rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

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Werner13
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rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Werner13 » 17.04.2017, 20:58

Hallo zusammen ,
bin etwas in Panik und weiß nicht recht was ich machen soll.

Wir sind eine Familie mit 2 Kindern.
Die Kinder waren bis zum jetzigen Zeitpunkt über meine Frau Familienversichert.
Meine Frau hat keine eigenen Einkünfte und war bis zur Geburt der Kinder (1998) bei der GKV Pflichtversichert.
Und anschließend freiwillig weiterversichert.

Ich bin selbständig und leider privat Krankenversichert.

Bisher haben wir jedes Jahr den Fragebogen der GKV ausgefüllt und den Einkommessteuerbescheid des FA. an die GKV übersendet.
Anschließend kam innerhalb weniger Tage eine "einkommensabhängige Beitragsbemessung" mit einer befristeten Beitragsfestsetzung für ein Jahr.

So geschehen auch im vergangenem Jahr mit der Festsetzung bis zum 31.07.2017.

Vor wenigen Wochen bekamen wir einen Anruf der GKV dass durch mein Einkommen lt. letzjährigem Einkommensteuerb. keine weiterversicherung
in der Familienversicherung mehr möglich ist.

Wenige Tage später wurde meine Frau seitens der GKV aufgefordert den letzjährigen Einkommensstb. erneut zu übersenden, obwohl dieser nachweislich schon seit dem 20.7.2016 bei der KV vorlag.
Auf Nachfrage meiner Frau wurde mitgeteilt dass dieser nicht vollständig sei und die Seite 3 fehle.
Auf dieser steht ledigdlich die Anschrift des zuständigen Finanzamts teilte meine Frau der Sachbearbeiterin folglich mit.
Dennoch mussten wir den Bescheid nochmals übermitteln.

Und das allerbeste nach diesem Bescheid wurde in 2016 dann die aktuelle Beitragsbemessung durch die GKV erstellt. (Ansatz 50% ) da meine Frau nicht Teilhaber der Firma ist und selbst über keinerlei Einkünfte verfügt.


Auf nochmalige Nachfrage warum wir erneut den Einkommenssteuerbescheid übersenden sollen wurde uns mündlich mitgeteilt das bei der KV verschiedene Abteilungen zur Prüfung und Berechnung der Beiträge zuständig sind und es wohl durch einen Sachbearbeiter zu Unregelmässigkeiten gekommen sei!

Von unserer Seite wurde also kein Fehler gemacht und über die aktuelle Bemessungsgrundlage für eine Familienversicherung war uns selbst leider nichts bekannt, und für die Schlamperei der GKV möchten wir verständlicherweise nicht haften!

Vor zwei Tagen erhielten meine Frau, und meine inzwischen volljährigen Kinder dass Kündigungsschreiben für die Familienversicherung.
Bei meiner Frau wurde das Ende zum 31.12.2016 angesetzt, und für die Kinder der 31.07.2016??????????

Die Kinder erhielten dazu noch einen extra Fragebogen der innerhalb von 14 Tagen übersendet werden soll, gleichlautend mit der Androhung dass ohne Ihre Angaben ein monttlicher Beitrag von 796,05 lt. Beitragsbemessunggrenze zu entrichten sei, und dem gesondertem Hinweis einer vierwöchigen Wiederspruchsfrist.

Beide Kinder sind noch in der Schule !

Ferner ist das Feld mit dem Versicherungsbeginn der Kinder offen und selbst auszufüllen. :oops:

Jetzt habe ich Angst da ein falsches Datum einzusetzen und so rückwirkend selbst dafür zu sorgen dass ich für die Versäumnisse der GKV hafte.

Meine Frage:
Ist eine einkommensabhängige Beitragsbemessung die bis zum 31.7.2017 befristet ist und durch Fahrlässigkeit- Fehler der GKV fehlerhaft ist weiterhin gültig, oder besteht keinerlei Rechtsgültigkeit??
Und jeder kann dort machen was er will?

Hat ein Wiederspruch gegenüber der GKV überhaupt Sinn, oder sind Unzulänglichkeiten seitens der GKV in jedem Fall hinzunehmen?

