Fallbeispiel und Fragen zum Wechsel PKV =>GKV(Fam)

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Trüffel
Beiträge: 2
Registriert: 10.02.2016, 17:31

Fallbeispiel und Fragen zum Wechsel PKV =>GKV(Fam)

Beitragvon Trüffel » 17.03.2017, 14:32

Hallo Forumsschreiber und -leser,

es geht um das vielfach diskutierte Thema: Wechsel PKV ==> GKV-Familienversicherung.
Ich weiß, dass das hier im Forum zwar schon mehrfach diskutiert und beantwortet worden.
Da sich die Ausgangssituationen aus meiner Laiensicht aber schon immer unterschieden haben, habe ich nach dem Prinzip "Kochrezepte für Ahnungslose" versucht, aus den geschilderten Fällen ein Muster herauszufinden und auf meinen Fall anzuwenden. Daher bitte Nachsicht bei den Profis, wenn's langweilig ist, weil es doch wieder nur das Selbe ist.


Ausgangslage:
Verheiratetes Paar (beide Arbeitnehmer), Mann 59 (GKV) und Frau 57 (PKV)
Frau will in GKV wechseln und beendet Arbeitsverhältnis zum 30.06.2017, d.h. ab 01.07.2017 Hausfrau
Kapitaleinkünfte Frau zwischen 1000 - 1500 p.a. schwankend, sonst keine weiteren Einkünfte i.S. EStG.

Vorgehen für Wechsel der Frau:
1. Familienversicherung bei Kasse des Ehemannes per 01.07.2017 beantragen
2. Bestätigung der Kasse abwarten
3. PKV Versicherung rückwirkend kündigen

Zeit von Beginn Familienversicherung bis zum Rentenbeginn der Frau:
4. Die Frau bleibt mangels eigener Einkünfte bis zum Beginn der eigenen Rentenbezüge über die Familienversicherung des Mannes mitversichert.
5. Bei Renteneintritt Wechsel der Frau wg. Anschlussversicherung von Familienversicherung in die frw. Versicherung möglich (9/10-Regelung nicht erfüllt)

Soweit das Kochrezept - bitte korrigieren, wenn ich mir hier Mist zusammengereimt habe

Verständnisfragen
zu 1.
Bei einem unterjährigen Wechsel zum 01.07.2017 wird doch die Einkommensgrenze der Familienversicherung (5100 EUR p.a.) durch das von 01.01.17 - 30.06.2017 erzielte Arbeitnehmereinkommen sofort gerissen. Ist damit ein Wechsel in die Familienversicherung erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres möglich?
Oder ist die Vergangenheit unbeachtlich und die Einkommensgrenzen gelten erst für künftige Zeiträume?

zu 2.
Im Thread "Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?" hat Gerhard (GS) betont, dass die Bestätigung der Kasse "zweifelsfrei" sein sollte.
Aber was bedeutet zweifelsfrei bzw. woran macht sich das fest? Ist das bspw. schon die Zusendung der Versichertenkarte?

zu 1. und 3.
Auf dem Portal der Kasse des Mannes steht unter den Voraussetzungen für die Familienversicherten u.a.: ...nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sein... Andererseits ist (nach meinem Kenntnisstand) die Voraussetzung für die Beendigung des PKV-Vertrages doch eben das Vorliegen einer anderen Krankenversicherung. In Summe führen beide Forderungen doch zu dem absurden Ergebnis, dass man nie in die Familienversicherung wechseln kann, da zum Zeitpunkt des Wechselantrags zwangsläufig noch der PKV-Vertrag besteht.
Da ich in diesem oder anderen Foren noch nichts über diesen Sachverhalt gelesen habe, ist das vermutlich ein Denkfehler meinerseits.
Nur zum Verstehen - wo ist der Denkfehler?

zu 4.
das habe ich so nicht gelesen (oder zumindest nicht gesehen), wäre für mich aber eine logische Ableitung


Vielen Dank schon mal vorab für's Lesen und Antworten
Trüffel

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Fallbeispiel und Fragen zum Wechsel PKV =>GKV(Fam)

Beitragvon Czauderna » 17.03.2017, 17:27

Trüffel hat geschrieben:Hallo Forumsschreiber und -leser,

es geht um das vielfach diskutierte Thema: Wechsel PKV ==> GKV-Familienversicherung.
Ich weiß, dass das hier im Forum zwar schon mehrfach diskutiert und beantwortet worden.
Da sich die Ausgangssituationen aus meiner Laiensicht aber schon immer unterschieden haben, habe ich nach dem Prinzip "Kochrezepte für Ahnungslose" versucht, aus den geschilderten Fällen ein Muster herauszufinden und auf meinen Fall anzuwenden. Daher bitte Nachsicht bei den Profis, wenn's langweilig ist, weil es doch wieder nur das Selbe ist.


