Hallo,
ich bin seit einem Jahr Hartz4-Empfänger und seitdem auch wieder bei der AOK angemeldet. Die Krankenkassenbeiträge zahlt seitdem das Jobcenter. Davor war ich selbständig und über 30 Jahre lang überhaupt nicht krankenversichert. Die AOK hat mir natürlich rückwirkend für die letzten Jahre eine Rechnung über ca. 3.800,- € geschickt. Ich habe bereits einen Brief an die AOK aufgesetzt, in dem ich um einen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge bitten wollte. Als Hartz4-Empfänger besteht ja eigentlich keine Chance, die Rückstände, die sich auch noch jeden Monat um die Säumniszuschläge erhöhen, zurückzuzahlen. Bevor ich den Brief wegschicken konnte, kam heute bereits eine gerichtliche Mahnung. Jetzt ist für mich die Frage, ob ich in diesem Stadium noch was machen kann? Einen Offenbarungseid möchte ich eigentlich nicht abgeben, aber Geld habe ich natürlich auch nicht.
Vielen Dank
gerichtlicher Mahnbescheid
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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
Du solltest bei der Krankenkasse gem. § 76 SGB IV die Stundung der nachzuzahlenden Beiträge schriftlich beantragen, da Du derzeit nur über das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV) verfügst.
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