Oder ist es besser von vornherein mit einem Fachanwalt dagegen vorzugehen und womöglich extrem hohe Anwaltsgebühren in Kauf zu nehmen?

Bitte vielmals um Entschuldigung für die Textlänge.

Gruß Werner

Czauderna
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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Czauderna » 17.04.2017, 21:59

Hallo,
Da sind erst noch Fragen offen. - ich habe es richtig verstanden, dass es keine Beitragsnachforderungen seitens der Kasse für 2016 gibt ?
Wie hoch war der Beitrag mtl. in 2016 ?
Würde der Beitrag zum 01.01.2017 angehoben ?
Wie ist das mit dem 31.12.2016 als Ende der Versicherung fuer die Ehefrau zu verstehen ?
War die Einstufung tatsächlich seitens der Kasse schriftlich bis zum 31.07.2017 befristet ?
Gruß
Czauderna

Werner13
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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Werner13 » 17.04.2017, 23:46

Hallo ,
bisher ist noch kein neuer Beitragsbescheid ergangen , bzw. sind noch keine Nachforderungen seitens der KV aufgestellt.
Ich rechne aber fest damit, zumal jedes unserer Kinder einen Fragebogen mit Anschreiben zugestellt wurde!

Ledigdlich die Beendigung mit Fristsetzung zum 31.12.2016 für meine Frau und
separat mit extra Anschreiben jeweils eins für beide Kinder mit der Beendigungsfrist der Familienversicherung zum 31.07.2016.

Warum dort zweierlei Beendigungstermine genannt sind entzieht sich mir jeglichem Verständniss.

Der für uns jetzt noch aktuelle Beitragsbescheid nachdem wir die montl. Beiträge zahlen war/ist ab dem 01.08.2016 gültig!
Dieser hat eine zeitliche Befristung bis zum 31.07.2017 mit folgenden Hinweisen:

[*]Bitte stellen Sie vor dem 31.07.2017 einen Verlängerungsantrag, den wir Ihnen rechtzeitig zusenden
Ist Ihre einkommensabhängige Beitragsbemessung über den Jahreswechsel hinaus befristet ? Dann gelten die oben genannten beiträge nur bis zum 31.12.2016, wenn
- sich ihre Beitäge aus den gesetzlichen Mindestbeitragsbemessungswert für das Jahr 2016 berechnen.
- Ihre beitragspflichtigen Einnahmen den Mindestbemessungsbeitrag für das Jahr 2017 nicht übersteigen

So der genaue Wortlaut.

Eine Beitragserhöhung zum 1.1.2017 seitens der KV ist bereits erfolgt wegen der anteilig gestiegenen Pflegeversicherung.

Die Einstufung zur Familienversicherung oder die Fortsetzung ist im Vorfeld zum ergangenen Bescheid ( einkomensabhänge Berechnung der KV) vom 28.07.2016 über den von uns ausgefüllten Fragebogen und den am 20.7.2016 zeitgleich übersendeten Einkommenststeuerbescheid durch die KV erfolgt!



Gruß Werner

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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Werner13 » 18.04.2017, 20:19

Hallo nochmal,
habe gerade nachgesehen im März 2017 haben wir noch eine weitere Beitragsanpassung von 0,3 Prozentpunken bekommen.
Der monatliche Beitrag ab dem 01.04.2017 beträgt KV 289,30 + PV 47,59 = 336,89 einschließlich Zusatzbeitrag.

Erstmals zu zahlen zum 15.05.2017.

Der Beitrag ab dem 01.08.2016 war 327,56.

Wie verhält sich die Kündigung der Familienversichung durch die GKV trotz gültigem Bescheids rein rechtlich.

Ist sowas überhaupt möglich wenn doch vorher Aufgrund des fristgerecht ausgefüllten Fragebogen und des übersendeten EST- Bescheids
eine einkommensabhängige Beitragsberechnung durch die GKV erfolgt ist?

Muss ich für Fehlberechnungen seitens der GKV als Privatperson wieder besseren Wissens haften?