Ausgangslage:
Verheiratetes Paar (beide Arbeitnehmer), Mann 59 (GKV) und Frau 57 (PKV)
Frau will in GKV wechseln und beendet Arbeitsverhältnis zum 30.06.2017, d.h. ab 01.07.2017 Hausfrau
Kapitaleinkünfte Frau zwischen 1000 - 1500 p.a. schwankend, sonst keine weiteren Einkünfte i.S. EStG.

Vorgehen für Wechsel der Frau:
1. Familienversicherung bei Kasse des Ehemannes per 01.07.2017 beantragen
2. Bestätigung der Kasse abwarten
3. PKV Versicherung rückwirkend kündigen

Zeit von Beginn Familienversicherung bis zum Rentenbeginn der Frau:
4. Die Frau bleibt mangels eigener Einkünfte bis zum Beginn der eigenen Rentenbezüge über die Familienversicherung des Mannes mitversichert.
5. Bei Renteneintritt Wechsel der Frau wg. Anschlussversicherung von Familienversicherung in die frw. Versicherung möglich (9/10-Regelung nicht erfüllt)

Soweit das Kochrezept - bitte korrigieren, wenn ich mir hier Mist zusammengereimt habe
soweit okay

Verständnisfragen
zu 1.
Bei einem unterjährigen Wechsel zum 01.07.2017 wird doch die Einkommensgrenze der Familienversicherung (5100 EUR p.a.) durch das von 01.01.17 - 30.06.2017 erzielte Arbeitnehmereinkommen sofort gerissen. Ist damit ein Wechsel in die Familienversicherung erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres möglich?
Oder ist die Vergangenheit unbeachtlich und die Einkommensgrenzen gelten erst für künftige Zeiträume?
das ist korrekt - es werden die Einnahmen ab 01.07. berücksichtigt - Kapitalerträge werden auf die Monate verteilt - also, z.B. 15.00 € : 12 = 125,00 €

zu 2.
Im Thread "Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?" hat Gerhard (GS) betont, dass die Bestätigung der Kasse "zweifelsfrei" sein sollte.
Aber was bedeutet zweifelsfrei bzw. woran macht sich das fest? Ist das bspw. schon die Zusendung der Versichertenkarte?
Ja, das ist in der Regel so, denn die die Karte wird nur dann versandt wenn die Versicherte auchs ins System als Versicherte eingegeben wurde.
Empfehlenswert ist aber auf jeden Fall sich eine schriftliche Bestätigung von der GKV für die PKV geben zu lassen

zu 1. und 3.
Auf dem Portal der Kasse des Mannes steht unter den Voraussetzungen für die Familienversicherten u.a.: ...nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sein... Andererseits ist (nach meinem Kenntnisstand) die Voraussetzung für die Beendigung des PKV-Vertrages doch eben das Vorliegen einer anderen Krankenversicherung. In Summe führen beide Forderungen doch zu dem absurden Ergebnis, dass man nie in die Familienversicherung wechseln kann, da zum Zeitpunkt des Wechselantrags zwangsläufig noch der PKV-Vertrag besteht.
Da ich in diesem oder anderen Foren noch nichts über diesen Sachverhalt gelesen habe, ist das vermutlich ein Denkfehler meinerseits.
Nur zum Verstehen - wo ist der Denkfehler?
Ja .- Denkfehler, denn mit Kranken- und Pflegekasse ist eine GKV-Kasse gemeint und keine PKV

zu 4.
das habe ich so nicht gelesen (oder zumindest nicht gesehen), wäre für mich aber eine logische Ableitung
ja, ist auch so - die Familienversicherung bleibt solange erhalten, solange die Einkommensgrenzen (425,00 €) nicht überschritten werden - hier wird dies mit dem Rentenbeginn so sein, also auch ab dann keine Familienversicherung mehr.



Vielen Dank schon mal vorab für's Lesen und Antworten
Trüffel

Gruss
Czauderna

Trüffel
Beiträge: 2
Registriert: 10.02.2016, 17:31

Re: Fallbeispiel und Fragen zum Wechsel PKV =>GKV(Fam)

Beitragvon Trüffel » 20.03.2017, 14:33

Hallo Czauderna,

vielen Dank nochmals fürs Gegenlesen und die Kommentierung!
Ich wünsche Ihnen noch eine lange und gute Zeit im Ruhestand...

Grüße Trüffel


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste