Wechsel von PKV in GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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pkraus1
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Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon pkraus1 » 22.01.2017, 08:43

Hallo,
ich bin aktuell 58 Jahre, ab dem 59 Lebensjahr bin ich arbeitssuchend, werde mit 61 in Rente mit Abschlägen gehen.
Versichtert in einer PKV mit einem teuren und schlechten Tarif.
Kann ich unter folgenden Bedingungen in die GKV zuwechseln.
-Zu Beginn der Arbeitslosigkeit erhalte ich 3 Monate Sperre und habe in diesem Zeitraum kein Einkommen.
-Wechsel in die GKV-Familienversicherung meiner Frau.
-Nach diesen 3 Monaten reguläres Mitglied in der GKV.
-Mit Beginn des Renteneintritt dauerhafter verbleib in der GKV.
-Wenn das ein Weg ist, kann ich die PKV für den besagten Zeitraum ruhen lassen...und dann falls der Weg klappt kündigen.
-Ich erhalte ich eine Abfindung als Einmalzahlung, aus steuerlichen Gründen 6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit. Wirkt sich dies negativ auf mein Vorhaben aus?
Mercy ...

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 22.01.2017, 12:36

Hallo,
entscheidend ist, dass ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und wenn das zu Beginn der Fall ist, dann kannst du anschließend, also nach Ende der Familienversicherung in der GKV verbleiben. Mein Rat - möglichst frühzeitig mit der Kasse deiner Ehefrau abklären.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Rossi » 22.01.2017, 22:24

Der Fall ist klasse.

Wenn in dem 1. Monat der Sperrzeit die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen, dann bist Du sogar über den Bezug des ALG I (ab dem 2. Monat) versicherungspflichtig in der GKV. D.h., die Bundesagentur für Arbeit muss dich bei einer GKV anmelden und nicht ggf. den Beitragszuschuss für die PKV zahlen.

Ob dieser Fall allerdings in der Praxis sofort funktioniert, glaube ich kaum. Vermutlich wirst Du von der Bundesagentur für Arbeit nicht bei der GKV angemeldet. Man bietet Dir allenfalls einen Beitragszuschuss für die PKV an.

Was meinst Du Günter? Funktioniert dies nur durch reden mit der GKV?

Top die Wette gilt! Nein!!!!!

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon pkraus1 » 23.01.2017, 10:13

Hallo,
scheint recht kompliziert zu sein.
***
Wenn in dem 1. Monat der Sperrzeit die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen, dann bist Du sogar über den Bezug des ALG I (ab dem 2. Monat) versicherungspflichtig in der GKV. D.h., die Bundesagentur für Arbeit muss dich bei einer GKV anmelden und nicht ggf. den Beitragszuschuss für die PKV zahlen.
****
Welche Voraussetzungen müssen denn gegeben sein?
Mercy für die Antworten

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Rossi » 23.01.2017, 12:30

Nun ja,

- Du darfst nicht hauptberuflich selbständig sein
- Dein Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts darf nicht über 425,00 € mtl. liegen (bspw. Miet- oder Zinseinnahmen, Rente etc.)

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 23.01.2017, 13:19

Hallo,
ich sehe den Fall so - er wird arbeitslos, aufgrund seines Alters und wenn wir davon ausgehen, dass er schon seit Jahren selbst in der PKV versichert war, kann er direkt als Mitglied nicht in die GKV wechseln. wenn er aber, so wie Rossi es beschrieben hat, nicht hauptberuflich selbständig ist und weniger als 425,00 € Einnahmen hat, dann erfüllt der die Voraussetzungen für die Familienversicherung und er kann als Familienversicherter nahtlos in die GKV wechseln. Das mit der Sperrzeit-KV, sehe ich so, dass die nur dann wirklich greift, wenn auch die Versicherungspflicht in der GKV klar ist und das ist hier nur dann der Fall wenn er im ersten Monat der Arbeitslosigkeit familienversichert in der GKV ist. Hätte er keine Ehefrau, dann meine ich, würde das Arbeitsamt den Zuschuss für die PKV bereits ab dem 2. Monat zahlen auch wenn die eigentliche Leistung später beginnen würde - wie gesagt meine ich.
Gruss
Czaudern
@Rossi - ja, sollte funktionieren mit dem reden, kommt allerdings auf die Kasse bzw. den oder die Mitarbeiter an - Ich würde auf jeden Fall beide Wege nehmen - erst reden und dann auf jeden Fall schreiben.

