Basistarif für privat Versicherten

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Basistarif für privat Versicherten

Beitragvon Rossi » 18.12.2007, 12:05

Mahlzeit,

im Bereich der privaten Krankenversicherung habe ich fast keine Ahnung.

Ich erhoffe daher die Hilfe von den Experten der privaten KV.

Ein Kunde ist schon seit Jahren in der privaten KV versichert. Da er Rentner ist, sind seine finanziellen Verhältnisse nicht allzu gut. Er zahlt derzeit ca. 600,00 Euro monatlich für die private KV.

Da seine Rente nur 800,00 Euro beträgt und er auch noch Miete zahlen sowie leben muss, wird es jetzt knapp. Er hat bislang vom Vermögen gelebt, welches jetzt verzehrt ist.

Mit einem privaten KV-Beitrag von 600,00 Euro rutscht er in die Sozialhilfe ab. Er hat dann ein Anspruch auf SGB XII Leistungen.

Hat er nunmehr das Recht den sog. Basistarif gem. § 12 Abs. 1 c VAG zu verlangen. Dieses würde nämlich bedeuten, dass der Beitrag halbiert wird und keine Sozialhilfe gewährt werden muss.

Das Problem ist doch, dass § 12 Abs. 1 c VAG erst zum 01.01.2009 in Kraft tritt.

Hätte der Kunde hingegen derzeit keine private Versicherung, dann könnte er gem. § 315 SGB V die Aufnahme im Standardtarif bei der PKV und verlangen und postwendend die Halbierung beanspruchen. Dieses ergibt sich aus den spezialgesetzlichen Bestimmungen des § 315 SGB V, der schon heute auf die ab dem 01.01.2009 gültigen Bestimmungen des VAG verweist.

Aber das kann des doch wohl nicht sein.

Nur weil er derzeit schon eine private KV hat, kann er die Halbierung nicht beanspruchen. Hätte er hingegen keine private KV und würde dieser neu hinzutreten, kann kriegt er die Halbierung.

Habe ich da etwas übersehen!?!?

Frank
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Beitragvon Frank » 18.12.2007, 12:25

Hallo Rossi,

der Kunde muss sich an seine Gesellschaft wenden und fragen, ob er in den Standardtarif wechseln kann. Er muss mind. 10 Jahre versichert sein und er muss einen Einkommensteuerbescheid vorlegen. Dann wird die Gesellschaft prüfen, ob auch eine Beitragsreduzierung in Frage kommt. Auch wenn er schon versichert ist, muss man ihm eine bezahlbare KV ermöglichen. Allgemeine Infos zum Standardtarif gibt es hier
http://www.vs-24.com/dls/standardtarif.pdf

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.12.2007, 12:48

Okay, ich habe das jetzt mal überflogen.

D. h. der Kunde (er ist über 65 Jahre) kann jetzt in den Standardtarif welchseln. Dieses bedeutet, dass er dann nur noch ca. 500,00 Euro löhnen muss.

Eine Halbierung, weil er auch noch mit diesen 500,00 Euro in die Sozialhilfe rutscht, kann er nicht bekommen.

Nach dem Infoblatt gilt diese sog. Sozialklausel nur für Leute, die neu in die PKV kommen.

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Beitragvon Frank » 18.12.2007, 13:29

Frage aber trotzdem bei dem Versicherer an. Ich habe heute bei einer Gesellschaft angefragt, die unter o.g. Voraussetzungen die gleichen Richtlinien ansetzen wie bei einem Unversicherten.

GS
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Standardtarif frü >65-Jährigen

Beitragvon GS » 19.12.2007, 18:20

Hallo Rossi,

wie lange ist Dein 'Kunde' denn schon bei seiner jetzigen PKV versichert? In welchen Tarifen?

Je nach Konstellation kann der Beitrag durch Wechsel in einen anderen Tarif - das kann, muss aber nicht der Standardtarif sein - deutlich reduziert werden.

Wir haben vor wenigen Tagen unsere wenigen Standardtarifversicherten - unter 300 Personen im Standardtarif STN - wegen Beitragsänderung (Männer minimal mehr, Frauen merklich weniger Beitrag) angeschrieben. Was ich im Rahmen einer Stichprobe von 35 Verträgen an Beiträgen so gesehen habe, lag zwischen 180 und 340 Euro monatlich. In der Nähe des neuen Höchstbeitrages von 532,80 Euro habe ich keinen gesehen.

Wie schon geschrieben, kann der Wechsel in einen anderen als den Standardtarif evtl sogar noch günstiger sein.

Übrigens: Die jetzigen Standardversicherten (Wechsler aus anderen PKV-Tarifen) können, müssen aber nicht am 1.1.2009 in den dann neuen Basistarif wechseln. Was dann zu empfehlen ist? Schaun mer mal und kommt darauf an ...

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 19.12.2007, 22:59

Hallo Gerhard

anbei ein paar Informationen:

Männlich Geb.-Datum: 29.12.1937
Versicherungsbeginn: 01.12.1982

Vetragsstand:

EKS 250: Selbstbeteiligung 250,00 Euro Zuschlag 73,58 Euro Beitrag: 509,19 Euro

EKHT: Versicherungsleistung 51,13 Euro Beitrag: 26,31 Euro

SG5: Versicherungsleistung 255,65 Euro Beitrag: 0,64 Euro

PVN: Beitrag 50,97 Euro

KU: Versicherungsleistung 3.575,00 Euro Beitrag: 14,95 Euro


Gesamtbeitrag 602,06 Euro

Booh, wir haben im Bereich der guten alten Sozialhilfe bisher für einen gesetzlich freiwillig Versicherten max. 135,00 Euro gelöhnt.

