Ich bin 54, seit 30 Jahren privatversichert, seit 20 Jahren selbstständig. Ab 1.1.2017 werde ich in ein Angestelltenverhältnis wechseln (Einkommen unter Beitragsbemessungsgrenze) und überlege, ob jetzt die GKV nicht sinnvoller wäre. Jetzt habe ich zwar auch einen günstigen PKV-Tarif, aber wie sich das in 10 Jahren und als Rentner entwickeln wird...
Meine gesetzliche Rente dürfte auch bei noch 10 Jahren zukünftiger Beitragszahlung unter 700€ liegen. Kann man eine eindeutige Berechnung des GKV-Beitrages IM RENTANALTER machen? Die KV der Rentner geht ja nicht wg. der 90%-Regel. Welche Einkommen werden zur Berechnung herangezogen?
Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Hallo, wenn nicht jetzt, wann dann - Durch die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und der Beginn der Krankenversicherungspflicht und der Tatsache, dass du noch keine 55. Jahre alt bist musst du sogar in die GKV wechseln - es sei denn du lässt dich von der Krankenversicherungspflicht befreien - Ich glaube, die nicht kleine Zah der Menschen in Deutschland, die derzeit in der PKV versichert sind und in deinem Alter, würden ohne zu zögern in die GKV wechseln, wenn sie die Möglichkeit hätten so wie du es jetzt kannst.
Du musst wissen, derzeit ist es immer noch so, dass bei der Bemessung der Beiträge in der PKV. das Einkommen keine Rolle spielt, egal ob du ein armer Schlucker bist oder enorm viel Kohle zur Verfügung hast - bei der PKV zählen andere Kriterien.
In der GKV dagegen, da geht es ausschließlich nach dem Einkommen, d.h. wer wenig hat, der zahlt auch wenig (Mindestbeitrag, oder wenn es die Konstellation hergibt, sogar noch weniger), Familienversicherte sogar gar nix. Wer eben viel Einkommen hat, der zahlt mehr, aber bei der Obergrenze der Beitragsmessung (derzeit 4327,50 € mtl.) ist Schluss.
Du selbst wirst in der GKV nicht als Rentner pflichtversichert werden, weil du die 9/10 Regelung nicht erfüllst (hat du selbst schon erkannt).
Beitragspflichtig werden grundsätzlich all deine regelmäßigen Einnahmen sein, also deine Renten sowie Miet- oder Pachteinnahmen, Kapitalerträge und ggf. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (wenn du diese beispielsweise nach deiner Beschäftigung wieder aufnehmen würdest), aber das Ganze eben bis zu Beitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna
Du musst wissen, derzeit ist es immer noch so, dass bei der Bemessung der Beiträge in der PKV. das Einkommen keine Rolle spielt, egal ob du ein armer Schlucker bist oder enorm viel Kohle zur Verfügung hast - bei der PKV zählen andere Kriterien.
In der GKV dagegen, da geht es ausschließlich nach dem Einkommen, d.h. wer wenig hat, der zahlt auch wenig (Mindestbeitrag, oder wenn es die Konstellation hergibt, sogar noch weniger), Familienversicherte sogar gar nix. Wer eben viel Einkommen hat, der zahlt mehr, aber bei der Obergrenze der Beitragsmessung (derzeit 4327,50 € mtl.) ist Schluss.
Du selbst wirst in der GKV nicht als Rentner pflichtversichert werden, weil du die 9/10 Regelung nicht erfüllst (hat du selbst schon erkannt).
Beitragspflichtig werden grundsätzlich all deine regelmäßigen Einnahmen sein, also deine Renten sowie Miet- oder Pachteinnahmen, Kapitalerträge und ggf. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (wenn du diese beispielsweise nach deiner Beschäftigung wieder aufnehmen würdest), aber das Ganze eben bis zu Beitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Beitrag als Rentner ?
700 EUR Rente
Welche Einnahmen hast Du denn noch später ?
