Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage (und: Voraussetzungen Familienversicherung)
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Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage (und: Voraussetzungen Familienversicherung)
Sachverhalt:
Ich bin 41 Jahre alt. Ich werde Ende April meinen Job wechseln und habe zu diesem Zweck meinen alten Job gekündigt. Ich bin seit 2005 in einer privaten Krankenversicherung versichert. Da ich mittlerweile mehrere Kinder habe und meine Frau nicht berufstätig ist, kostet unsere private Krankenversicherung deutlich mehr als eine gesetzliche KV.
Daher folgende Idee:
Was wäre, wenn ich meinen alten Job beende, meinen neuen aber erst zwei Monate später antrete und mich in der Zwischenzeit arbeitslos melde? Ich weiß, dass ich dann wegen Eigenkündigung eine Sperre beim Bezug von ALG bekommen würden. Aber habe ich es richtig verstanden, dass ich ab dem zweiten Monat meiner Arbeitslosigkeit trotzdem wieder in der GKV pflichtversichert wäre - und zwar gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V? Falls das stimmt, würde das dann heißen, dass ich dann auch bei Wiederantritt meines Dienstes beim neuen Arbeitgeber in der GKV bleiben könnte?
Für mich ist das ein Rechenspiel. Die PKV kostet uns im Jahr etwa 7.000 EUR (netto!) mehr als die GKV. Das heißt, zwei Monate ohne Gehalt wären nach einigen Monaten wieder ausgeglichen und ab dann würde sich die GKV für uns finanziell deutlich rechnen.
Vielen Dank für Eure Tipps, ob ich das richtig verstanden habe oder einen Denkfehler mache!
Formeltier
Ich bin 41 Jahre alt. Ich werde Ende April meinen Job wechseln und habe zu diesem Zweck meinen alten Job gekündigt. Ich bin seit 2005 in einer privaten Krankenversicherung versichert. Da ich mittlerweile mehrere Kinder habe und meine Frau nicht berufstätig ist, kostet unsere private Krankenversicherung deutlich mehr als eine gesetzliche KV.
Daher folgende Idee:
Was wäre, wenn ich meinen alten Job beende, meinen neuen aber erst zwei Monate später antrete und mich in der Zwischenzeit arbeitslos melde? Ich weiß, dass ich dann wegen Eigenkündigung eine Sperre beim Bezug von ALG bekommen würden. Aber habe ich es richtig verstanden, dass ich ab dem zweiten Monat meiner Arbeitslosigkeit trotzdem wieder in der GKV pflichtversichert wäre - und zwar gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V? Falls das stimmt, würde das dann heißen, dass ich dann auch bei Wiederantritt meines Dienstes beim neuen Arbeitgeber in der GKV bleiben könnte?
Für mich ist das ein Rechenspiel. Die PKV kostet uns im Jahr etwa 7.000 EUR (netto!) mehr als die GKV. Das heißt, zwei Monate ohne Gehalt wären nach einigen Monaten wieder ausgeglichen und ab dann würde sich die GKV für uns finanziell deutlich rechnen.
Vielen Dank für Eure Tipps, ob ich das richtig verstanden habe oder einen Denkfehler mache!
Formeltier
Zuletzt geändert von Formeltier am 08.03.2017, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Hallo,
ja, richtig verstanden - wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund ALG-1 Bezug eintritt, dann musst du sogar in die GKV und kannst dann dort verbleiben und all deine Kinder kostenlos mitversichern.
Gruss
Czauderna
ja, richtig verstanden - wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund ALG-1 Bezug eintritt, dann musst du sogar in die GKV und kannst dann dort verbleiben und all deine Kinder kostenlos mitversichern.
Gruss
Czauderna
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Aber ich würde ja kein ALG1 kriegen, sondern eine Sperre. Das ändert aber nichts, wenn ich mehr als einen Monat arbeitslos bleibe, richtig?
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Hallo,
es gibt die sog. Sperrzeit-KV, d.h., um es klarer zu schreiben, wenn das Arbeitsamt an Anmeldung bei der von dir gewählten Krankenkasse macht, dann bist du auch ab dann versichert - mein Rat, erkundige dich beim Arbeitsamt , wann genau dieser Tag dann sein wird - normalerweise ab dem 2. Monat.
