GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

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Tobius
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GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Tobius » 14.12.2016, 13:37

Moin Moin,

Ich habe leider nichts passendes im Forum gefunden, daher stelle ich diese Frage mal hier.

Kleiner Prolog:
Ich bin ein kerngesunder Mann mitte 30 und habe wohl ganz gute Gene bekommen. 8) Ich bin daher sehr sehr selten beim Arzt und gehe auch nicht wegen kleinen Erkältungen etc. sofort zum Arzt. Leider war es am vergangenen Donnerstag doch soweit. Ich habe mir in die linke Hand geschnitten und wusste das es genäht werden musste. (6 Stiche im Krankenhaus) Die Fäden müssen natürlich auch wieder gezogen werden. Dafür soll ich zu meinem Hausarzt.
Ich hab doch aber gar keinen Arzt im Haus. :roll:

Meinen Krankenkarte ist aber schon seit Dez 2014 abgelaufen. Hat mich aber nie tangiert, weil ich sie bei meinem alten Hausarzt in HH nicht brauchte. (Er kannte das Thema bereits und hatte Verständnis)


Im Krankenhaus sagte man mir, dass man mir eine private Rechnung schicken würde, da sie ja nicht sehen können ob ich versichert bin. (Ok.. verstehe ich) Ich hätte 10 Tage Zeit. Also rief ich bei der BKK XY an und fragte um eine Mitgliedsbescheinigung, die ich im Krankenhaus vorlegen möchte. Da sagte die Dame von der Hotline zu mir; Sie schicke mir privat keine Mitgliedsbescheinigung die ich an das Krankenhaus weiter reichen kann. Ich solle ihr ein Lichtbild schicken. "Und wie soll ich dann nachweisen, das ich bei Ihnen versichert bin?" Da sagte sie zu mir: Das sieht sie ja in ihrer Maske. "Und wie soll ich das bitte sehen? #-o Ich bin in Niedersachsen und sie in Hamburg. Aus der Ferne kann ich schlecht auf ihre Maske sehen. Schicken sie mir doch einen Nachweiß" Darauf meinte sie, das sie dies nur mit einem Lichtbild von mir machen könne... :^o
"Was ist denn bitte daran so schwer, meine Mitgliedschaft zu bestätigen die ich vorlegen kann :?: :| Mehr will ich doch gar nicht."

Das Gespräch zog sich dann natürlich in die Länge und sie kam mir mit zahlreichen Gesetzen etc. pp und und und...
... wo von das meiste mumpitz war :^o Mir ist der §291a wohl bekannt.

Ich suche daher eine ganz normale nette KV, die einen nicht anlügt und einen Böldsinn erzählt. Wenn es diese eGK nur mit Lichtbild gibt, dann möchte ich sie nicht. [-X Punkt :!: (Das soll auch nicht das Thema dieses Beitrags sein.) Auf meinen Geldkarten etc. ist auch keins drauf.
Finde ich eine Krankenversicherung, die mir dennoch eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt?
Also diese BKK XY hat sich definitiv erledigt. Werd da jetzt auch gar keinen Stunk machen. Sondern einfach wechseln. Fertig.

Nur wohin?



Mit nettem Gruß :)
Tobius

Wer es nicht öffentlich schreiben möchte, gerne auch als private Nachricht.
Zuletzt geändert von Tobius am 14.12.2016, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Czauderna » 14.12.2016, 14:16

Hallo,
seltsam, schon wieder diese Kasse - aber gut - es ist hier in der Praxis so, dass, wenn es keine aktuelle Krankenversichertenkarte gibt, die Kasse einen Ersatzanspruchsausweis ausstellen kann, der dann dem Behandler für die Abrechnung vorgelegt werden kann. Da sind natürlich keine Bilder erforderlich.
Was aber die e.G.K. als solches betrifft, da herrscht nun mal grundsätzlich eine Bildpflicht und die gilt für alle Kassen - das ist gesetzlich so geregelt, genau, wie auf dem Personalausweis auch.
Gruss
Czauderna

Tobius
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Re: GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Tobius » 14.12.2016, 14:51

(Mit so einer schnellen Antwort hätte ich nicht gerechnet :shock: :D )
Danke


Moin Czauderna,

ja ich weiß, die BKK *** ist in vielen Dingen nicht grade top. Schon gar nicht im Service. Ich hatte sie damals nur gewählt, weil sie in meiner Stadt direkt ansässig ist. Wir wohnen nun aber im Harz, weil wir gerne Wandern etc. und die Landschaft einfach mögen.

