Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand eine Info geben...
Seit kurzem bekommt mein 4-jähriger Sohn aufgrund einer Erkrankung und - damit verbunden - einer Schwerbehinderung (GdB 50) eine monatliche Rente aus einer privaten Unfallversicherung (Unfall- und Invaliditätsversicherung für Kinder). Er ist über mich in der gesetzlichen KV familienversichert. Steuerpflichtig ist diese Rente lt. unserem Lohnsteuerhilfeverein wohl nicht, da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt.
Weiß jemand, ob mein Sohn sich nun selbst krankenversichern muss?
Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
es kommt darauf an, wie hoch die Rente des Sohnes ist. Wenn sie nicht mehr als 415,- Euro monatlich beträgt und er auch kein anderes Einkommen hat, bleibt er kostenlos familienversichert, anderfalls muss er selbst als Mitglied Beiträge zahlen.
MfG
ratte1
es kommt darauf an, wie hoch die Rente des Sohnes ist. Wenn sie nicht mehr als 415,- Euro monatlich beträgt und er auch kein anderes Einkommen hat, bleibt er kostenlos familienversichert, anderfalls muss er selbst als Mitglied Beiträge zahlen.
MfG
ratte1
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Die monatliche Rente beträgt mehr als 415 Euro. Ich dachte, dass es nicht beitragspflichtig ist, zum einen, weil wir als Familie gesetzlich pflichtversichert sind und zum anderen, weil die Rente nicht steuerpflichtig ist...
Es gibt im Internet auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Meinungen dazu... Z. B. schreibt die Internetseite www.unfallrente.net :
"Pflichtversicherte in der GKV:
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Unfallrenten – egal ob gesetzlich oder privat - sind allgemein nicht beitragspflichtig."
Ich bin mir unsicher...
Es gibt im Internet auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Meinungen dazu... Z. B. schreibt die Internetseite www.unfallrente.net :
"Pflichtversicherte in der GKV:
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Unfallrenten – egal ob gesetzlich oder privat - sind allgemein nicht beitragspflichtig."
Ich bin mir unsicher...
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
das, was du zitiert hast, trifft hier nicht zu - denn hier geht es um die Familienversicherung und da gilt die Einkommensgrenze von 415,00 €.
Dazu folgende Lektüre - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html -
und meines Wissens nach zählt diese Rente da als anrechenbare Einnahme für dein Kind.
Gruss
Czauderna
das, was du zitiert hast, trifft hier nicht zu - denn hier geht es um die Familienversicherung und da gilt die Einkommensgrenze von 415,00 €.
Dazu folgende Lektüre - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html -
und meines Wissens nach zählt diese Rente da als anrechenbare Einnahme für dein Kind.
Gruss
Czauderna
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
Du findest die Aussage, dass die Rente angerechnet wird, unter dem Link von Czauderna auf Seite 33 in der PDF-Datei. Das Rundschreiben ist für alle gesetzlichen Krankenkasen bindend. Somit muss sich das Kind selbst versichern.
Der Beitragsberechnung wird das gesamte Einkommen, mindestens aber 968,33 Euro monatlich zugrunde gelegt. Die Beiträge liegen für Kranken- und Pflegeversicherung somit bei mindestens rund 180,- Euro monatlich.
MfG
ratte1
Du findest die Aussage, dass die Rente angerechnet wird, unter dem Link von Czauderna auf Seite 33 in der PDF-Datei. Das Rundschreiben ist für alle gesetzlichen Krankenkasen bindend. Somit muss sich das Kind selbst versichern.
Der Beitragsberechnung wird das gesamte Einkommen, mindestens aber 968,33 Euro monatlich zugrunde gelegt. Die Beiträge liegen für Kranken- und Pflegeversicherung somit bei mindestens rund 180,- Euro monatlich.
MfG
ratte1
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Es kommt entscheidend bei der weiteren Familienversicherung darauf an, ob die private Rente zum sog. Gesamteinkommen zählt. Gesamteinkommen bedeutet; Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Du hast gepostet, dass lt. Auskunft der Lohnsteuerhilfe die Rente eben nicht steuerpflichtig ist. Genau dort musst Du ansetzen!!
Es mag zwar in dem sog, Katalog zum Gesamteinkommen drinne stehen, dass es steuerpflichtig ist und somit zählt. Aber die Kassen haben nunmal keine Spezialausbildung zum Steuerberater. Urteile hierzu stehen in dem Katalog auch nicht drinne..
