Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

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Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Narkoleptiker » 28.04.2017, 14:33

Hallo,
meine PKV hat mir zum 12.Mai gekündigt. Ich beziehe Hartz IV und das Jobcenter will mich in die AOK stecken, weil sie da pauschal jeden reinstecken. Ich will aber auf keinen Fall zur AOK.

Ich kann mich doch auch selbst um eine Krankenkasse kümmern oder?


Ich tendiere stark zur TKK. Wie sind eure Erfahrungen? Zu welcher GKV könnt ihr mir raten? Gibt es irgendwo einen Bonus für besonders sportliche Menschen? Wo werden meine Daten am wenigsten weitergegeben?

LG

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Czauderna » 28.04.2017, 19:02

Hallo,
wieso hat dir deine PKV gekündigt ? - wenn du als ALG-2 Bezieher in der PKV versichert warst, dann kannst du meines Erachtens nicht einfach so in die PKV wechseln - wenn das nämlich so einfach wäre, würden alle PKV`en die ALG-2 Bezieher sofort kündigen.
Gruss
Czauderna

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Narkoleptiker » 29.04.2017, 13:38

Grund sind die Beitragsrückstände.

Es ist ja zumindest sehr einfach als ALG II Bezieher aus der PKV raus zu fliegen, ich dachte eigentlich auch das ginge nicht.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon ratte1 » 29.04.2017, 15:52

Hallo,

in eine gesetzliche KK (und dazu gehört auch die AOK) kann dich das Jobcenter nicht "reinstecken". Hierfür fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. Zuständig bleibt die PKV. Und diese kann auch nicht bei Beitragsrückständen kündigen.

MfG

ratte1

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Rossi » 29.04.2017, 16:08

Eben; eine Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen funktioniert seit dem 01.01.2009 nicht mehr!!!!

Bei Beitragsrückständen in der PKV wird der Tarif ruhend gestellt und man kommt automatisch in den sog. Notlagentarif und bekommt nur noch eingeschränkte Leistungen

Aber das Ruhend endet, sobald Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vorliegt und man kommt sofort wieder in den alten Tarif und bekommt alle Leistungen.

Irgendwie hat die PKV dir wohl einen Bären aufgebunden, bzw. weiß die PKV nicht, dass Du SGB II-Leistungen vom Jobcenter erhältst.Du solltest der PKV den Bescheid des Jobcenters übersenden.

Was noch derzeit geht, ist; die PKV kann aufgrund sog. vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung vom Vertrag zurücktreten oder bei arglistiger Täuschung. D.h., wenn Du bspw. bei Vertragsbeginn nicht alle Krankheiten angezeigt hast.

Stelle doch einfach mal den Text des Schreibens der PKV hier ein.

Ach ja, das Jobcenter hat natürlich von tuten und blasen keine Ahnung!!!

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Narkoleptiker » 29.04.2017, 20:09

Eben; eine Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen funktioniert seit dem 01.01.2009 nicht mehr!!!!


Aber das gilt doch nur für Vollversicherungen, die habe ich ja nicht, was eigentlich auch nicht sein dürfte...

Bei Beitragsrückständen in der PKV wird der Tarif ruhend gestellt und man kommt automatisch in den sog. Notlagentarif und bekommt nur noch eingeschränkte Leistungen


Als Bezieher von Sozialleistungen kann man nicht in den Notlagentarif!

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Rossi » 29.04.2017, 23:33

Hm, was für eine PKV hast Du denn, bzw. worüber reden wir hier?!

Eine Zahnversicherung?!

Im Bereich der PKV besteht nur eine Verpflichtung eine Krankheitskostenversicherung für

- den ambulanten Bereich (Ärzte etc.)
- den stationären Bereich (Krankenhaus etc.)


abzuschließen bzw. zu unterhalten.

Dabei ist ein jährlicher Selbstbehalt von max. 5.000,00 € zulässig!!


Das ist alles!!


Wenn Du so eine Versicherung hast, dann kann diese nicht aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt werden!!!

D. h., man muss im Bereich der PKV keine Versicherung für

- Zahnersatz
- Kur
- Reha


unterhalten!!

Bei Verträgen vor dem 01.04.2007 gibt es noch einen Bestandsschutz.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Narkoleptiker » 30.04.2017, 10:39

Ich habe eine Teilkrankenversicherung. Diese kann meines Wissens nach durch den Versicherer gekündigt werden. Allerdings ist es nach meiner Rechtsauffassung gar nicht zulässig, dass ich überhaupt eine Teilkrankenversicherung habe.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Rossi » 30.04.2017, 18:51

Dein Posting bringt uns jetzt überhaupt nicht weiter.

Was genau hast Du privat versichert?!

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Okabe » 30.04.2017, 20:13

@Rossi, bitte guck dir seine Beiträge im PKV Bereich an...

@Narkoleptiker, bitte hör auf, wilde Vermutungen anzustellen und mit Thesen um dich zu werfen. Das hilft nicht weiter und du verjagst damit diejenigen, die dir helfen könnten.

Du hast sehr wohl eine "Voll-Versicherung" - auch wenn diese vielleicht nur 50% zahlt, weil die Beihilfe den Rest erstattet. Und da kommst du nur durch eine eintretende Versicherungspflicht raus (oder Familienversicherung).
In deiner Situation bedeutet das: DU BLEIBST IN DER PKV.

