KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

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Domestos
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KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Domestos » 27.01.2017, 15:22

Hallo,

haben ein riesiges Problem.
Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzl. versichert bei der DAK.
Aus früherer finanzieller Krise entstanden Schulden bei der DAK so um die 24 000 Euro.
Sein Versicherungsschutz ruhte aber die der Kinder bzw. noch einem Kind und meiner (weil wir familienversichert sind) galt weiterhin.
Wir haben ca. 3000 Euro Brutto + 190 Euro Kindergeld.Letztes Jahr nahmen wir Kontakt zur DAK auf und verhandelten,dass wir in Raten die Schulden zurückführen können.
Allerdings ließ sich die DAK auf nur monatl. 500 Euro plus 333,91 Euro monatl. Beitrag ein.
Diese Summe ist für uns sehr schwer aufzubringen,aber wir liessen uns darauf ein.Seit Juli 2016 zahlten wir also monatl. 888,91 Euro an die DAK.
Im Dezember 2016 konnten wir den Betrag nicht aufbringen..allerdings im Januar`17 haben wir wieder bezahlt.

Da es eine wirklich hohe monatl. Abzahlungsrate (500 Euro) für uns ist und ich mir Sorgen mache,ob wir das auch weiterhin aufbringen können,würde ich gern wissen ob es Möglichkeiten gibt,weniger zahlen zu dürfen.Aber diese dann eben mit Gewissheit.
Fakt ist,dass wir den monatl. Beitrag von 333,91 Euro zahlen können.Jedoch nicht mehr diese 500 Euro zusätzlich sondern eher weniger (viell. 200 Euro)
Wenn die KK sich auf diese 200 Euro NICHT einlässt..was kann man dann noch tun ?
Sie können uns doch aufgrund dieser 24 000 Euro Schulden (nach 6x abzahlen noch ca., 18 000 Euro) nicht in die Insolvenz drücken ?? Oder doch?
Würden wir dann unser Haus verlieren?Was kann man tun ?

Czauderna
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Re: KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Czauderna » 27.01.2017, 16:13

Hallo,
hat denn die DAK aufgrund der fehlenden Dezemberrate den Leistungsanspruch gekürzt, d.h. habt ihr einen entsprechenden Bescheid erhalten, der besagt, dass für die Behandlungen deine Ehemannes nur die Notfälle von der Kasse bezahlt werden ?.
Wenn nicht, dann ist das ja noch einmal gutgegangen. Was nun die Höhe der Raten angeht, so weiß ich, dass eine Ratenzahlung grundsätzlich nur dann eingeräumt wird, wenn dadurch die Schulden innerhalb von 12 Monaten getilgt wird - von diesem Grundsatz wurde schon mal abgewichen, dann waren es auch schon mal 24 Monate. Wenn ich nun die 24000,00€ durch die monatliche rate von 500,00 € teile, dann komme ich auf 48 Monate, also vier ganze Jahre - ich sage mal - Glück im Unglück.
Bei den von dir genannten Ratenvorstellungen (200,00 €) mtl. wären das ab heute von 7,5 Jahre.
Was passiert nun, wenn sich die Kasse nicht auf euren Vorschlag bzw. Antrag einlässt - ich könnte mir vorstellen, wenn ihr einseitig die Raten verringert, dass die Kasse eben genau diese Leistungseinschränkung für deinen Ehemann vornehmen wird, aber nur für den ihn, gilt nicht für die familienversicherten Angehörigen. In die Insolvenz bringt Euch das dann aber nicht - für deinen Ehemann gilt dann eben "nur" die Notfallbehandlungsregelung.
Es könnte aber auch sein, dass, wenn der lfd. Beitrag weiterhin pünktlich gezahlt wird, aber statt der 500,00 € nur 200,00 € kommen, dass die Kasse
das akzeptiert, schließlich sind 200,00 € besser als nix . Ich weiß auch nicht, was vorrangig zählt - der Umstand, dass die Ratenzahlung regelmäßig weiterhin vorgenommen wird oder dass die Rate nicht in der vereinbarten Höhe geleistet wird.
Noch etwas, hat die Kasse bei Abschluss der Ratenzahlungvereinbarung geprüft, ob nicht evtl. Hilfebedürftigkeit bei Euch eintritt, wenn eine solche hohe Rate verlangt wird ?.
Gruss
Czauderna

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Re: KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Domestos » 27.01.2017, 17:21

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
hat denn die DAK aufgrund der fehlenden Dezemberrate den Leistungsanspruch gekürzt, d.h. habt ihr einen entsprechenden Bescheid erhalten, der besagt, dass für die Behandlungen deine Ehemannes nur die Notfälle von der Kasse bezahlt werden ?.

