Hallo
Folgender Sachverhalt
Gewerbe wird bisher im Nebenerwerb betrieben. Zukünftig eventl im Vollerwerb.
Was benötigt die Krankenkasse wenn ich mich dort freiwillig versichern möchte? Kann es zu Problemen kommen da Gewerbe schon länger besteht?
Vielen Dank für eure Antwort.
Datum Gewerbeanmeldung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Hallo,
wie warst du denn bisher versichert ?.
Gruss
Czauderna
wie warst du denn bisher versichert ?.
Gruss
Czauderna
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Bin AN und bei AG beschäftigt, dadurch gesetzlich krankenversichert.
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Hallo,
also, wenn der Krankenkasse bisher nicht bekannt war, dass du neben deiner Arbeitnehmertätigkeit auch noch selbständig bist, dann kann es schon seit, dass die Kasse eine rückwirkende Prüfung vornimmt um deinen Status festzustellen, d.h. warst du bereits in der Vergangenheit hauptberuflich Selbständig oder nicht - wenn diese Prüfung ergibt, dass du bereits hauptberuflich selbständig warst, dann könntest du ein Problem bekommen, denn hauptberufliche Selbständigkeit schließt die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer aus. Es kann aber auch genau so sein, dass das die Kasse das nicht interessiert - wenn du ihr mitteilst, dass du zum ++++ deine Arbeitnehmertätigkeit beendest und dich als Selbständiger weiter versichern möchtest.
In der Regel, so kenne ich das aus meiner Praxis, hat eine schriftliche Erklärung genügt - eine Gewerbeanmeldung wurde nicht verlangt, zumal eine solche Anmeldung ja auch nicht zwingend erforderlich ist um sich selbständig zu machen. Ich würde erst mal nicht von der Vergangenheit reden sondern nur auf die Zukunft abzielen gegenüber der Kasse und dann abwarten. Denke auch daran, dass du gleich wegen der Einkommensbezogenen EInstufung die Kasse angehst, sonst zahlst du sofort den Höchstbeitrag.
Gruss
Czauderna
also, wenn der Krankenkasse bisher nicht bekannt war, dass du neben deiner Arbeitnehmertätigkeit auch noch selbständig bist, dann kann es schon seit, dass die Kasse eine rückwirkende Prüfung vornimmt um deinen Status festzustellen, d.h. warst du bereits in der Vergangenheit hauptberuflich Selbständig oder nicht - wenn diese Prüfung ergibt, dass du bereits hauptberuflich selbständig warst, dann könntest du ein Problem bekommen, denn hauptberufliche Selbständigkeit schließt die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer aus. Es kann aber auch genau so sein, dass das die Kasse das nicht interessiert - wenn du ihr mitteilst, dass du zum ++++ deine Arbeitnehmertätigkeit beendest und dich als Selbständiger weiter versichern möchtest.
In der Regel, so kenne ich das aus meiner Praxis, hat eine schriftliche Erklärung genügt - eine Gewerbeanmeldung wurde nicht verlangt, zumal eine solche Anmeldung ja auch nicht zwingend erforderlich ist um sich selbständig zu machen. Ich würde erst mal nicht von der Vergangenheit reden sondern nur auf die Zukunft abzielen gegenüber der Kasse und dann abwarten. Denke auch daran, dass du gleich wegen der Einkommensbezogenen EInstufung die Kasse angehst, sonst zahlst du sofort den Höchstbeitrag.
Gruss
Czauderna
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Puh,
Gut zu wissen.
Vielen Dank für deine Auskunft.
Gut zu wissen.
Vielen Dank für deine Auskunft.
Re: Datum Gewerbeanmeldung
für die freiw Versicherung wird eigentlich IMMER eine Gewerbeanmeldung benötigt.
HIntergrund dafür ist:
wenn der erste Einkommensteuerbescheid (STB) kommt muss man doch wissen, durch welchen Divisor man teilt.
Ab 1.3. selbstständig : Teilung durch 10
ab 1.1., Teilung durch 12
ab 1.7, Teilung durch 6
verstanden ?
je länger selbstständig, deste besser für die Beitragsberechnung zur freiwilligen Versicherung.
