hypothetischer Millionär >priv.GKV>beitrag?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Maho
Beiträge: 1
Registriert: 08.04.2017, 05:56

hypothetischer Millionär >priv.GKV>beitrag?

Beitragvon Maho » 08.04.2017, 06:24

Hi,
wie wird der Beitrag gemessen bei einer Person, die/der nicht freiwillig Einkommen und vermögen bekanntgeben will :roll:
das ganze ist nur ein gedankenspiel :wink: "ich wär so gern ein Millionär"ich spiel Lotto und plötzlich gewinn ich unerwartet =D>
würde priv. versichert in der Gesetzlichen KV bleiben wollen.
Lottogewinn (1 Jahr steuerfrei ?!-soweit ich gehört habe) abzüglich Steuer 50 % :twisted:
würde ja gern von den Zinsen leben aber leider gibts da kaum was dank eurokrise :twisted:

real: bin arbeitnehmer mit körperlicher Behinderung(80 % GdB) -ackere seit ~30 jahren(davon 17 jahre Zeitarbeit :roll: ) unentweg #-o --zahle z.Zt . 130 € KV-anteil

LG Maho

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: hypothetischer Millionär >priv.GKV>beitrag?

Beitragvon Czauderna » 08.04.2017, 11:08

Hallo,
Machen wir es kurz - die Kapitalertraege wären beitragspflichtig, nicht das Vermoegen als solches, d.h.
Wenn du 5 Millionen Euro zu 0% Zinsen auf dein Konto legst oder unter das Kopfkissen und von deinem Vermoegen lebst, dann würdest du als freiwillig Versicherter den niedrigsten Beitrag zahlen, derzeit wären das ca. 180,00 €.
Gruß
Czauderna

matteo
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 92
Registriert: 19.08.2011, 17:47

Re: hypothetischer Millionär >priv.GKV>beitrag?

Beitragvon matteo » 13.04.2017, 15:12

Maho hat geschrieben:wie wird der Beitrag gemessen bei einer Person, die/der nicht freiwillig Einkommen und vermögen bekanntgeben will?

Für den, der seiner GKV keine Angaben macht, z.B. weil er verschnarcht hat seiner Kasse Mitteilung zu machen, gilt die sog. "Beitragsbemessungsgrenze" von derzeit (2017) 52.200,- Euro per anno, bzw. 4.350,- im Monat. Bis zu diesem Betrag wird Beitrag erhoben (17,5 %), was darüber ist, bleibt beitragsfrei. Also wenn vom Lottogewinn Mietshäuser oder Aktien angeschafft werden, zahlts du maximal 767,78 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat. Diese Beitragbemessungsgrenze wir aber jährlich zügig an die Preisentwicklung (nicht etwa an die geschönte, sog. Inflationsrate) angepasst, d.h. erhöht.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste