Hallo,
ich arbeite noch und bin gesetzlich krankenversichert.
Ich war aber auch schon privatversichert, sodass die sogenannte "neun zehntel Regel" dazu führt, daß ich mich als Rentner freiwillig versichern muss.
Was ich noch nicht verstanden habe, ist, welche nachteiligen Auswirkungen das in meinem Fall überhaupt hat.
Der Beitrag zur GKV ist doch der Gleiche und ich bekomme den "Arbeitgeberanteil" von der RV ausgezahlt?
Nach meinen Google - Recherchen ergeben sich Nachteile doch nur, wenn man Zusatzeinkünfte aus Vermietung etc. hat, die bei der "freiwilligen" Variante mit herangezogen werden, oder bei einer Mini-Rente unter 1000 Euro, wegen des Mindestbetrags.
Gibt es eventuell Unterschiede bei der Familienversicherung?
Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Hallo FJS,
du hast die Punkte schon genannt, die zu einem Nachteil führen könnten (züsätzliche Einkünfte und/oder Rente < 991 € ab 2017 - vorher 968 €). Scheint in deinem Fall jedoch unkritisch zu sein.
Bei Fragen zur Familienversicherung für Angehörige über deine Mitgliedschaft kommt es nicht auf den Status Pflicht/freiwillig an.
Gruß von
Gerhard
der damit die '777' abgeschossen hat
du hast die Punkte schon genannt, die zu einem Nachteil führen könnten (züsätzliche Einkünfte und/oder Rente < 991 € ab 2017 - vorher 968 €). Scheint in deinem Fall jedoch unkritisch zu sein.
Bei Fragen zur Familienversicherung für Angehörige über deine Mitgliedschaft kommt es nicht auf den Status Pflicht/freiwillig an.
Gruß von
Gerhard
der damit die '777' abgeschossen hat
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Hallo GS,
js, genau richtig - und herzlichen Glückwunsch zum 777. en Beitrag
Gruss
Czauderna
js, genau richtig - und herzlichen Glückwunsch zum 777. en Beitrag
Gruss
Czauderna
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Hallo Günter,
vielen Dank für die Gratulation zur Schnapszahl im Kleingedruckten.
Lass uns nicht nur darauf anstoßen, sondern vor allem auf Deinen 'Unruhestand'.
Alles Gute für die Zukunft - vor allem Gesundheit.
Gruß von
Gerhard
vielen Dank für die Gratulation zur Schnapszahl im Kleingedruckten.
Lass uns nicht nur darauf anstoßen, sondern vor allem auf Deinen 'Unruhestand'.
Alles Gute für die Zukunft - vor allem Gesundheit.
Gruß von
Gerhard
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Hallo Gerhard,
danke !!!!!!!
Gruss
Günter
danke !!!!!!!
Gruss
Günter
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Danke für die Antwort!
Meine Frau arbeitet zur Zeit nicht und ist familienversichert. Sie hat aber einen eigenen Rentenanspruch.
Da sie einige Jahre jünger ist als ich, bliebe sie bei meinem Renteneintritt auch familienversichert.
Wie ist das wenn sie später dann ihre eigene Rente erhält? Gibt es da etwas besonderes zu beachten?
Meine Frau arbeitet zur Zeit nicht und ist familienversichert. Sie hat aber einen eigenen Rentenanspruch.
Da sie einige Jahre jünger ist als ich, bliebe sie bei meinem Renteneintritt auch familienversichert.
Wie ist das wenn sie später dann ihre eigene Rente erhält? Gibt es da etwas besonderes zu beachten?
Re: Rentner: GKV Unterschied Pflicht- und freiwillige Versicherung
Hallo FJS,
drei Fälle sind denkbar (falls ich nicht etwas übersehen habe)
1) deine Frau schafft die 9/10-Regelung: dann entsteht unabhängig von der Rentenhöhe Versicherungspflicht in der GKV
2) sie schafft 9/10 nicht
2a) bei Rentenhöhe bis zur Fami-Grenze (2016: 415 € mtl.) bleibt sie bei Dir familienversichert
2b) sobald die jew. Fami-Grenze überschrtitten wird: Wechsel in beitragspflichtige freiw. Versicherung u.a. mit Mindestbeitragsregelung.
Gruß
von GS
drei Fälle sind denkbar (falls ich nicht etwas übersehen habe)
1) deine Frau schafft die 9/10-Regelung: dann entsteht unabhängig von der Rentenhöhe Versicherungspflicht in der GKV
2) sie schafft 9/10 nicht
2a) bei Rentenhöhe bis zur Fami-Grenze (2016: 415 € mtl.) bleibt sie bei Dir familienversichert
2b) sobald die jew. Fami-Grenze überschrtitten wird: Wechsel in beitragspflichtige freiw. Versicherung u.a. mit Mindestbeitragsregelung.
Gruß
von GS
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