Wirklich unterirdisch das ganze.

Hoffe hier kann mir jemand :idea: einen Tip geben wie ich weiter verfahren soll. :(

Gruß Werner

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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Rossi » 18.04.2017, 21:02

Upsela, jetzt wird etwas kommen.

Wir haben wir 2 Paar Schuhe, die unterschiedlich sind.

Einerseits die Beitragsbemessung für die Ehefrau; hierauf gehe ich zunächst nicht weiter ein.

Andererseits die Beendigung der Familienversicherung für die Kinder.

Du bist privat versichert und hast offensichtlich ganz gut verdient. Wenn man als privat Verischerter oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, dann endet die Familienversicherung der Kinder. Maßgeblich ist in der Regel der Steuerbescheid (Datum). Die Familienverischerung endet dann zum Monatsende nach der Bescheiderteilung.

Die Kinder müssen sich dann auch freiwillig versichern; jenes kostet pro Kind ca. 175,00 €; d. h: pro Monat 350,00 € und natürlich rückwirkend ab August 2016.

Dies ist die Ausgangslage!!!

Natürlich mehr als bitter.

Eine Chance sich gegen die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung zu wehren ist nur mit einem exorbitanten Aufwand verbunden!!

Ein vermeintlicher Anwalt und von mir aus auch Fachanwalt für Sozialrecht, wird hier vermutlich nicht viel bringen. Es lohnt sich in der Regel nicht für die Anwälte!!

Czauderna
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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Czauderna » 18.04.2017, 21:20

Hallo,
also, ich versuche das mal aufzudröseln - deine Ehefrau ist in der GKV freiwillig versichert (zu den Kindern kommen wir später), du bist in der PKV versichert. Da deine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat werden zur Beitragsberechnung 50% deines Einkommens herangezogen, allerdings nur bis maximal der halben Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag in 2016 bei 2118,75 € -und in 2017 bei 2175,00 € - dies würde bei einem angenommenen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 16% (incl. Zusatzbeitrag) einen Beitrag für 2016 in Höhe von 339,00 € und in 2017 von 348,00 € ergeben.
Die von dir genannten Beträge (nur Krankenversicherung) bedeuten aber, dass dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in 2016 und auch in 2017 liegen und das widerum, und jetzt sind wir bei den Kindern, bedeutet, dass die Kinder in diesem Fall weiterhin Anspruch auf Familienversicherung haben. Denn nur wenn dein Einkommen über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen von 4237,50 € (2016) und 4350,00 € (2017) liegen würden, nur dann müssten sich die Kinder selbst versichern, meine ich.
Mein Rat - die Kasse eingehend befragen wie sie dazu kommen, die Kinder aus der Familienversicherung zu werfen, da doch dein Einkommen die Bemessungsgrenzen nicht überschreitet.
Gruss
Czauderna

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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Werner13 » 18.04.2017, 21:35

Hallo Rossi,
vielen dank für die Rückmeldung.

Das die Beitagsbemessung der Ehefrau ein anderer Schuh ist als die Jahresarbeitsentgeltgrenze die als Verdienstgrenze zur Familienversicherung
herangezogen wird ist mir durchaus bewußt.

Meine Frage zielt daher auch darauf ab, ob eine Beitragsbemessung und folglich eine fälschlicherweise nicht durch die KV berücksichtigte Jahresarbeitsentgeltgrenze hinsichtlich der Familienversicherung zur Aufhebung dieser führen kann.

Aufhebung vielleicht wohl doch.

Nachforderung der KV lehne ich jedoch strikt ab.
Diese wurde bis jetzt auch noch nicht gestellt, wird aber mit Sicherheit noch kommen.

Wie schon geschrieben.

Der Fehler liegt nicht bei mir.
Alle Unterlagen wurden Fristgerecht im letzten Jahr der KV zur Verfügung gestellt!

Anhand dieser Unterlagen wurde der Bescheid erstellt

Wenn ich selber auf der Arbeit einen solchen Mist mache, muss ich dafür auch persönlich geradestehen!