Es mag zwar sein, dass sich alle Kassen an diesen Katalog orientieren und es ggf. ablehnen werden. Bei diesem Katalog handelt es sich nur um eine Rechtsauffassung der Kassen, mehr nicht. Dieser Katalog stellt noch nicht einmal eine sog. untergsetzliche Norm dar, da der Gesetzgeber den sog. Spitzenverband Bund nicht explizit ermächtigt hat, zu regeln was zum Gesamteinkommen (Steuereinkommen) zählt und was nicht.
Tja, jetzt ist dein Lohnsteuerverein zunächst einmal dran!!!
Es muss klargestellt werden!!!
Es mag zwar in dem sog, Katalog zum Gesamteinkommen drinne stehen, dass es steuerpflichtig ist und somit zählt. Aber die Kassen haben nunmal keine Spezialausbildung zum Steuerberater. Urteile hierzu stehen in dem Katalog auch nicht drinne..
Es mag zwar sein, dass sich alle Kassen an diesen Katalog orientieren und es ggf. ablehnen werden. Bei diesem Katalog handelt es sich nur um eine Rechtsauffassung der Kassen, mehr nicht. Dieser Katalog stellt noch nicht einmal eine sog. untergsetzliche Norm dar, da der Gesetzgeber den sog. Spitzenverband Bund nicht explizit ermächtigt hat, zu regeln was zum Gesamteinkommen (Steuereinkommen) zählt und was nicht.
Tja, jetzt ist dein Lohnsteuerverein zunächst einmal dran!!!
Es muss klargestellt werden!!!
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Hallo! Vielen Dank für eure Beiträge! Insbesondere deiner - Rossi - kommt mir natürlich sehr entgegen
Es gibt ein Schreiben vom 01.10.2010 vom Bundesfinanzministerium an die obersten Finanzbehörden der Länder, in dem heißt es:
"Eine Leistung aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung), fällt nicht unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Dies gilt sowohl für Kapitalauszahlungen aus reinen Risikoversicherungen als auch für Rentenzahlungen (z. B. Unfall-Rente, Invaliditätsrente). Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbesondere § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben. Die Barauszahlung von Überschüssen (vgl. Rz. 13 ff.) sowie die Leistung aufgrund einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse (vgl. Rz. 17) ist bei einer reinen Risikoversicherung keine Einnahme im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG und auch nicht im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG. "
Ich denke, damit ist zunächst eindeutig geklärt, dass die Rente aus einer privaten Risikounfallversicherung steuerfrei ist. So hat es ja auch mein Lohnsteuerverein bestätigt.
Die Frage ist nun, wenn es tatsächlich so ist, wie du - Rossi - es gepostet hast, muss ich mich dann überhaupt drum kümmern? Bisher habe ich unserer Krankenvesicherung noch nichts gemeldet. Muss ich mich der Diskussion stellen?

Es gibt ein Schreiben vom 01.10.2010 vom Bundesfinanzministerium an die obersten Finanzbehörden der Länder, in dem heißt es:
"Eine Leistung aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung), fällt nicht unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Dies gilt sowohl für Kapitalauszahlungen aus reinen Risikoversicherungen als auch für Rentenzahlungen (z. B. Unfall-Rente, Invaliditätsrente). Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbesondere § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben. Die Barauszahlung von Überschüssen (vgl. Rz. 13 ff.) sowie die Leistung aufgrund einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse (vgl. Rz. 17) ist bei einer reinen Risikoversicherung keine Einnahme im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG und auch nicht im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG. "
Ich denke, damit ist zunächst eindeutig geklärt, dass die Rente aus einer privaten Risikounfallversicherung steuerfrei ist. So hat es ja auch mein Lohnsteuerverein bestätigt.
Die Frage ist nun, wenn es tatsächlich so ist, wie du - Rossi - es gepostet hast, muss ich mich dann überhaupt drum kümmern? Bisher habe ich unserer Krankenvesicherung noch nichts gemeldet. Muss ich mich der Diskussion stellen?
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
Einerseits musst du das zum jetzigen Zeitpunkt nicht, aber du musst folgendes wissen.
Die Krankenkasse erfährt nix von diesem Rentenbezug wenn du es nicht mitteilst.