Im Rahmen von § 32 Abs. 5 SGB XII besteht ein Anspruch auf Übernahme des privaten KV/PV-Beitrages soweit er angemessen ist. Angemesssen bedeutet; der Leistungskatalog muss mindestens den gesetzlichen Leistungen entsprechen.

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Beitragvon GS » 20.12.2007, 00:43

Hallo rossi,

das sind ja schon einige Details, mit denen sich einiges, aber von mir leider nicht alles beantworten lässt. Der Versicherer fängt mit C an und hört mit L auf, stimmts oder liege ich daneben?

Zu den einzelnen Bauklötzen:
PVN: An den 50,97 Euro für den Pflegepflichttarif ist nicht zu rütteln. Das liegt an dem Eintrittsalter von (1995) 58 Jahren
EKHT: Das Krankenhaustagegeld von ‚sellemols’ 100 DM (51,13 €)würde ich für einen 70-Jährigen nicht kündigen. Über ein Reduzierung ließe sich reden.Lasst Euch mal den Beitrag für künftig z. B. 15 oder 20 € Tagessatz ausrechnen. Dann geht’s von 26,31 € sicher runter auf deutlich einstellig, ca. 20 € monatlich weniger.
SG5: Das ist ein Sterbegeld in Höhe von ehemaligen 500 DM. Zum Sterben natürlich zu wenig, aber jetzt kündigen? 64 Cent Monatsbeitrag?
KU? KeineAhnung. So oder so ähnlich werden Kurtarife genannt. Evtl. kann ein anderer Forist eine Einschätzung beisteuern, ob es im konkreten Fall lohnt, an den 14,95 Euro festzuhalten oder zu sparen.

Kommen wir zum Haupttarif EKS 250.für 509 Euro monatlich inklusive Zuschlag (weshalb vereinbart?). Unterstellt, der EKS 250 oder ein vergleichbarer Tarif bestehen schon seit 25 Jahren, so ist da sicher jeder Menge Musik drin. Also: konkrete Anfrage an die CxL (?) mit der Bitte um Alternativen im Rahmen des § 178 f VVG (Versicherungsvertragsgesetz) oder gleich Standardtarif STN. Jedenfalls müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn sich da nicht der Beitrag um ‚dreistellig’ ermäßigen ließe, ohne die Anforderung „dem gesetzlichen Schutz vergleichbar’ aus dem Auge zu verlieren.

Zusammenfassung und Prognose: Die zur Disposition stehenden ca. 550 Euro lassen sich voraussichtlich etwa halbieren. Aber Leistungsänderungen beachten.

Am Wochenende werde ich mehr wissen. Aber die Beiträge zu Tarifalternativen können nur der Versicherer bzw. dessen Mitarbeiter beziffern.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 20.12.2007, 23:57

Oh man, solche Geschichten sind zeitintensiv.

Habe heute mal - in einer stillen Stunde - mich zurückgezogen und alles mögliche durchgeforstet.

Ei der daus, die private KV bietet den STN (Standardtarif) an. Da liegt der Beitrag schon bei ca. 300,00 Euronen.

Tja, jetzt kommt noch die Halbierung - aufgrund der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII - hinzu. Will heissen, nur noch ca. 150,00 Euronen.

Habe mal gleich die erforderliche Bescheinigung im Sinne von § 12 Abs. 1 c VAG ausgestellt und warte mal ab, welche Dinge dort kommen.

Wäre ja wohl ein Hammer, wenn der Beitrag von 600,00 Euro auf 150,00 Euro gesenkt wird. Na klar, Leistungskürzugen sind damit auch verbunden, aber immerhin werden die Leistungen alternativ der gesetzlichen KV erbracht.

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Rossi » 20.02.2008, 22:40

Jooh klasse heute kam die Nachricht der privaten KV.

Da war wohl ne Menge Musik drinne.

Der Beitrag von über 600,00 Euro monatlich wird jetzt auf 200,00 Euro monatlich gesenkt.

Dat iss doch schon wat!!

GS
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600 auf 200?

Beitragvon GS » 23.02.2008, 01:02

Bei der Börse natürlich eine Katastophe.

Aber dort ist dein Kunde ja nicht versichert.

Bleib dran, Mann! :wink:

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Beitragvon Rossi » 25.02.2008, 21:15

Wobei in dieser Konstellation handelt es sich nicht um die sog. Halbierung im Sinne von § 12 Abs. 1 c des VVG (gültig ab dem 01.01.2009) sondern um einen Haustarif.

Darauf ist die PV leider nicht eingegangen und hat erkannt, dass diese Halbierung derzeit nur für neue Mitglieder im Sinne von § 315 SGB V gilt. Mein Kunde wurde ja nicht neu versichert, sondern war bereits versichert.

Aber ab dem 01.01.2009 reden wir noch einmal über die Herabsetzung des Beitrages.

Erst wollte die Versicherung nicht im Ansatz eine neue Einstufung. Erst nachdem der Vorstand eingeschaltet wurde, kam Bewegung in die Geschichte.


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