meine Frau hat einen Sohn (mein Stiefsohn).
Da ich Beamter bin, und bei dem Kind eine Behinderung vorlieg (und andere Gründe dafür sprachen), haben wir uns für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei der TKK entschieden.
Wir haben vor einem Jahr einen ersten Beitragsbeschied mit folgender Berechnung erhalten:
Mein Gehalt / 50 x Beitragssatz -- da meine Frau über kein Einkommen verfügt.
Ab 2017 wird der Beitrag wie folgt ausgewiesen:
(Mein Gehalt - Kinderfreibetrag) x Beitragssatz.
Für mich stellt sich die Frage nach der Richtigkeit des Kindefreibetrags:
Ich habe ein Urteil aus 2015 gefunden, wonach die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags nicht in Betracht kommt, da es sich um mein STIEFkind handelt, also die aktuelle neue Berechnung wohl falsch ist.
Andererseits erhält das beamtenrechlichen Familienkinderzuschlag und ist auch in Form eines Kinderfreibetrages bzgl. der Steuer vermerkt.
Wie ist die Meinung hier im Forum dazu???


Weitere Frage wäre: Auf der Seite der BKK MOBIL OIL habe ich folgendes gefunden:
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung mitgerechnet, wenn sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Familien- und Kinderzuschläge werden nicht berücksichtigt.
Ist das so korrekt, ich habe immer nur Hinweise gefunden, dass der steuerliche Einkommensbegriff bei der Beitragsermittlung zugrudne gelegt wird - und da wird ja dann wieder eben nicht differenziert.
????!!!!