Gruss
Czauderna
es gibt die sog. Sperrzeit-KV, d.h., um es klarer zu schreiben, wenn das Arbeitsamt an Anmeldung bei der von dir gewählten Krankenkasse macht, dann bist du auch ab dann versichert - mein Rat, erkundige dich beim Arbeitsamt , wann genau dieser Tag dann sein wird - normalerweise ab dem 2. Monat.
Gruss
Czauderna
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Warum soll sich der Poster beim Arbeitsamt erkundigen?
Die Krankenverischerung während einer Sperrzeit ist nicht im SGB III (Arbeitsförderung) geregelt, sondern im SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und zwar explizit im § 5 Abs. Nr. 2 SGB V.
Kennst Du diesen § nicht, Günter?!
Die Krankenverischerung während einer Sperrzeit ist nicht im SGB III (Arbeitsförderung) geregelt, sondern im SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und zwar explizit im § 5 Abs. Nr. 2 SGB V.
Kennst Du diesen § nicht, Günter?!
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Hallo,
Doch, kenne ich, kennst du den genauen Tag der Auf der Anmeldung stehen wird bei ihm ?
Gruß
Czauderna
Doch, kenne ich, kennst du den genauen Tag der Auf der Anmeldung stehen wird bei ihm ?
Gruß
Czauderna
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Ich werde das natürlich mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen und zwar schon morgen; ich will nur so gut wie möglich vorbereitet sein.
Möglicherweise besteht sogar eine (geringe) Chance, gar keine Sperrzeit zu kriegen. Es gibt Rechtsprechung der Sozialgerichte, wonach eine Sperrzeit nicht verhängt wird, wenn man seine alte Tätigkeit beendet, um eine neue anzutreten, die man schon in Aussicht hat. So ist es bei mir und das kann ich belegen. Ich möchte halt nur für den Fall gerüstet sein, dass doch eine Sperrzeit verhängt wird. Und dann verstehe ich es so, dass ich ab dem 2. Monat in der GKV angemeldet werden muss, eben nach dem zitierten § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Möglicherweise besteht sogar eine (geringe) Chance, gar keine Sperrzeit zu kriegen. Es gibt Rechtsprechung der Sozialgerichte, wonach eine Sperrzeit nicht verhängt wird, wenn man seine alte Tätigkeit beendet, um eine neue anzutreten, die man schon in Aussicht hat. So ist es bei mir und das kann ich belegen. Ich möchte halt nur für den Fall gerüstet sein, dass doch eine Sperrzeit verhängt wird. Und dann verstehe ich es so, dass ich ab dem 2. Monat in der GKV angemeldet werden muss, eben nach dem zitierten § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Jooh, so ist es. In einem demokratischen Rechtsstaat ist fast alles per Gesetz geregelt.
Man muss nur lesen und den Gesetzestext verstehen können!!!
Man muss nur lesen und den Gesetzestext verstehen können!!!
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Ich habe noch eine Anschlussfrage:
Meine Kinder und ich sind privat versichert. Meine Frau ist nicht berufstätig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Mal angenommen ich werde nun arbeitslos und bekomme eine Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld, kann ich dann trotzdem ab Beginn meiner Arbeitslosigkeit über meine Frau familienversichert sein?
Vielen Dank für Eure Tipps oder einen Hinweis, in welchen Normen das geregelt ist!
Meine Kinder und ich sind privat versichert. Meine Frau ist nicht berufstätig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Mal angenommen ich werde nun arbeitslos und bekomme eine Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld, kann ich dann trotzdem ab Beginn meiner Arbeitslosigkeit über meine Frau familienversichert sein?
Vielen Dank für Eure Tipps oder einen Hinweis, in welchen Normen das geregelt ist!
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Ich hatte soeben einen telefonischen Beratungstermin bei der GKV meiner Frau. Demnach besteht ab dem ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit die Möglichkeit der Familienversicherung.
Nur nochmals zur Sicherheit: wenn ich dann für einen Monat über meine Frau familienversichert bin, steht mir bei Aufnahme meiner neuen Tätigkeit eine Versicherung in der GKV offen, richtig? Oder kann die GKV dann bei Aufnahme meiner neuen Tätigkeit eine Versicherung trotzdem noch verweigern, weil ich vor der einmonatigen Familienversicherung elf Jahre lang in der PKV war?
Nur nochmals zur Sicherheit: wenn ich dann für einen Monat über meine Frau familienversichert bin, steht mir bei Aufnahme meiner neuen Tätigkeit eine Versicherung in der GKV offen, richtig? Oder kann die GKV dann bei Aufnahme meiner neuen Tätigkeit eine Versicherung trotzdem noch verweigern, weil ich vor der einmonatigen Familienversicherung elf Jahre lang in der PKV war?
