Hallo an alle,
zum Ende des Jahres werde ich mich aus der Elternzeit heraus arbeitslos melden, da die Firma, bei der ich angestellt war, liquidiert wurde. Ich werde dann ja versicherungspflichtig in der GKV. Für meinen zwölfmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld werde ich meine bestehende PKV dann ruhen lassen. Ich gehe davon aus, dass die Krankenversicherung dann zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen wird. Ist das richtig?
Nun überlege ich, was ich nach dem Ende der Arbeitslosigkeit mache, sofern ich keinen neuen Job finde. Ich wäre dann "Hausfrau" mit drei kleinen Kindern. Mein Mann und die drei Kinder sind PKV-verischert.
Mein Mann verdient über der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie wird mein Krankenkassenbeitrag dann berechnet? Hat die Zahl der Kinder und deren Krankenversicherung eine Einfluss auf meinen Krankenkassenbeitrag?
Wer kann mir da wieterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße an alle!
Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Hallo,
ja, während des ALG-Bezugs wird die gesamte Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsamt übernommen.
Danach gilt gilt für die Einstufung die Faustregel 50% des eigenen Gesamteinkommens zzhgl. 50 % des Gesamteinkommens des Ehegatten, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlich Krankenversicherung. Bei der Ermittlung des Einkommens des Ehegatten werden die drei Kinder mit einem Freibetrag berücksichtigt - dazu der Text aus dem entsprechenden Verfahrensrundschreiben "....Seite 3 / 52
......
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflich-
tigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegat-
ten oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das
eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht
besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung werden nach-
einander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegat-
ten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 erge-
benden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der hal-
ben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
Gruss
Czauderna
ja, während des ALG-Bezugs wird die gesamte Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsamt übernommen.
Danach gilt gilt für die Einstufung die Faustregel 50% des eigenen Gesamteinkommens zzhgl. 50 % des Gesamteinkommens des Ehegatten, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlich Krankenversicherung. Bei der Ermittlung des Einkommens des Ehegatten werden die drei Kinder mit einem Freibetrag berücksichtigt - dazu der Text aus dem entsprechenden Verfahrensrundschreiben "....Seite 3 / 52
......
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflich-
tigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegat-
ten oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das
eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht
besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung werden nach-
einander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegat-
ten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 erge-
benden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der hal-
ben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Ok, da mein Einkommen "0" wäre und das Einkommen meines Mannes maximal bis zu 50% der Beitragsbemessungsgrenze angerechnet würde, wäre das ein rechnerisches Einkommen von 4.237,50 €/Monat*0,5 = 2.118,75 €.
Da die Kinder PKV versichert sind und dort auch bleiben, da mein Mann PKV versichert ist, würde nun für jedes der drei Kinder ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abgesetzt.
Die Bezugsgröße ist "das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr". Das wären für 2014 2.876,17 €/Monat.
Wäre das Einkommen dann wieder "0"? Und der Beitrag somit auch? Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?
Da die Kinder PKV versichert sind und dort auch bleiben, da mein Mann PKV versichert ist, würde nun für jedes der drei Kinder ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abgesetzt.
Die Bezugsgröße ist "das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr". Das wären für 2014 2.876,17 €/Monat.
Wäre das Einkommen dann wieder "0"? Und der Beitrag somit auch? Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
storno
Zuletzt geändert von Czauderna am 25.08.2016, 13:37, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Hallo,
die Absetzung erfolgt in diesem Fall vom Bruttoeinkommen deines Ehegatten - also mal angenommen das Bruttoeinkommen beträgt 6000,00 € - davon ziehen wir dann für die drei Kinder 2876,00 € ab - verbleiben ca. 3130,00 € : 2 = 1565,00 €, meine ich.
Gruss
Czauderna
die Absetzung erfolgt in diesem Fall vom Bruttoeinkommen deines Ehegatten - also mal angenommen das Bruttoeinkommen beträgt 6000,00 € - davon ziehen wir dann für die drei Kinder 2876,00 € ab - verbleiben ca. 3130,00 € : 2 = 1565,00 €, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Ahh, ok, danke! Wäre sonst ja irgendwie merkwürdig gewesen.
Re: Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
molle,
sag einfach , wie hoch das Brutto Deines Mannes ist. Keine Sorge, man kennt Dich hier nicht
dann rechne ich Dir den Beitrag aus.
sag einfach , wie hoch das Brutto Deines Mannes ist. Keine Sorge, man kennt Dich hier nicht
dann rechne ich Dir den Beitrag aus.
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