Wenn du anderer Meinung bist, zeig uns einen (anonymisierten) Scan des Schriftverkehrs mit deiner Versicherung, dem Amt und der Krankenkasse.
Falls du dies nicht tust, werden wir nicht in der Lage sein, dir noch weitergehend zu helfen, denn es wurde bereits alles gesagt, was man anhand der von dir gegebenen Informationen sagen kann.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Rossi » 30.04.2017, 23:06

Vielen Dank - okabe - für den Hinweis auf die Postings im Bereich der PKV von Narkolepthiker.

Damit ist es ziemlich eindeutig bzw. klar. Narkolepthiker muss im Schweinsgalopp in den Basistarif wechseln. Sonst löhnt Narkolepthiker die Krankheitskosten ggf. selber. Das Jobcenter hat es nicht zu interessieren, in welchem Tarif die Kunden stecken. Es muss nur geguckt werden, ob die Prämie in dem derzeitigen Tarif (mit nur 50 %) niedriger ist, als im Basistarif.

Dabei ist es völlig egal, welche Kosten von der PKV übernommen werden oder nicht. Denn irgendwelche Krankheitskosten werden nicht vom Jobcenter übernommen. Es werden nur Prämien für eine PKV bis zur Hälfte im Basistarif übernommen. Das ist alles.

Du hast ein Problem und solltest sofort handeln; ansonsten könnte es irgendwann ziemlich teuer für Dich werden.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Narkoleptiker » 01.05.2017, 12:35

Versichert habe ich erstmal gar nichts. Die Krankenversicherung hat mir den Vertrag aufs Auge gedrückt. Demnach ist das übliche versichert: Stationäre Behandlung, ambulante Behandlung, psychotherapeutische Behandlung, zahnärztliche Behandlung, Behandlung durch Heilpraktiker.
Es gibt keine Pflicht in den Basistarif zu wechseln. Zumal es jetzt auch eh zu spät wäre wo mir meine Versicherung doch gekündigt hat.
Teuer kann es für mich auch nicht werden. Ich bin in der Privatinsolvenz, werde das Ende aber gar nicht mehr miterleben. Gepfändet werden kann bei mir also nichts.

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Okabe » 01.05.2017, 15:05

Narkoleptiker hat geschrieben:Es gibt keine Pflicht in den Basistarif zu wechseln. Zumal es jetzt auch eh zu spät wäre wo mir meine Versicherung doch gekündigt hat.
Teuer kann es für mich auch nicht werden. Ich bin in der Privatinsolvenz, werde das Ende aber gar nicht mehr miterleben. Gepfändet werden kann bei mir also nichts.


Wenn du - abgesehen von akuten medizinischen Notfällen - zum Arzt gehst und dich behandeln lässt, in dem Wissen, dass die Rechnung wahrscheinlich niemals bezahlen kannst, machst du dich wegen Betrugs strafbar, was mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Wenn du Glück hast, wird keine Anzeige gestellt oder das ganze das nicht verfolgt, zumindest beim ersten Vergehen, aber damit würde ich an deiner Stelle nicht rechnen.
Normalerweise ist das Nicht-Bezahlen einer Rechnung übrigens nicht strafbar, d.h. normalerweise kann man nicht ins Gefängnis kommen, nur weil man eine Rechnung nicht bezahlt bzw. bezahlen kann. Für Fälle wie Deinen gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung und sogar einen eigenen Begriff, aber lies selbst: https://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Es gibt eine sehr hohe Hürde, um wegen Eingehungsbetrug bestraft zu werden - in deinem Fall ist aber genau dies durch die Privatinsolvenz (von der du ja zwingend weißt) erfüllt.

Von daher: ja, gepfändet werden kann bei dir nichts, aber wenn du zum Arzt gehst, im Wissen, dass du es nicht bezahlen kannst, landest du früher oder später Gefängnis und zwar für bis zu fünf Jahre. Wenn das natürlich dein Ziel ist...

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Re: Hartz IV: Kann ich mich um Krankenkasse kümmern? TKK?

Beitragvon Rossi » 01.05.2017, 23:19

Nun ja, Okabe!

Narkoleptiker scheint wohl beratungsresistent zu sein. Sie will es immer besser wissen.Dabei hat sie von tuten und blasen keine Ahnung. Und dann noch ein ehemalige Beamtin (Staatsdienerin)

Ich verstehe dies ehrlich gesagt nicht. Schlimmer darf es nicht werden!!!!

Warum wechselt die Posterin nicht in den Basistarif??? Die Kosten hierfür werden vom Jobcenter getragen und eine Kostentragung ist zu 100 % gesichert, allerdings zur geringeren Gebührensätzen.

Die Vertragsärzte sind verpflichtet im Basistarif zu den geringeren Gebührensätzen zu behandeln. Dafür gibt es mittlerweile extra Behandlungsausweise. Jenes juckt die Posterin nicht. Lieber nur 50 % und den Arzt im Regen stehen lassen (ggf. Betrug), als 100 % zu einem verminderten Gebührensatz.

Es gibt so einen Spruch: wer rechnen kann, ist immer klar im Vorteil.

Last und least; es gibt Menschen, denen man helfen nicht kann!!!


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