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Hallo,
nein, kann sie nicht - wenn die Familienversicherung endet und du keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst, muss die kasse dir obligatorische Anschlussversicherung (OAV) zwingend durchführen - die ehemals vorgeschriebene Vorversicherungszeit von 12 Monaten spielt keine Rolle mehr.
Gruss
Czauderna
nein, kann sie nicht - wenn die Familienversicherung endet und du keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst, muss die kasse dir obligatorische Anschlussversicherung (OAV) zwingend durchführen - die ehemals vorgeschriebene Vorversicherungszeit von 12 Monaten spielt keine Rolle mehr.
Gruss
Czauderna
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage
Vielen Dank, Czauderna!
Abschließende Frage: Liegt die GKV meiner Frau denn mit ihrer heutigen Einschätzung am Telefon richtig? Nochmals die Fakten:
M.E. bestehen für mich und die Kinder die Voraussetzungen der Familienversicherung, da ich ab dem 01.05. kein "Arbeiter oder Angestellter" im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mehr bin. Wie sehr Ihr das?
Nochmals vielen lieben Dank! Dieses Forum ist sehr viel wertvoller als die Beratung die BfA und die Krankenkassen anbieten.
Abschließende Frage: Liegt die GKV meiner Frau denn mit ihrer heutigen Einschätzung am Telefon richtig? Nochmals die Fakten:
- Frau in GKV
- Kinder und ich in PKV
- Ich ab 01.05. arbeitslos und ab dann kein Einkommen, auch keine Abfindung o.ä.
- bisheriges Einkommen in 2017 wegen einer Sonderzahlung (Bonus für 2016) bei über 70.000 EUR
M.E. bestehen für mich und die Kinder die Voraussetzungen der Familienversicherung, da ich ab dem 01.05. kein "Arbeiter oder Angestellter" im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mehr bin. Wie sehr Ihr das?
Nochmals vielen lieben Dank! Dieses Forum ist sehr viel wertvoller als die Beratung die BfA und die Krankenkassen anbieten.
Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage (und: Voraussetzungen Familienversicherung)
Hallo,
ja, ab 01.05. sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, denn du hast ja ab 01.05.2017 keinerlei Einkommen mehr - man kann also nicht hingehen und das Einkommen vom 01.01. - 30.04.2017 auf das komplette Jahr verteilen und dann, wenn das Einkommen immer noch über der Grenze liegen würde, die Familienversicherung verweigern.
Gruss
Czauderna
ja, ab 01.05. sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, denn du hast ja ab 01.05.2017 keinerlei Einkommen mehr - man kann also nicht hingehen und das Einkommen vom 01.01. - 30.04.2017 auf das komplette Jahr verteilen und dann, wenn das Einkommen immer noch über der Grenze liegen würde, die Familienversicherung verweigern.
Gruss
Czauderna
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage (und: Voraussetzungen Familienversicherung)
Super, ganz herzlichen Dank, Czauderna!
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- Postrank1
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Re: Rückkehr von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit - Verständnisfrage (und: Voraussetzungen Familienversicherung)
Ich kann zwischenzeitlich ein Update geben:
Bei mir hat alles wie prognostiziert funktioniert. Soll heißen: Meine Kinder und ich (Alter: 42, in der PKV seit 12 Jahren) sind erfolgreich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt, zunächst als Familienversicherte bei meiner Frau, ab dem 01.06. im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung.
Es war zwar eine Menge Korrespondenz mit sowohl meiner PKV als auch der GKV erforderlich. Letztendlich hat es sich aber sehr gelohnt. Wir sparen ab sofort etwa 7.000 EUR netto pro Jahr.
Vielen Dank für die Hilfe hier, die ich sonst nirgends bekommen habe!
Bei mir hat alles wie prognostiziert funktioniert. Soll heißen: Meine Kinder und ich (Alter: 42, in der PKV seit 12 Jahren) sind erfolgreich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt, zunächst als Familienversicherte bei meiner Frau, ab dem 01.06. im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung.
Es war zwar eine Menge Korrespondenz mit sowohl meiner PKV als auch der GKV erforderlich. Letztendlich hat es sich aber sehr gelohnt. Wir sparen ab sofort etwa 7.000 EUR netto pro Jahr.
Vielen Dank für die Hilfe hier, die ich sonst nirgends bekommen habe!
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