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon pkraus1 » 27.01.2017, 08:39

Hallo vielen Dank erstmal für die Antworten,
ich denke einen paar Punkte meiner Frage habe ich nicht richtig rübergekriegt.
Ich erhalte keine Sperrzeit von der KV, sondern eine 3 monatige Sperre für ALG 1. Wegen Abfindung usw.....
Das heisst ich werde arbeitslos und habe für 3 Monate kein Einkommen.
Es besteht aber zu diesem Zeitpunkt die private KV.
A) Wenn die PKV ab diesem Zeitpunkt bereit wäre die Versicherung beitragsfrei ruhen zu lassen.....(Keine Ahnung ob die das machen).
Mich dann ab genau diesem Zeitpunkt für 3 Monate bei meiner Frau mit versichern lasse. Geht das überhaupt wenn quasi noch eine PKV besteht?
Ab dem ersten Tag an dem ich ALG 1 beziehe regulär in die GKV (versicherungspflichtig) wechsle und mit dem Renteneintritt dort verbleibe.
Mit dem Renteneintritt auch die PKV kündige
B) Wenn die PKV ab mit dem ersten Tag der Sperre für ALG 1 kündige.....geht das überhaupt).
Mich dann ab genau diesem Zeitpunkt für 3 Monate bei meiner Frau mit versichern lasse.
Ab dem ersten Tag an dem ich ALG 1 beziehe regulär in die GKV (versicherungspflichtig) wechsle und mit dem Renteneintritt dort verbleibe.

Dem Arbeitsamt dürfte es doch egal sein ob Anteile für GKV oder PKV bezahlt werden.
Mir geht es grundsätzlich darum einen legitimen und sicheren Weg zu finden in die GKV zu wechseln. Dieser Weg muss 100% sicher sein. Denn sollte es nicht klappen und ich in der PKV bleiben müssen, möchte ich in keinem Fall die Rückstellungen verlieren.
Danke ich hoffe ich habe den Plan noch besser dargestellt.
Grüsse

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 27.01.2017, 10:58

Hallo,
doch, das ist schon richtig angekommen, denn wenn du genau diese Zeit ohne Einkommen nicht hättest, dann würde das mit dem Wechsel in die GKV nicht klappen. Noch mal - du bist die ersten drei Monate ohne Einkommen, d.h. du kannst in die Familienversicherung deiner Ehefrau. Den Nachweis darüber reichst du, zusammen mit deiner Kündigung bei der PKV ein.
Wenn du dann ALG-1 bekommst musst du aus der Familienversicherung raus. Das Arbeitsamt meldet dich dann bei der Krankenkasse an, bei der zuletzt (familienversichert) versichert warst. Wenn das ALG-1 durch die Rente abgelöst wird, dann meldet dich das Arbeitsamt wieder ab und du musst die freiwillig bei der GKV weiter versichern.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon pkraus1 » 31.01.2017, 08:39

Mercy,
jetzt wird es mir langsam klarer. Scheint ja ein sicheres Vorgehen zu werden.
Noch ein paar Ergänzende Fragen:
Ich weiss noch nicht genau ob ich 3 Monate Sperre für ALG 1 erhalte. Gibt es da eine Grenze nach unten um in die Familienversicherung wechseln zu können.
Muss ich die PKV unbedingt kündigen oder kann ich die auch auf unbestimmte Zeit ruhen lassen? Wie gesagt, gesetzt den Fall das der Plan in die GKV zu wechseln aus irgendwelchen Umständen nicht funktioniert muss ich weiterhin privatversichert bleiben und möchte natürlich meine Rückstellungen nicht verlieren.
Danke und Gruss Peter