Wenn bisher normaler Arbeitnehmer: 40 Stunden , normales Gehalt und WENIGER Selbstständigkeit als Arbeitnehmer; DANN gibt es
auch keine Probleme.
Im Regelfall: länger schon selbstständig = geringere Beitragsberechnung.
Kaum einer macht sich beim Eingang des STB die Mühe (bzw. wüsste wie man es machen müsste) wie man aus einem Steuerbescheid
den Gewinn für einen Teil des Jahres rausrechnet, ab dem der Arbeitnehmerstatus nicht mehr gilt
HIntergrund dafür ist:
wenn der erste Einkommensteuerbescheid (STB) kommt muss man doch wissen, durch welchen Divisor man teilt.
Ab 1.3. selbstständig : Teilung durch 10
ab 1.1., Teilung durch 12
ab 1.7, Teilung durch 6
verstanden ?
je länger selbstständig, deste besser für die Beitragsberechnung zur freiwilligen Versicherung.
Wenn bisher normaler Arbeitnehmer: 40 Stunden , normales Gehalt und WENIGER Selbstständigkeit als Arbeitnehmer; DANN gibt es
auch keine Probleme.
Im Regelfall: länger schon selbstständig = geringere Beitragsberechnung.
Kaum einer macht sich beim Eingang des STB die Mühe (bzw. wüsste wie man es machen müsste) wie man aus einem Steuerbescheid
den Gewinn für einen Teil des Jahres rausrechnet, ab dem der Arbeitnehmerstatus nicht mehr gilt
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Hallo Heinrich,
wenn ich dich richtig verstanden habe, dann muss man in Deutschland immer eine Gewerbeanmeldung vornehmen wenn man sich selbständig macht ?
Wenn das so ist, hättest du da eine Rechtsgrundlage dafür - oder ist das Ländersache ?.
Gruss
Czauderna
wenn ich dich richtig verstanden habe, dann muss man in Deutschland immer eine Gewerbeanmeldung vornehmen wenn man sich selbständig macht ?
Wenn das so ist, hättest du da eine Rechtsgrundlage dafür - oder ist das Ländersache ?.
Gruss
Czauderna
Re: Datum Gewerbeanmeldung
ne ne, ich habe mich evt falsch ausgedrückt.
Gewerbeanmeldung hat man nur wenn man ein Gewerbe hat, nicht jedoch als Arzt , Rechtsanwalt oder so
Mit MUSS einreichen, meinte ich, dass es für die Beitragsberechnung zur freiw. Versicherung erforderlich ist, den Beginn
der Selbstständigkeit zu kennen (dafür muss man ja die Gewerbeanmeldung haben).
z.B.
jemand ist bis 30.04.2016 über ALG II versichert. Ist seit 1.1.2016 mit Gewerbeanmeldung selbstständig. Beginn der freiw. Versicherung ab 1.5.2016
Dann kommt in 2017 der erste STBescheid für 2016.
DANN teile ich die Einkünfte aus Gewerbe durch 12 Monate (ab 1.1.2016) und nicht durch 8 Monate (1.5.), weil durch 12 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit darstellt.
Gewerbeanmeldung hat man nur wenn man ein Gewerbe hat, nicht jedoch als Arzt , Rechtsanwalt oder so
Mit MUSS einreichen, meinte ich, dass es für die Beitragsberechnung zur freiw. Versicherung erforderlich ist, den Beginn
der Selbstständigkeit zu kennen (dafür muss man ja die Gewerbeanmeldung haben).
z.B.
jemand ist bis 30.04.2016 über ALG II versichert. Ist seit 1.1.2016 mit Gewerbeanmeldung selbstständig. Beginn der freiw. Versicherung ab 1.5.2016
Dann kommt in 2017 der erste STBescheid für 2016.
DANN teile ich die Einkünfte aus Gewerbe durch 12 Monate (ab 1.1.2016) und nicht durch 8 Monate (1.5.), weil durch 12 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit darstellt.
Re: Datum Gewerbeanmeldung
Hallo Heinrich,
okay, alles klar.
Gruss
Czauderna
okay, alles klar.
Gruss
Czauderna
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