Du kannst also warten bis im Rahmen der Wiederholungspruefung der Familienversicherung der entsprechende Fragebogen von der Kasse kommt - dann allerdings solltest du die Rente dort angeben und dich dann der Diskussion stellen wenn die Kasse die Familienversicherung beenden wird. Was du auch wissen solltest, als du zuletzt den Fragebogen zur Familienversicherung ausgefüllt und unterschrieben hast, hast du auch unterschrieben, dass du Aenderungen sofort der Kasse mitteilen wirst.
Das ist insofern sehr wichtig, auch wenn du keine Angaben zum Rentenbezug machst, wenn denn die Rente doch angerechnet wird, dann wird das ab Rentenbeginn sein. Jetzt musst du entscheiden was du machst.
Gruß
Czauderna
Einerseits musst du das zum jetzigen Zeitpunkt nicht, aber du musst folgendes wissen.
Die Krankenkasse erfährt nix von diesem Rentenbezug wenn du es nicht mitteilst.
Du kannst also warten bis im Rahmen der Wiederholungspruefung der Familienversicherung der entsprechende Fragebogen von der Kasse kommt - dann allerdings solltest du die Rente dort angeben und dich dann der Diskussion stellen wenn die Kasse die Familienversicherung beenden wird. Was du auch wissen solltest, als du zuletzt den Fragebogen zur Familienversicherung ausgefüllt und unterschrieben hast, hast du auch unterschrieben, dass du Aenderungen sofort der Kasse mitteilen wirst.
Das ist insofern sehr wichtig, auch wenn du keine Angaben zum Rentenbezug machst, wenn denn die Rente doch angerechnet wird, dann wird das ab Rentenbeginn sein. Jetzt musst du entscheiden was du machst.
Gruß
Czauderna
Re: Rente aus Kinderinvaliditätsversicherung beitragspflichtig?
Langsam an:
Zitat:
Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbesondere § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben
D.h., unter Umständen ist die Rente sehr wohl steuerpflichtig. Dies musst Du zunächst klären.
Darüber hinaus würde ich jetzt schon mit offenen Karten spielen und der Kasse den Rentenbezug mitteilen. Ggf. mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine steuerpflichtige Rente handelt.
Wenn die Klamotte erst mit der Überprüfung mitgeteilt wird, dann kann es sein, dass die Kasse das volle Programm rückwirkend durchzieht. D.h., rückwirkende Beendigung der Familienversicherung, gleichzeitige rückwirkende Eintrag der obligatorischen Anschlussversicherung und rückwirkende Beitragserhebung. Bei 12 Monaten rückwirkend sind mal soeben sofort ca. 2.100,00 € fällig. Wenn Du dagegen dann Widerspruch einlegst, wird die Kasse mit Sicherheit sagen, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat (obwohl dies pottfalsch ist). Wenn Du nicht sofort zahlst, dann kann es dazu führen, dass aufgrund von Rückständen das Ruhen der Leistungsansprüche (bis auf Notfälle) festgestellt wird. Glaube mir, es wird dann Theater geben.
Spiele einfach mit offenen Karten und teile es jetzt mit und lege dich ggf. zeitnah mit der Kasse an.
Zitat:
Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbesondere § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben
D.h., unter Umständen ist die Rente sehr wohl steuerpflichtig. Dies musst Du zunächst klären.
Darüber hinaus würde ich jetzt schon mit offenen Karten spielen und der Kasse den Rentenbezug mitteilen. Ggf. mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine steuerpflichtige Rente handelt.
Wenn die Klamotte erst mit der Überprüfung mitgeteilt wird, dann kann es sein, dass die Kasse das volle Programm rückwirkend durchzieht. D.h., rückwirkende Beendigung der Familienversicherung, gleichzeitige rückwirkende Eintrag der obligatorischen Anschlussversicherung und rückwirkende Beitragserhebung. Bei 12 Monaten rückwirkend sind mal soeben sofort ca. 2.100,00 € fällig. Wenn Du dagegen dann Widerspruch einlegst, wird die Kasse mit Sicherheit sagen, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat (obwohl dies pottfalsch ist). Wenn Du nicht sofort zahlst, dann kann es dazu führen, dass aufgrund von Rückständen das Ruhen der Leistungsansprüche (bis auf Notfälle) festgestellt wird. Glaube mir, es wird dann Theater geben.
Spiele einfach mit offenen Karten und teile es jetzt mit und lege dich ggf. zeitnah mit der Kasse an.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste