Liebe Forum Mitglieder,
Mein Fall ist ein wenig kompliziert, ich versuch ihn so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Frau ist japanische Staatsbürgerin. Wir haben zwei Töchter (14 & 12 Jahre), beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unsere Ehe ist beglaubigt beim deutschen Standesamt in Berlin.
Wir leben seit 16 Jahren in Thailand und werden nach Deutschland zurückkehren um meinen Töchtern eine bessere Schulausbildung zukommen zu lassen, Nord-Rhein Westfalen wird das Bundesland sein in dem wir leben werden.
Weder meine Frau noch ich werden in Deutschland arbeiten, weil ich im Ausland tätig bin. Ich arbeite für eine Singapur Firma und fahre in der Welt zur See. (Ich habe ein Seemannsbuch, aber kein Deutsches)
Es geht um eine gesetzliche Krankenkassen Versicherung für unsere ganze Familie.
Meine letzte gesetzliche Krankenversicherung war die AOK in Nord-Rhein Westfalen, meine Frau und Kinder waren noch nie in Deutschland kranken versichert.
Das letzte Mal das ich bei der AOK gemeldet war, ist etwas über fünf Jahre her.
Wir waren bis vor fünf Jahren bei einer privaten Thailändischen Krankenversicherung versichert, haben dann aber gemerkt das eine eigen Finanzierung im Krankheitsfall mehr Sinn machte, da die Krankenversorgung in Thailand günstig ist.
Ich bin seit etwas über zwei Jahren bei der Singapur Firma beschäftigt und seitdem über die Firma international krankenversichert, nicht aber meine Familie.
Was werden meine Schritte für eine gesetzliche Familien Krankenversicherung sein, nachdem die gesetzliche Meldepflicht erfüllt ist?
Was muss ich an nachweisen für eine gesetzliche Familien Versicherung bringen?
Und was werden die Kosten sein, die Monatlich auf mich zukommen?
Ich möchte mich bereits im Vorfeld für jegliche Hilfe bedanken und freue mich auf ihre Antworten.
Japanisch/ Deutsche Familie aus Thailand nach Deutschland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Beiträge: 1
- Registriert: 15.09.2016, 16:56
Re: Japanisch/ Deutsche Familie aus Thailand nach Deutschland
Also, solange wie Du eine Absicherung über die internationale Krankenversicherung hast und diese ambulante und stationäre Kosten mit einer max. Selbstbeteiligung von jährlich 5.000 € nicht überschreitet, kommst Du nicht als Mitglied in die AOK zurück. Natürlich vorausgesetzt, dass diese auch für Krankheitskosten in Deutschland aufkommt.
Da Du dann auch nicht Mitglied einer GKV in Deuschland bist, kommt natürlich eine kostenlose Familienversicherung auch nicht in Betracht.
D. h., deine Frau muss sich selber in Deuschland versichern. Wenn deine Frau in Thailand nicht selbständig oder Beamtin gewesen ist, dann kommt sie hier in die GKV. Sofern Du relativ gut verdienst, dürfte der Beitrag bei ca. 350,00 € mtl. liegen. Bei den Kindern geht es dann los, wie hoch dein Verdienst ist, Wenn Du oberhalb der sog. JAEG verdienst (ca. 4.500 € mtl)., dann kommen die Kinder nicht in die kostenlose Familienverischerung. Die Kinder müssen sich dann selber in der GKV versichern. Dies geht bei ca. 170 € pro Kind los.
Da Du dann auch nicht Mitglied einer GKV in Deuschland bist, kommt natürlich eine kostenlose Familienversicherung auch nicht in Betracht.
D. h., deine Frau muss sich selber in Deuschland versichern. Wenn deine Frau in Thailand nicht selbständig oder Beamtin gewesen ist, dann kommt sie hier in die GKV. Sofern Du relativ gut verdienst, dürfte der Beitrag bei ca. 350,00 € mtl. liegen. Bei den Kindern geht es dann los, wie hoch dein Verdienst ist, Wenn Du oberhalb der sog. JAEG verdienst (ca. 4.500 € mtl)., dann kommen die Kinder nicht in die kostenlose Familienverischerung. Die Kinder müssen sich dann selber in der GKV versichern. Dies geht bei ca. 170 € pro Kind los.
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