Vermietung , Zinsen, private Rente, kapitalisierte Lebensversicherungen
700 EUR Rente
Welche Einnahmen hast Du denn noch später ?
Vermietung , Zinsen, private Rente, kapitalisierte Lebensversicherungen
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
noch ne Frage
verheiratet ?
wie ist Ehefrau versichert. gesetzlich oder privat
wenn privat: welche Einkünfte
danach könnte man erst einen Beitrag berechnen.
verheiratet ?
wie ist Ehefrau versichert. gesetzlich oder privat
wenn privat: welche Einkünfte
danach könnte man erst einen Beitrag berechnen.
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Danke für die Antworten. Was in den nächsten Jahren mit meiner Festanstellung passiert kann ich natürlich nicht genau sagen. Das ist ja das Problem. aber es muss jetzt bzw. vor dem 55. entschieden werden. Ich möchte nur vermeiden, dass ich am Ende durch den Wechsel in die GKV mehr zahle als in der PKV. Mir reicht der günstige Standardtarif, meine jetzige PKV ist nicht teuer (250€ mtl.), die Leistungen sind mir fast egal, GKV-Leistungen reichen mir völlig. Die PKV muss doch auch zukünftig einen günstigen Tarif anbieten oder ist es möglich bzw wahrscheinlich, dass meine 250€ PKV in 10 Jahren 600€ kostet? Aber selbst dann wäre doch evtl. der Beitrag für die GKV evtl. höher, oder?
Zusatzinfos: Frau ist berufstätig/angestellt und in GKV. Ich werde vermutlich nicht bis zur Rente ausschließlich angestellt bleiben, sondern früher oder später wieder ganz oder teilweise als Selbstständiger/Einzelunternehmer tätig sein (müssen). Mögliche Situationen:
A) in 5 Jahren
Ehefrau 40.000 brutto Gehalt
Ich 30.000 brutto Gehalt Angestellter + 10.000 Gewinn Gewerbe
B) in 10 Jahren (ich in Rente, Ehefrau noch berufstätig)
1.) Ich Rente 500,- € + 300€ private RV + Einkommen Ehefrau
2.) Ich Rente 500,- € + 300€ PRV + Mieteinnahmen 300,-€ + Einkommen Ehefrau
c) in 15 Jahren (beide in Rente)
1.) Frau 1000,-€ Rente, Ich 500€ Rente + Frau 300€ PRV + ich 300€ PRV
2.) w.o. + 300€ Mieteinnahmen
Zusatzinfos: Frau ist berufstätig/angestellt und in GKV. Ich werde vermutlich nicht bis zur Rente ausschließlich angestellt bleiben, sondern früher oder später wieder ganz oder teilweise als Selbstständiger/Einzelunternehmer tätig sein (müssen). Mögliche Situationen:
A) in 5 Jahren
Ehefrau 40.000 brutto Gehalt
Ich 30.000 brutto Gehalt Angestellter + 10.000 Gewinn Gewerbe
B) in 10 Jahren (ich in Rente, Ehefrau noch berufstätig)
1.) Ich Rente 500,- € + 300€ private RV + Einkommen Ehefrau
2.) Ich Rente 500,- € + 300€ PRV + Mieteinnahmen 300,-€ + Einkommen Ehefrau
c) in 15 Jahren (beide in Rente)
1.) Frau 1000,-€ Rente, Ich 500€ Rente + Frau 300€ PRV + ich 300€ PRV
2.) w.o. + 300€ Mieteinnahmen
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Hallo,
B) - in 10 Jahren (nach heutigem Stand) 1. Beitrag GKV bei 800,00 € ca. 170,00 € (incl. Pflegeversicherung)- einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger von ca. 35,00 € würde mit der Rente ausgezahlt.
2. Hier wäre der Beitrag ca. 187,00 € (heutiger Stand).
Du siehst, der Beitrag zur GKV wäre für dich selbst eben nicht höher.
Ach ja - bei A - würdest du für die 10.000 € Gewerbe keinen Beitrag zu zahlen haben.
