Hallo,
ich werde demnaechst aus de, nicht-EU Ausland nach Deutschland zurueckkehren. Als Schueler und Student (in DE) war ich immer ueber meine Eltern privat versichert (mein Vater ist Beamter). Ich bin mir nicht sicher ob dieser Versicherungsschutz mittlerweile gekuendigt wurde (aber ich bin jetzt Mitte 30, denke also kaum, dass so eine "Kinderversicherung" noch greift).
Direkt nach dem Studium bin ich als Doktorand, ins nicht-EU ausland gezogen und hatte dort anfangs eine Auslandsreiseversicherung und anschliessend war ich als Student/dann als Arbeitnehmer ueber die dortige Universitaet bzw. meinen Arbeitgeber "privat versichert".
Wenn ich jetzt (nach 7 Jahren) nach Deutschland zurueckkehre, wie kann ich einer GKV beitreten? Muss ich eine angestellte Arbeit annehmen? Wenn ja wie lange? Wie hoch sind die monatlichen Beitraege?
Ich habe eigentlich im Moment nicht vor im naechsten Jahre zu arbeiten, meine Frau erwartet ein Kind und ich habe etwas Geld auf der Kante um 1-2 Jahr zu Hause (in DE) zu bleiben und mich um die Kinder zu kuemmern - dafuer haette ich aber gerne einen Versicherungsschutz.
Rueckkehr aus dem Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rueckkehr aus dem Ausland
Hm, bei Dir sieht es nicht gut aus. Ohne eine Arbeit wirst Du wohl zurück in die PKV müssen, da Du dort von der sog. Systemabgrenzung hin gehörst.
Jetzt sollte man aber gucken, wie es mit der Ehefrau aussieht. Denn auch hier muss man eine Systemabgrenzung machen. Wenn die Ehefrau in die GKV gehört, dann könntest Du dich ggf. kostenlos familienversichern.
D.h., wie war die Ehefrau zuletzt in Deutschland versichert (PKV oder GKV)?
Wenn sie Ausländerin ist, dann muss man gucken, welche Aufenthaltserlaubnis mit welcher Befristung sie ggf. von der Ausländerbehörde bekommt. Ferner muss man gucken, welchen Beruf die Ehefrau ggf. im Ausland gehabt hat.
Jetzt sollte man aber gucken, wie es mit der Ehefrau aussieht. Denn auch hier muss man eine Systemabgrenzung machen. Wenn die Ehefrau in die GKV gehört, dann könntest Du dich ggf. kostenlos familienversichern.
D.h., wie war die Ehefrau zuletzt in Deutschland versichert (PKV oder GKV)?
Wenn sie Ausländerin ist, dann muss man gucken, welche Aufenthaltserlaubnis mit welcher Befristung sie ggf. von der Ausländerbehörde bekommt. Ferner muss man gucken, welchen Beruf die Ehefrau ggf. im Ausland gehabt hat.
Re: Rueckkehr aus dem Ausland
Hallo Rossi,
vielen Dank fuer Deine Antwort.
Meine Ehefrau ist aus dem nicht-EU Ausland und war noch nie in Deutschland, sie war also noch nie im Deutschen KV System. Bei ihr ist der "Plan", dass sie im Notfall in ihr Heimatland zurueckkehrt wo ein Versicherungsschutz fuer sie besteht, bis sie in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhaelt und dann mit Arbeit in die GKV eintreten kann.
Sie hat im Ausland als Angestellte gearbeitet, ihre Einreise in Deutschland wird erstmals mit einem Touristenvisum erfolgen und wir werden dann einen Familienzusammenfuehrungsantrag (ueber mich) stellen.
Angenommen ich nehme eine angestellte Arbeit an, um in die GKV zu kommen, ist das ueberhaupt moeglich? Wie lange muesste ich mich anstellen lassen, reicht da ein Tag? ein Monat?
Kommt sowas wie "mein Kumpel hat seine eigene Firma und stellt mich zu diesem Zweck formal an" in Frage?
Wo kann ich ueber diese Systemabgrenzung etwas nachlesen?
vielen Dank fuer Deine Antwort.
Meine Ehefrau ist aus dem nicht-EU Ausland und war noch nie in Deutschland, sie war also noch nie im Deutschen KV System. Bei ihr ist der "Plan", dass sie im Notfall in ihr Heimatland zurueckkehrt wo ein Versicherungsschutz fuer sie besteht, bis sie in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhaelt und dann mit Arbeit in die GKV eintreten kann.
Sie hat im Ausland als Angestellte gearbeitet, ihre Einreise in Deutschland wird erstmals mit einem Touristenvisum erfolgen und wir werden dann einen Familienzusammenfuehrungsantrag (ueber mich) stellen.
Angenommen ich nehme eine angestellte Arbeit an, um in die GKV zu kommen, ist das ueberhaupt moeglich? Wie lange muesste ich mich anstellen lassen, reicht da ein Tag? ein Monat?
Kommt sowas wie "mein Kumpel hat seine eigene Firma und stellt mich zu diesem Zweck formal an" in Frage?
Wo kann ich ueber diese Systemabgrenzung etwas nachlesen?
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