Sie hat umgehend die Auflösung der Ratenvereinbarung gesendet.

Wenn nicht, dann ist das ja noch einmal gutgegangen. Was nun die Höhe der Raten angeht, so weiß ich, dass eine Ratenzahlung grundsätzlich nur dann eingeräumt wird, wenn dadurch die Schulden innerhalb von 12 Monaten getilgt wird - von diesem Grundsatz wurde schon mal abgewichen, dann waren es auch schon mal 24 Monate. Wenn ich nun die 24000,00€ durch die monatliche rate von 500,00 € teile, dann komme ich auf 48 Monate, also vier ganze Jahre - ich sage mal - Glück im Unglück.
Bei den von dir genannten Ratenvorstellungen (200,00 €) mtl. wären das ab heute von 7,5 Jahre.
Was passiert nun, wenn sich die Kasse nicht auf euren Vorschlag bzw. Antrag einlässt - ich könnte mir vorstellen, wenn ihr einseitig die Raten verringert, dass die Kasse eben genau diese Leistungseinschränkung für deinen Ehemann vornehmen wird, aber nur für den ihn, gilt nicht für die familienversicherten Angehörigen. In die Insolvenz bringt Euch das dann aber nicht - für deinen Ehemann gilt dann eben "nur" die Notfallbehandlungsregelung.

Das ist uns bereits bekannt,da es vorher auch so war ..als wir noch keine Raten zahlen konnten.

Es könnte aber auch sein, dass, wenn der lfd. Beitrag weiterhin pünktlich gezahlt wird, aber statt der 500,00 € nur 200,00 € kommen, dass die Kasse
das akzeptiert, schließlich sind 200,00 € besser als nix .

Wir haben bereits ein P-Konto jeder und je eine EV Abgabe auch ..allerdings von einer anderen Sache.
Wir haben auch bereits der DAK mitgeteilt,dass nur mein Mann Einkommen hat und wir "eigentlich" nicht soviel zahlen können.Und dass wir versuchen soviel wie möglich zu bezahlen.Auf unter 500 Euro hat sich die DAK früher nicht eingelassen.Deshalb ja meine Frage..Was passiert mit unserem Haus ,wenn wir zwar die monatl. Beiträge pünktlich zahlen können,aber die Schulden nur in kleineren Beträgen-die sich aber nicht auf weniger einlassen.


Ich weiß auch nicht, was vorrangig zählt - der Umstand, dass die Ratenzahlung regelmäßig weiterhin vorgenommen wird oder dass die Rate nicht in der vereinbarten Höhe geleistet wird.
Noch etwas, hat die Kasse bei Abschluss der Ratenzahlungvereinbarung geprüft, ob nicht evtl. Hilfebedürftigkeit bei Euch eintritt, wenn eine solche hohe Rate verlangt wird ?.
Gruss
Czauderna

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Re: KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Czauderna » 27.01.2017, 18:40

Hallo,
also da bin ich ganz sicher - die Kasse wird sich nicht an eurem Haus vergreifen und wenn ihr eine EV abgegeben habt, dann kann doch sowieso nichts gepfändet werden, meines Wissens nach. Ein Vollstreckungsersuchen der Kasse beim Hauptzollamt wird unter Hinweis auf die EV. von diesem an die Kasse zurückgegeben - die Kasse selbst vollstreckt nicht. es wird demnach, egal, ob ihr 500,00 € im Monat zahlt oder weniger, sehr wahrscheinlich bei der
Notfallregelung für deinen Ehemann bleiben - war noch mit der Prüfung der Bedürftigkeit, also der Frage ob die Raten in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt sind ?.
Gruss
Czauderna

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Re: KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Domestos » 27.01.2017, 20:45

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also da bin ich ganz sicher - die Kasse wird sich nicht an eurem Haus vergreifen und wenn ihr eine EV abgegeben habt, dann kann doch sowieso nichts gepfändet werden, meines Wissens nach. Ein Vollstreckungsersuchen der Kasse beim Hauptzollamt wird unter Hinweis auf die EV. von diesem an die Kasse zurückgegeben - die Kasse selbst vollstreckt nicht. es wird demnach, egal, ob ihr 500,00 € im Monat zahlt oder weniger, sehr wahrscheinlich bei der
Notfallregelung für deinen Ehemann bleiben - war noch mit der Prüfung der Bedürftigkeit, also der Frage ob die Raten in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt sind ?.