Das Verhalten der KV stufe ich nach meinem Ermessen als grob Fahrlässig ein!

Für die Qualität der dort beschäftigten Mitarbeiter lehne ich die Übernahme der Haftung für deren Fehler ab,
um es mit anderen Worten zu sagen.

Also Anwalt und abwatschen?

Oder lieber persönlich bei denen Vorsprechen wie Sie sich das vorstellen.

Gruß Werner

Czauderna
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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Czauderna » 18.04.2017, 21:48

Hallo,
ich war noch nicht ganz fertig - natürlich passt jedes Wort von Rossi - aber das setzt auch wirklich voraus, dass die Kasse die beitragsberechnung flasch vorgenommen hat und das zweimal hintereinander ?.
Du liegst mit deinen Einkommen über der Grenze bzw. den Grenzen ?.
Gruss
Czauderna

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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Werner13 » 18.04.2017, 22:09

Hallo Czauderna,
auch dir vielen Dank für deine Rückmeldung.

Richtig meine Frau ist in der GKV freiwillig versichert und ich bin in der PKV.

Dies kann ich auch leider nicht so einfach ändern, dafür müsste ich den Betrieb komplett abmelden.

Die anrechenbaren Ehegatteneinkünfte meiner Frau wurden seitens der GKV mit 1.866,12 € monatlich angesetzt.
Woraus sich in 2016 ein Betrag von 327,56 € nach deren Berechnung ergab.

Das zu versteuernde Einkommen lag bei 51.834€ lt. Einkommenssteuerbescheid von 2016 abzüglich der Ermäßigung
für Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt. EST. Bescheid - 4549 = 47.285,00 €.

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( ganz oben im EST- Bescheid) bei 58.738,00 €.

Anmerkung:
Ich bezahle auch massig Gewerbesteuer für notleidende Bürgermeister und Komunen!

Gruß Werner

Rossi
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Re: rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung durch KV

Beitragvon Rossi » 23.04.2017, 17:49

Es mag zwar sein, dass Du sehr viel Steuern an notleidende Bürgermeister oder Kommunen zahlst. Dies hilft Dir aber leider nicht viel bei deinem Problem.

Noch einmal: es sind 2 Paar unterschiedliche Schuhe.


Du hast den Einkommenssteuerbescheid der Fachabteilung Beiträge für die Beitragsbemessung übersandt. Hieraus war gleichzeitig erkennbar, dass das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, allerdings hat man nichts weiteres an die Abteilung für die Familienversicherung weiter geleitetet. Genau jenes ist bei Dir passiert. Du hast alles brav für die Beitragsbemessung mitgeteilt und man hat einfach nicht geschnallt, dass durch die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze jetzt auf einmal die Familienversicherung zu beenden ist. D.h., dass die Fachabteilung Beiträge leider verpennt hat, die Mitteilung an die Fachabteilung der Familienversicherung zu leiten.

Nun ja, wo gehobelt wird, dort fallen bekanntlich auch immer Späne. Jenes ist völlig normal.

Du regst dich jetzt tierisch darüber auf, dass die unterschiedlichen Fachabteilungen der Kasse wohl nicht zusammengearbeitet haben. Jenes kannst du gerne machen und den Kampf gegen die Kasse mit einem Anwalt aufnehmen. Solche Fälle hatten wir hier im Forum schon mehrfach; es war ein unerbittlicher Kampf.

Ich habe solche Spielchen mit den Kassen schon mehrfach durchgezogen. Dies könnte ggf. recht interessant werden. Denn als erstes bekommst Du für die Kids einen Beitragsbescheid von der Kasse, natürlich rückwirkend. Du legst erst einmal Widerspruch gegen die Beendigung der Familienversicherung ein.

Die Kasse schreibt Dir, dass aufgrund des Widerspruches dennoch erst einmal die Beiträge zu zahlen sind. Dies ist leider pottfalsch. Denn der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d.h., man muss erst einmal nicht zahlen. Die Kasse sieht es aber anders. Ob dann der vermeintliche Anwalt dies alles richtig stellen kann, bleibt abzuwarten!!!!


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