Früher PKV - dann Ausland (Österreich) - jetzt zurück nach Deutschland ... wie versichern?

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Basti4KV
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Früher PKV - dann Ausland (Österreich) - jetzt zurück nach Deutschland ... wie versichern?

Beitragvon Basti4KV » 15.01.2017, 01:40

Hallo zusammen,

ich hatte als Angestellter in Deutschland eine PKV (DKV) - Vollversicherung.

Ich habe vor 3 Jahren einen Stelle in Österreich angenommen (war/bin aber weiterhin in Deutschland wohnhaft). Somit musste ich die PKV in Deutschland kündigen. In Österreich gilt, das man sich bei der gesetzlichen Kasse versichern muss.

Da ich aber in Deutschland wohne, habe ich auf deutscher Seite eine "Betreuungskasse" angeben müssen (ich habe die TKK gewählt), die auf deutscher Seite die Betreuung übernommen hat wenn ich in Deutschland zum Arzt musste (und das intern dann mit der Österreichischen Kasse abgerechnet hat).
Ich habe somit eine Österreichische Karte und eine deutsche Krankenversicherungskarte (als Betreuung) bei der TKK.

Soweit so gut.

Jetzt wechsel ich zum Feb zurück nach Deutschland (nach 3 Jahren) und muss wieder in Deutschland versichert sein.
Meine Fragen:
- Kann ich mich in Deutschland nun wieder gesetzlich Versicherung, da ich im Ausland für 3 Jahre gesetzlich versichert war (und ich in Deutschland eine gesetzliche Betreuungskasse hatte)?

- oder muss ich mich wieder privat Versicher, da ich - bevor ich nach Österreich ging - in Deutschland privat versichert war (DKV).

- Mein Gehalt liegt über der Grenze, dh ich wäre freiwillig gesetzlich versichert.

Ich würde gerne in die Gesetzliche zurück.

Danke und Gruss.

Rossi
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Re: Früher PKV - dann Ausland (Österreich) - jetzt zurück nach Deutschland ... wie versichern?

Beitragvon Rossi » 17.01.2017, 07:59

Da der Sachverhalt in Österreich (gesetzliche Krankenversicherung) mit Sachverhalten in Deutschland gleichzusetzen, bist Du " zuletzt gesetzlich versichert" gewesen.

Aus diesem Grunde unterliegst Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland und zwar unabhängig davon, dass dein Gehalt oberhalb der JAEG liegt.

Guckst Du hier, die DVKA hat dazu ein umfassendes Rundschreiben dazu herausgegeben.

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf

Auf Seite 1 (Anlage) ganz unten steht es.


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