Die heutigen Montagsfragen:
Wenn ein Minijobber über den Ehepartner familienversichert ist, darf nur bis zur monatlichen Höchstgrenze von 450,- Euro verdient werden.
Was ist aber, wenn zusätzlich monatlich 50,- Euro an Zuschlägen (Nacht, Sonntag, Feiertag) verdient werden.
Ist weiterhin eine Familienversicherung möglich, oder muss der normale monatliche Verdienst auf 400,- Euro gesenkt werden?
Familienversicherung + Mini-Job
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung + Mini-Job
Hallo,
Wenn das nur einmalig passierte in diesem Fall dann ändert sich nix.
Gruß
Czauderna
Wenn das nur einmalig passierte in diesem Fall dann ändert sich nix.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung + Mini-Job
Verstehe ich jetzt noch nicht:
Woher hast Du das?
Bei der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung im Falle eines Mini-Jobs kommt es einzig und allein darauf an, ob die zulässige Grenze von 450,00 € überschritten wird. Allerdings muss es auch zum Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts zählen. Und dann genau geht es los; nicht jeder Zuschlag zählt zum Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts und zählt somit nicht mit.
Hierzu gibt es doch das Gemeinsame Rundschreiben aus 2008. Zum Schluss ist eine tolle Tabelle, aus der man entnehmen kann, ob es zum Gesamteinkommen zählt oder nicht.
Guckst Du hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
Zitat:
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem Stundenlohn bis einschließlich 50 EUR (§ 3b EStG) ==> nein
Also zählen die Zuschläge (bei einem Stundenlohn unter 50,00 € / davon gehe ich mal aus) nicht dazu. D.h., er kann jeden Monat 450,00 € Lohn Mini-Job und zusätzlich 50,00 € Zuschläge erhalten. Er bleibt in der Familienversicherung.
So würde ich es lösen!
Hallo,
Wenn das nur einmalig passierte in diesem Fall dann ändert sich nix.
Woher hast Du das?
Bei der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung im Falle eines Mini-Jobs kommt es einzig und allein darauf an, ob die zulässige Grenze von 450,00 € überschritten wird. Allerdings muss es auch zum Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts zählen. Und dann genau geht es los; nicht jeder Zuschlag zählt zum Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts und zählt somit nicht mit.
Hierzu gibt es doch das Gemeinsame Rundschreiben aus 2008. Zum Schluss ist eine tolle Tabelle, aus der man entnehmen kann, ob es zum Gesamteinkommen zählt oder nicht.
Guckst Du hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
Zitat:
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem Stundenlohn bis einschließlich 50 EUR (§ 3b EStG) ==> nein
Also zählen die Zuschläge (bei einem Stundenlohn unter 50,00 € / davon gehe ich mal aus) nicht dazu. D.h., er kann jeden Monat 450,00 € Lohn Mini-Job und zusätzlich 50,00 € Zuschläge erhalten. Er bleibt in der Familienversicherung.
So würde ich es lösen!
Re: Familienversicherung + Mini-Job
Hallo
Ich habe es so gelesen und verstanden, dass es hier zu einer einmaligen Ueberschreitung er Einkommensgrenze fuer die Familienversicherung ging - von einer Regelmaessigkei war keine Rede, oder Frank 1.
Gruß
Czauderna
Ich habe es so gelesen und verstanden, dass es hier zu einer einmaligen Ueberschreitung er Einkommensgrenze fuer die Familienversicherung ging - von einer Regelmaessigkei war keine Rede, oder Frank 1.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung + Mini-Job
Wenn jemand Zuschläge erhält, dann dauerhaft. Und so war dies auch formuliert.
Re: Familienversicherung + Mini-Job
Eben, habe ich auch so verstanden.
Jenes hat auch nichts damit zu tun, dass ggf. bei einem einmaligen Überschreiten die Familienversicherung nicht beendet wird.
Hier geht es einzig und allein darum, ob überhaupt die Gesamteinkommensgrenze überschritten wird.
Du solltest allerdings Kontakt mit der Kasse aufnehmen und dies extra schildern bzw. abklären. Nicht, dass es nachher auf einmal anders gesehen wird bzw. der Hinweis in dem Gemeinsamen Rundschreiben ggf. lapidar unter den Teppich gekehrt wird. Denn jenes habe ich in der Praxis auch schon mal erlebt.
Jenes hat auch nichts damit zu tun, dass ggf. bei einem einmaligen Überschreiten die Familienversicherung nicht beendet wird.
Hier geht es einzig und allein darum, ob überhaupt die Gesamteinkommensgrenze überschritten wird.
Du solltest allerdings Kontakt mit der Kasse aufnehmen und dies extra schildern bzw. abklären. Nicht, dass es nachher auf einmal anders gesehen wird bzw. der Hinweis in dem Gemeinsamen Rundschreiben ggf. lapidar unter den Teppich gekehrt wird. Denn jenes habe ich in der Praxis auch schon mal erlebt.
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