezogen werden?)
OK, danke - also reicht ein Monat ALG I
1 Tag sieht mehr als konstruiert aus...
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