Gruss
Czauderna
B) - in 10 Jahren (nach heutigem Stand) 1. Beitrag GKV bei 800,00 € ca. 170,00 € (incl. Pflegeversicherung)- einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger von ca. 35,00 € würde mit der Rente ausgezahlt.
2. Hier wäre der Beitrag ca. 187,00 € (heutiger Stand).
Du siehst, der Beitrag zur GKV wäre für dich selbst eben nicht höher.
Ach ja - bei A - würdest du für die 10.000 € Gewerbe keinen Beitrag zu zahlen haben.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Danke. Kann man allgemeine Beispiele nennen, ab wann mein GKV-Beitrag als Rentner über 300€ liegen würde?
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben keinen Einfluss auf den GKV-Beitrag? D.h., bei Teilzeit-Festanstellung mit 1500 brutto mtl. könnte man mit Gewerbe 5000 mtl. Gewinn erzielen und GKV würde auf Basis 1500 berechnet? das kann doch so nicht sein. Gibts da Unterschiede vor/nach Renteneintritt?
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben keinen Einfluss auf den GKV-Beitrag? D.h., bei Teilzeit-Festanstellung mit 1500 brutto mtl. könnte man mit Gewerbe 5000 mtl. Gewinn erzielen und GKV würde auf Basis 1500 berechnet? das kann doch so nicht sein. Gibts da Unterschiede vor/nach Renteneintritt?
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Hallo,
solange die Krankenversicherungspflicht verbindlich von der Krankenkasse festgestellt wird, also keine hauptberuflicher Selbständigkeit vorliegt, solange sind die Einkünfte aus der Selbständigkeit derzeit beitragsfrei. Nach Renteneintritt (also in deinem Fall) und nach Beendigung der krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, würde sich deine Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung wandeln und dann sind alle regelmäßigen Einkünfte grundsätzlich beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
solange die Krankenversicherungspflicht verbindlich von der Krankenkasse festgestellt wird, also keine hauptberuflicher Selbständigkeit vorliegt, solange sind die Einkünfte aus der Selbständigkeit derzeit beitragsfrei. Nach Renteneintritt (also in deinem Fall) und nach Beendigung der krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, würde sich deine Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung wandeln und dann sind alle regelmäßigen Einkünfte grundsätzlich beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Noch ein paar Nachfragen:
Ich bin nun also als Angestellter hautberuflich für 2600 mtl tätig. Die Selbstständigkeit läuft weiter mit nicht vorhersehbaren Einkünften zwischen Null und theoretisch auch z.B. 60.000 €. Das würde aber ja erst mit EKSt über ein Jahr später festgestellt.
1. Ist tatsächlich sicher, dass man als freiwillig versicherter Selbstständiger in der GKV NICHT automatisch den Höchstbeitrag bezahlt, sondern nach den tatsächlichen Einkünften?
2. Wie und wann wird den der Beitrag berechnet? Das kann ja dann nur nachträglich festgelegt werden auf Basis der Einkommensteuererklärung?
3. Wenn ich also z.B. 2600€ brutto als Angestellter verdiene, dann arbeitslos werde und wieder Einkünfte als Selbstständiger erziele, läuft dann der alte GKV-Beitrag weiter bis dann ggf erst mit EKSt-Bescheid evtl. fast 2 Jahre später das Einkommen als Selbstständiger feststeht?
4. Kann man ggf. zur Rückkehr in die PKV "gezwungen" werden, wenn man als Selbstständiger im Nebenerwerb unerwartet höhere Einkünfte erzielt als in der Vollzeit-Angstelltentätigkeit? Gibt's dafür ggf. Fristen/Zeiträume? Spielt es in diesem Fall eine Rolle, ob man dann wieder 100% Selbstständig ist?
Ich bin nun also als Angestellter hautberuflich für 2600 mtl tätig. Die Selbstständigkeit läuft weiter mit nicht vorhersehbaren Einkünften zwischen Null und theoretisch auch z.B. 60.000 €. Das würde aber ja erst mit EKSt über ein Jahr später festgestellt.
