Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

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coffee
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Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Beitragvon coffee » 01.03.2017, 00:13

Ich bin kurz vor Eintritt in die Rente und freue mich darauf. Bin jetzt 62Jahre alt.
Ich war mein ganzes Leben stets in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings seit 3 Jahren bin ich wegen der Überschreitung der Jahresentgeltgrenze freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die 9/10 Hürde hätte ich also genommen.
Wenn ich dann aber meinen Rentenantrag abgebe, komme ich dann in die KVdR oder aber muss ich mich freiwillig rentenversichern? Was genau prüft denn da die Krankenversicherung? Und wonach wird entschieden?
Irgendwo habe ich den Hinweis gefunden, im Jahr der Antragstellung (nicht ab Erhalt der Rente) darf man keine Einkünfte über der Entgeltgrenze haben, dann kommt man nicht in die KVdR. Das heißt, wenn ich den Antrag am 01.12. eines Jahres stelle, dann komme ich nicht in die KVdR, weil ich zuviel verdiene? Stelle ich den Antrag am 02.01. dann doch?
Meine Rente wird nicht so hoch sein, weit unter den Bemessungsgrenzen, und ich möchte auf keinen Fall Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkünfte zahlen (die könnten ja auch wieder mal steigen...).

Rossi
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Re: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Beitragvon Rossi » 01.03.2017, 08:31

Kein Problem, mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller. Diese ist zunächst kostenpflichtig. Die Beitragsbemessung ist identisch mit der freiw. Krankenversicherung.

Ab Beginn der Rentenzahlung kommst Du dann in die KVdR und die Beitragszahlung geht über die Rente.

Ein kleines Beispiel:

05.04.2017 Rentenantragstellung = Mitgliedschaft als Rentenantragssteller = Beitragsbemessung wie bei einer freiw. Kv.

01.06.2017 Beginn der lfd. Rente = Mitgliedschaft als Rentenantragsteller endet = Beitragszahlung nur durch Abzug durch die Rente (ca. 11 %).

coffee
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Re: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Beitragvon coffee » 01.03.2017, 15:00

Vielen Dank. Das liest sich ja gut und verständlich. So finde ich das auch gerecht.

Dann ist also folgendes aus dem Merkblatt entsprechend so zu verstehen, dass ich im Zeitraum Rentenantragstellung bis Rentenbeginn, wo ich also noch arbeite, weiter freiwillig gestzlich versichert bin, aber ab Beginn der Rente in die KVdR "darf".

_______________________________________
5 Wann werde ich nicht in der KVdR versichert?
wenn...
- Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt
oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.
__________________________________________

Aber fragt die Krankenkasse dann nicht mehr nach weiteren Einkünften? Manche haben hier ja geschrieben, dass sie Post bekommen haben zwecks Auskunft. Das aber sollte doch dann mit dem Status KdVR gar nicht interessieren? Oder warum fragen Mitarbeiter der Kasse ggfs. nach?

GS
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Re: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Beitragvon GS » 01.03.2017, 20:51

Hallo coffee

das hier
5 Wann werde ich nicht in der KVdR versichert?
wenn...
- Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt
oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.
betrifft Dich als Rentner nicht mehr, solange Du dann ja eben keine Beschäftigung oberhalb der JAEG ausübst, sondern diese hinter Dir gelassen hast.

Und das andere, den KVdR-Ausschluss wegen "im letzten Jahr oberhalb der JAEG gelegen zu haben" ist völliger Nonsens - nicht von Dir, aber von dem, der ihn gegebenenfalls verzapft hat. Vielleicht war es ja auch ein Missverständnis.

KVdR-seitig bist Du auf jeden Fall aus dem Schneider.

Grüße
von GS


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