Hallo,
Ich bekam heute Post von AOK
*Mahnung rückständiger Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge
Versichertennummer ist nun angegeben abere eine andere als auf Anderen schreiben
Bsp so war Sie:
A7474894640
Ist sie nun
90700666606
Dann schreiben Sie mit sei bekannnt das denen 365,96 schulde.
Ist mir nicht bekannt und ausser Werbung habe Ich auch nichts erhalten.
Die Beiträge sind für die Zeit vom 11.09.2013 bis zum 31.10.2013 257,51€
Säuminszuschläge 94,50€, Zinsen 0€ Und Kosten, Mahnungen etc. 4,95€
Ich habe keine Mahnungen bisher erhalten oder sonst irgendwelche schreiben.
Einmal war das Ordnungsamt hier um zu Wissen ob Ich hier wohne da Post anscheinend nicht ankam
Aber AOK werbung kam immer an.
Irgendwas stimmt doch hier nicht?
Und warum wird selbst wenn es gerechtfertigt wäre 3 Jahre gewartet um die Zinsen hochzutreiben?
Werde nun erst mal Widerspruch einlegen.
Bin übrigens Hartz4 bezügler.
Mahnung zum Rückstand
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Mahnung zum Rückstand
Hallo,
und du hast dir einen besch.... Namen gewählt für das Forum. Was deine Schilderung angeht, bist du ganz sicher, dass du in den vergangenen vier Jahren wirklich nichts bekommen hast von deiner Kasse ?. Sicher ist, und da bist du kein Einzelfall, dass immer wieder mal vorkommt, dass man Post von Behörden, also auch Krankenkassen mit Werbung verwechselt und diese dann ignoriert oder sogar wegwirft - der Absender solcher Zahlungserinnerungen kann das aber nicht wissen und so kommt eben das so wie bei dir - bevor die Beiträge verjähren - macht der Kollege "Computer" der betreffenden Krankenkasse eben nochmals auf den Rückstand aufmerksam. Sicher kann dir deine Kasse, wenn du da mal nachfragst genau sagen, wann und wie in der Vergangenheit dir mitgeteilt wurde, dass du noch Beiträge offen hast. Der Umstand, dass du ALG-2 beziehst, kann zwar dazu führen, dass du den Rückstand jetzt nicht gleich zahlen kannst, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben, deshalb auch die Erinnerung der Kasse zum jetzigen Zeitpunkt.
Was deine Anmerkung zu den Zinsen angeht - hast du selbst geschrieben, das da 0 € gefordert werden, was auch richtig ist, den Zinsen fallen hier keine an, auch zukünftig nicht, aber die Säumniszuschläge, die bislang mit 94,50 € zu Buche schlagen - die werden sich regelmäßig weiter erhöhen.
Glaube mir, wenn man seitens der Kasse nur wegen der Säumniszuschläge drei Jahre lang gewartet hätte um davon so viel als möglich von dir zu kassieren, dann wäre das äußerst unwirtschaftlich für die Kasse. Langer Rede, kurzer Sinn - mein Rat - versuche das mit der Kasse zu klären - das mit dem Widerspruch ist natürlich okay.
Um konkret auf deine Frage zu antworten - ja, du hast recht, irgend etwas stimmt hier nicht, fragt sich eben, ob bei der Kasse oder vielleicht doch auch bei dir.
Gruss
Czauderna
und du hast dir einen besch.... Namen gewählt für das Forum. Was deine Schilderung angeht, bist du ganz sicher, dass du in den vergangenen vier Jahren wirklich nichts bekommen hast von deiner Kasse ?. Sicher ist, und da bist du kein Einzelfall, dass immer wieder mal vorkommt, dass man Post von Behörden, also auch Krankenkassen mit Werbung verwechselt und diese dann ignoriert oder sogar wegwirft - der Absender solcher Zahlungserinnerungen kann das aber nicht wissen und so kommt eben das so wie bei dir - bevor die Beiträge verjähren - macht der Kollege "Computer" der betreffenden Krankenkasse eben nochmals auf den Rückstand aufmerksam. Sicher kann dir deine Kasse, wenn du da mal nachfragst genau sagen, wann und wie in der Vergangenheit dir mitgeteilt wurde, dass du noch Beiträge offen hast. Der Umstand, dass du ALG-2 beziehst, kann zwar dazu führen, dass du den Rückstand jetzt nicht gleich zahlen kannst, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben, deshalb auch die Erinnerung der Kasse zum jetzigen Zeitpunkt.
Was deine Anmerkung zu den Zinsen angeht - hast du selbst geschrieben, das da 0 € gefordert werden, was auch richtig ist, den Zinsen fallen hier keine an, auch zukünftig nicht, aber die Säumniszuschläge, die bislang mit 94,50 € zu Buche schlagen - die werden sich regelmäßig weiter erhöhen.
Glaube mir, wenn man seitens der Kasse nur wegen der Säumniszuschläge drei Jahre lang gewartet hätte um davon so viel als möglich von dir zu kassieren, dann wäre das äußerst unwirtschaftlich für die Kasse. Langer Rede, kurzer Sinn - mein Rat - versuche das mit der Kasse zu klären - das mit dem Widerspruch ist natürlich okay.
Um konkret auf deine Frage zu antworten - ja, du hast recht, irgend etwas stimmt hier nicht, fragt sich eben, ob bei der Kasse oder vielleicht doch auch bei dir.
Gruss
Czauderna
Re: Mahnung zum Rückstand
Czauderna hat geschrieben: und du hast dir einen besch.... Namen gewählt für das Forum
Also ich finde die Namenswahl recht gelungen.
Vor allem in Zusammenhang mit einem Forum über gesetzliche Krankenkassen.
Ein willfähriger Staat, der dem GKV-Spitzenverband, also der Kassenlobby selbst erlaubt, dem Bürger nach Gutdünken hemmungslos gierig in die Taschen zu fassen. Eine Lobby die praktisch machen kann was sie will.
Schreibt bitte keiner: Das wird vom Staat kontrolliert. Die richtige Bezeichnung wäre "Abgenickt".
Re: Mahnung zum Rückstand
Hallo,
ja, passt schon - Gutdünken und hemmungslos - der Stammtisch lässt grüßen.
Gruss
Czauderna
ja, passt schon - Gutdünken und hemmungslos - der Stammtisch lässt grüßen.
Gruss
Czauderna
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