Erstens wurde uns bereits in nem Mahnschreiben damals..bevor wir Raten zahlten..angedrohnt,dass die DAK einen Insolvenzantrag einreichen würde.
Und zweitens:Was heisst Prüfung ob die Raten gerechtfertigt sind?
Also was ich noch sagen muss ist folgendes:
Es war erst eine Summe von ca. 28 000 Euro offen.Nachdem wir feststellten dass die uns einfach höhere monatl. Beiträge festsetzten..haben wir um Neuberechnung gebeten und Zurückstufung,weil der Verdienst meines Mannes in einigen Jahren nicht so hoch war,als die annahmen.
Dann ging die Summe auf was über 24 000 Euro runter und wir kamen zur Einigung der Ratenzahlung monatl. 500 Eura an den Schulden abzutragen.Plus natürlich der normale Beitrag.

Jetzt haben wir den Dezember nicht zahlen können und die schickten uns gleich die Hinfälligkeit der Ratenvereinbarung mit der Endsumme von...!!!! wieder über 28 000 Euro :roll: Es wurde auch keine Liste mit den Einzahlungen von uns geschickt.
Allerdings fiel uns auf,dass in dem Schreiben eine Auflistung der Säumniszuschläge enthalten ist.Und..ich dachte ich seh nicht recht...39 x alleine schon für EINEN Tag 5 Euro Säumniszuschlag.Und das geht so weiter mit anderen Tagen,was nicht stimmen kann.Das kann doch nicht wahr sein!!! :evil:
Also werd ich wohl Widerspruch einlegen und abwarten was zurückkommt.
Aber Prüfung haben wir keine gehabt.Und da wir zu dritt 3000 Brutto haben,fallen wir nicht ins ALGII rein.Oder meinst du was anderes?
Ich nahm jetzt einfach mal an,dass wenn wir den aktuellen monatl. Beitrag pünktl. weiter zahlen..und dazu noch 200 Euro für die Schulden..dass wir uns ja zahlungswillig zeigen obwohl wir eigentlich nicht können.Und die das so hinnehmen müssten,weil bei Insolv. usw. würden sie nichts bekommen,da noch andere Gläubiger uns im Nacken sitzen...leider :(

Gruss
Czauderna

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Re: KK Beitrag möglich aber Schulden nur zum Teil

Beitragvon Czauderna » 28.01.2017, 11:39

Hallo,
richtig, bei der Prüfung meinte ich das ALG-2 und was die Säumniszuschläge betrifft, das sind derzeit 1% meines Wissens nach - es waren aber in der Vergangenheit schon mal 5% pro Monat, das wurde dann per Gesetz geändert, könnte sein, dass das damit zusammenhängt.
Dazu mal den § 24 SGB IV.:
§ 24
Säumniszuschlag

(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 Euro ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.

(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.

(3) Hat der Zahlungspflichtige ein Lastschriftmandat zum Einzug der Beiträge erteilt, so sind Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Beitragseinzug aus Gründen, die vom Zahlungspflichtigen zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden kann oder zurückgerufen wird. Zusätzlich zum Säumniszuschlag soll der Gläubiger vom Zahlungspflichtigen den Ersatz der von einem Geldinstitut erhobenen Entgelte für Rücklastschriften verlangen; dieser Kostenersatz ist wie die Gebühren, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Beitragsansprüchen erhoben werden, zu behandeln.

was deinen letzten Satz angeht - dem will ich nicht widersprechen.
Dass die Kasse einen Insolvenzantrag einreicht wie gesagt, ich glaube das nicht, zumal ja offensichtlich schon andere Gläubiger vorhanden sind und solange der lfd. Beitrag gezahlt wird, bestünde auch grundsätzlich dafür keine Notwendigkeit. Ich bin kein Rechtsexperte, das ist nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna


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