Hallo,
mein Vater bekam eine Versorgung des ehemaligen Arbeitgebers, voll steuerlich und sozialversicherungspflichtig, monatlich über der Beitragsbemessungsgrenze.
Zusätzlich Rente aus der staatl. Rentenversicherung, wo auch KV-Beiträge abgezogen wurden. Nun habe ich gelesen, dass die Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze auf Antrag zurückerstattet werden. Nun ist mein Vater Anfang diesen Jahres verstorben.
Kann meine Mutter trotzdem noch einen Antrag auf Rückerstattung bei der KK stellen?
Gruß Micha
Rückerstattung von KV-Beiträgen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rückerstattung von KV-Beiträgen
Hallo,
wenn sie Alleinerbin ist, geht das meines Erachtens schon.
Gruss
Czauderna
wenn sie Alleinerbin ist, geht das meines Erachtens schon.
Gruss
Czauderna
Re: Rückerstattung von KV-Beiträgen
Ja, Sie ist Alleinerbin.
Danke und Gruß
Micha
Danke und Gruß
Micha
Re: Rückerstattung von KV-Beiträgen
Hallo,
ja, dann sollte es funktionieren - solche Fälle hatte ich (leider) auch schon - wir haben uns damals (schon etwas länger her) den Erbschein
vorlegen lassen und dann an die Witwe ausgezahlt.
Häufiger kam es aber vor, dass wir von den Hinterbliebenen noch Geld anfordern mussten, z.B. Krankenhauseigenanteile.
Gruss
Czauderna
ja, dann sollte es funktionieren - solche Fälle hatte ich (leider) auch schon - wir haben uns damals (schon etwas länger her) den Erbschein
vorlegen lassen und dann an die Witwe ausgezahlt.
Häufiger kam es aber vor, dass wir von den Hinterbliebenen noch Geld anfordern mussten, z.B. Krankenhauseigenanteile.
Gruss
Czauderna
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