1. Ist tatsächlich sicher, dass man als freiwillig versicherter Selbstständiger in der GKV NICHT automatisch den Höchstbeitrag bezahlt, sondern nach den tatsächlichen Einkünften?
2. Wie und wann wird den der Beitrag berechnet? Das kann ja dann nur nachträglich festgelegt werden auf Basis der Einkommensteuererklärung?
3. Wenn ich also z.B. 2600€ brutto als Angestellter verdiene, dann arbeitslos werde und wieder Einkünfte als Selbstständiger erziele, läuft dann der alte GKV-Beitrag weiter bis dann ggf erst mit EKSt-Bescheid evtl. fast 2 Jahre später das Einkommen als Selbstständiger feststeht?
4. Kann man ggf. zur Rückkehr in die PKV "gezwungen" werden, wenn man als Selbstständiger im Nebenerwerb unerwartet höhere Einkünfte erzielt als in der Vollzeit-Angstelltentätigkeit? Gibt's dafür ggf. Fristen/Zeiträume? Spielt es in diesem Fall eine Rolle, ob man dann wieder 100% Selbstständig ist?
Re: Wechsel/Rückkehr in GKV sinnvoll?
Hallo,
zunächst wurde offenbar die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer festgestellt ? - wenn dem so ist, dann kann sich meiner Auffassung nach das Versicherungsverhältnis nur für die Zukunft ändern, d.h. aus der nebenberuflichen Selbständigkeit wird aufgrund der Änderung in den Verhältnissen (wobei da nicht ausschließlich das Einkommen gemeint sein muss) künftig eine hauptberufliche Selbständigkeit. Damit wäre der Verbleib in der GKV gesichert - eine zwangsweise Rückkehr in die PKV ausgeschlossen. Grundsätzlich ist es so, dass bei Beginn einer hauptberuflichen Selbständigkeit entweder der Versicherte direkt den Höchstsatz zahlt oder die einkommensbezogene Einstufung beantragt - nur in diesem (einmaligen) Fall kann der Versicherte eine Schätzung vornehmen, die bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides gilt - dabei ist die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Diese Schätzung hat zur Folge, dass nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides diese "vorläufige" Einstufung in eine endgültige umgewandelt wird und der Versicherte, je nach dem wie die Schätzung von den tatsä#chlichen Verhältnissen abgewichen ist, entweder nachzahlen muss oder, wenn die Schätzung über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, das Einkommen aber niedriger lag, sogar etwas zurückbekommt.
Gruss
Czauderna
zunächst wurde offenbar die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer festgestellt ? - wenn dem so ist, dann kann sich meiner Auffassung nach das Versicherungsverhältnis nur für die Zukunft ändern, d.h. aus der nebenberuflichen Selbständigkeit wird aufgrund der Änderung in den Verhältnissen (wobei da nicht ausschließlich das Einkommen gemeint sein muss) künftig eine hauptberufliche Selbständigkeit. Damit wäre der Verbleib in der GKV gesichert - eine zwangsweise Rückkehr in die PKV ausgeschlossen. Grundsätzlich ist es so, dass bei Beginn einer hauptberuflichen Selbständigkeit entweder der Versicherte direkt den Höchstsatz zahlt oder die einkommensbezogene Einstufung beantragt - nur in diesem (einmaligen) Fall kann der Versicherte eine Schätzung vornehmen, die bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides gilt - dabei ist die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Diese Schätzung hat zur Folge, dass nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides diese "vorläufige" Einstufung in eine endgültige umgewandelt wird und der Versicherte, je nach dem wie die Schätzung von den tatsä#chlichen Verhältnissen abgewichen ist, entweder nachzahlen muss oder, wenn die Schätzung über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, das Einkommen aber niedriger lag, sogar etwas zurückbekommt.
Gruss
Czauderna
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