Da ich echt selten beim Arzt bin und ausser einem BG-Unfall (Fuß gebrochen (BG bleibt Kostenträger)) nie in Behandlung musste, war mir die Wahl der Krankenkasse ziemlich gleichgültig. Auch das Tara um die neue eGK ist nicht an mir vorbei gegangen. Wie ich schon sagte; wenn es die eGK nur mit Lichtbild gibt, dann möchte ich sie nicht. Aber das dürfte ja keine Auswirkungen auf meine Mitgliedschaft haben dürfen :shock: :x
Und einen dann Unsinn am Telefon zu erzählen, da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Ich weiß noch mit Briefmarke umzugehen und habe auch keine Probleme, wieder in das Krankenhaus zu fahren und meine Bescheinigung persönlich abzugeben. Also ich persönlich brauch diese eGK nicht.
Schallplatte :P

Ob Ersatzanspruchsausweis oder irgendeine Mitgliedsbestätigung, die ich mir immer wieder holen muss ist mir eigentlich egal.
Ich möchte einfach nur eine Kasse, die einen nicht verschaukelt im Gespräch.

Wie sollte ich den bei einem wechsel vorgehen? Nicht das ich wechsel und das gleiche Thema dann erneut habe.

Czauderna
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Re: GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Czauderna » 14.12.2016, 17:46

Hallo,
du bist im Irrtum wenn du meinst, dass du ohne eGK (mit Bild) auskommen könntest und dir stattdessen immer eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen kannst von der Kasse, welche dies auch künftig immer sein mag. Das wird nicht funktionieren - das geht einmal, so wie es jetzt der Fall war bei dir.
Wenn du kein Bild ablieferst, dann bekommst du keine Karte und dann muss die Kasse auch nicht leisten und dir auch keine Kostenerstattung auf deine Privatrechnung geben - das ist schon per Gerichtsurteil bestätigt.
Was du allerdings machen kannst - du kannst bei Beginn der Mitgliedschaft deiner Kasse mitteilen, dass du generell die Kostenerstattung wählst, d.h. dann auf Dauer beim Arzt Privatpatient bist und dann von deiner Kasse eine Kostenerstattung erhältst - das wird natürlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten sein, aber du bist frei vom Lichtbildzwang - wenn es dir das wert ist - okay.
Gruss
Czauderna

Tobius
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Re: GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Tobius » 14.12.2016, 20:40

:?: #-o :?:

Ok, also wenn ich das richtig verstehen soll: Ohne Lichtbild keine Leistung von der Krankenkasse.
Krankenkasse kassiert aber Geld, doch will sie Arzt-Besuche nicht bezahlen obwohl man Mitglied ist.
Das wird dann ja irgendeine Form von 263 StGB sein. [-X

Dann kann ich ja defakto von der Krankenkasse, meine Beiträge zurück fordern, da sie ja eh nichts .... leisten.

Also, wenn die Kasse meine 6 Stiche an der Hand nicht bezahlt, wird sie wohl auch andere Dinge nicht bezahlen. Aber kassiert für nix! Das heißt dann im ersten Schritt, Kündigen und das ich klagen muss weil sie die mega teure und echt komplizierte Nadel-und-Faden-OP nicht bezahlt und im zweiten Schritt dann meine Beiträge zurück klagen muss... :|

Tolle Aussicht


Danke für das Antworten

Czauderna
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Re: GKV ohne Lichtbild? Also keine Bescheinigung!

Beitragvon Czauderna » 15.12.2016, 10:51

Hallo,
hier, nur so zur Kenntnis - https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 59842.html
Gruss
Czauderna


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