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 31.01.2017, 10:52

Hallo,
Theoretisch genügt schon 1 Tag Anspruch auf Familienversicherung um dann selbst in der GKV verbleiben zu können.
Was die PKV betrifft, da kenne ich mich nicht so aus, dass ich dir einen Rat geben könnte.
Gruß
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon pkraus1 » 05.04.2017, 07:11

Hallo,
ich habe mich jetzt mit der Versicherung meiner Frau in Verbindung gesetzt. Muss nur das Kündigungsschreiben meiner Firma einreichen dann sollte das mit der Familienversicherung klappen.
Muss ich im Anschluss noch irgend etwas selber tun um nach der Sperre in die GRV Pflichtversicherung zu kommen.
Noch ne Frage zur GRV wenn ich in Rente gehe. Was ich gelesen habe ist eine Pflichtversicherung in der GRV günstiger als eine freiwillige Versicherung in der GRV. Frage warum bin ich denn nicht weiter pflichtversichert, bzw. wo liegen denn die Nachteile der Freiwilligen? Kann ich irgendwas tun um pflichtversichert zu bleiben?
Grüsse Peter

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 05.04.2017, 15:29

Hallo,
zunächst, wir reden hier von der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) - unter GRV verstehe ich die gesetzliche Rentenversicherung.
Wenn der Anspruch auf Familienversicherung in der GKV endet, dann greift die Obligatorische Anschlussversicherung (OAV), wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird. Bei dieser Versicherung handelt es quasi um eine freiwillige "Pflichtversicherung", die sich in der Einstufung und der Beitragshöhe nicht von einer normalen, freiwilligen Versicherung unterscheidet. Um so richtig pflichtversichert zu werden, müsstest du entweder arbeiten (über 450,00 € mtl. und nicht hauptberuflich Selbständig) oder ALG-1 bzw. ALG-2 beziehen.
Wenn du mal Rente beantragst, dann kommt es auf die Vorversicherungszeit an, ob du als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert sein wirst - so wie ich die Sache sehe, wirst du als Rentner nicht pflichtversichert sein, da du die Vorversicherungszeit wegen deiner PKV-Zeit wahrscheinlich nicht erfüllt hast, aber das kann man nachrechnen, wenn du mal deine Versicherungszeit (PKV/GKV) auflistest.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Narkoleptiker » 28.04.2017, 14:47

Hi,
also ich habe es so geregelt.
Habe 1 Monat lang keine Beiträge für meine PKV gezahlt und bekam dann prompt die Kündigung.
Ob mich die GKV jetzt aber aufnimmt weiß ich nicht. Aber zumindest bin ich schon mal raus aus der PKV.
Lg

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Czauderna » 28.04.2017, 19:05

Narkoleptiker hat geschrieben:Hi,
also ich habe es so geregelt.
Habe 1 Monat lang keine Beiträge für meine PKV gezahlt und bekam dann prompt die Kündigung.
Ob mich die GKV jetzt aber aufnimmt weiß ich nicht. Aber zumindest bin ich schon mal raus aus der PKV.
Lg


Hallo,
also so war das - na, dann bin ich mal gespannt was die GKV-Kasse deiner Wahl dazu sagt, denn schon seit 2008 /2009 kann die PKV keine Kündigung mehr aussprechen wegen Nichtzahlung der Beiträge - da läuft es genau so wie in der GKV - nur noch Notfälle werden bezahlt aber die Beitragsschulden laufen weiter auf.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV

Beitragvon Narkoleptiker » 29.04.2017, 13:36

Nicht ganz. Den Notlagentarif gibt es nicht für Bezieher von Sozialleistungen. Und Kündigungsschutz hat man nur bei einer Vollversicherung. Diese hatte ich nicht.


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