Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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aldi110
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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon aldi110 » 11.06.2017, 18:59

@ czauderna,

im Moment fehlen ja hier noch Daten die uns der/die Poster schuldet. Erst wenn diese alle vorliegen kann man zum Kern kommen. Aber... du hast mir die Anhaltspunkte für eine Einstufung in den Höchstbeitrag noch nicht genannt, ich vermute mal es soll einfach Druck aufbauen. Nichts rechtfertigt einen Höchstbeitrag!!!

Ich würde meine Meinung ändern wenn du mir sachliche Hinweise geben könntest, die einen Höchstbeitrag rechtfertigen.

Da der Kollege hier vor der Arbeitslosigkeit bei dieser KK versichert war, hat die KK doch die Beitraghöhe aus der Vergangenheit. Es wäre also ein leichtes fest zu halten das er zum 1. weniger Geld haben wird, wenn er Arbeitslos ist, 2. kann man dies doch sicherlich vorerst anhand der vorliegenden Zahlen und einer vermuteten Arbeitslosigkeit ziemlich genau errechnen was er an Beitrag schulden würde.

Ich rede hier ausdrücklich nicht vom niedrigsten Beitrag, sondern einen angepassten bis die nachweise vorliegen. Du sagst ihr hättet schon Arbeitslose gehabt mit einer Menge Geld...ok, waren es 5 von 1000 ? Das nehme ich dir ab.

Und das mit der Privatinsolvenz...mit Sicherheit werden die Krankenkassen schon etliche Menschen in die Privat- oder Regelinsolvenz getrieben haben, vorhin habe ich mir eine Statistik angesehen, in 2015 haben alle Insolventen 2,2 % ihrer Schulden bezahlt...Na da haben die Kassen aber mächtig gut Ihre Außenstände eingetrieben :)

Einfach mal miteinander statt gegeneinander...und da dieses Thema mit der Einstufung in den Höchstsatz ja hier schon öfter diskutiert wurde, ja wenn es Anhaltspunkte gibt das hier absichtlich gehandelt wird, aus was für Gründen auch immer, sollte man Strafanzeige stellen.

gruß Aldi

Czauderna
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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon Czauderna » 11.06.2017, 19:30

Hallo Aldi,
schau mal hier nach - Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) - kannst du googeln. Dort ist alles festgelegt - und solange sich die Kasse danach richtet, solange läuft jede Strafanzeige ins Leere.
Es ist nicht Aufgabe der Kasse zu vermuten oder anzunehmen wie, ob und in welche Höhe ein Versicherter Einkommen hat oder nicht - die Kasse
kann eine richtige Einstufung, also Einkommensbezogen nur dann vornehmen, wenn der Versicherte erklärt und nachgewiesen hat, ansonsten gilt eben pro Kalendertag 1/30 der Beitragsbemessungsgrenze. Was du unter angepasstem Beitrag verstehst ist Gummi - wie hoch soll der sein, wenn z.B. ein Versicherter arbeitslose wird, der vorher 5000,00 € im Monat verdient hat und wie hoch wenn es nur 1000,00 € waren - nein, da ist diese Regelung schon okay - der Höchstsatz und es liegt an dem Versicherten weniger nachzuweisen bzw. zu erklären. Ich kann auch aus der Praxis berichten, dass es nur in den Fällen letztendlich beim Höchstbeitrag geblieben ist, die entweder tatsächlich soviel Einnahmen hatten oder die eben keine Nachweise oder Erklärungen abgegeben haben - früher war es sogar noch so gewesen, dass in letzteren Fällen eine rückwirkende Einstufung nach dem tatsächlichen Einkommen dann nicht mehr möglich war sondern nur für die Zukunft - das ist heute nicht mehr so - heute kann die Kasse rückwirkend grundsätzlich vornehmen, wenn die individuellen Fallkonstellationen dies rechtfertigen.
Dein Vorschlag zur Festlegung der "vorläufigen" Beiträge würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, denn es ist keinesfalls so, dass die Kasse weiß wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag vor Eintritt einer Arbeitslosigkeit war, denn z.B. die Abmeldung eines Arbeitnehmers zeigt nicht die monatlichen Löhne an sondern immer das (anteilige) Jahresentgelt, ergo kann man auch nicht sagen wie hoch den nun genau das letzte monatliche Entgelt war - über evtl. vorhandene andere, beitragspflichtige Einnahmen habe ich ja schon geschrieben.
Einfach mal nur miteinander - da, stimme ich dir zu, aber das gilt nicht nur einseitig.
Mit Sicherheit wurden schon einige Menschen wegen ihrer Schulden bei der Krankenkasse in die Privatinsolvenz getrieben - ja, kann sein, aber der Grund ist auch fast immer der gleiche wie bei anderen Privatinsolvenzen und waren es 5 oder 1000 ??.
Ich habe in meinen 48 Jahren keinen einzigen Fall einer Privatinsolvenz gehabt, die sich ausschließlich auf geschuldete Krankenversicherungsbeiträge bezogen hat und habe auch davon bei anderen Kasse nichts gehört - du kannst uns mit Sicherheit die entsprechenden Nachweise (Links) liefern, die mich eines besseren belehren.
Gruss
Czauderna

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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon aldi110 » 11.06.2017, 19:50


Czauderna
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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon Czauderna » 11.06.2017, 20:05

aldi110 hat geschrieben:hier der erste Link

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/reg ... glaubiger/


Hallo,
ja, und was soll uns das sagen - ich zitiere mal den ersten Satz aus deinem Link -

Gläubigeranträge kommen oft vor. Dabei werden sie in der Statistik allerdings recht selten erwähnt, weil ihnen meistens ein Eigenantrag des Schuldners folgt. Ein Gläubigerantrag wird meistens von einer öffentlichen Einrichtung gestellt, – einem Finanzamt, einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse. Betroffen sind von einem Gläubigerantrag meinstens Selbstständige.

das ist zwar ein interessanter Artikel - belegt aber deine Auffassung nicht im geringsten - d.h. es kann sein dass es auch eine Krankenkasse ist aber ob das nun auch in der Praxis so zutrifft, das ist die Frage und auch interessant meistens sind es Selbständige, d.h. es muss noch nicht einmal um die eigenen Beiträge gehen sondern um Zahlungsverpflichtungen als Unternehmer, z.B. Beiträge und Steuern für Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna

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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon aldi110 » 11.06.2017, 20:21

Na ja, jetzt fehlen uns hier die Angaben des Posters um weiter zu kommen. Wenn ich es richtig gelesen hab, dann darf der Höchstsatz nur dann angewendet werden wenn keine Unterlagen vorgelegt werden, also ich vermute das sind die 1/30 pro Kalendertag.

Die Kasse kann nicht sehen was ich an Beitrag zahle? Dann lege ich meine letzten drei Abrechnungen vor, dann wisst ihr es. Weiterhin will ich noch festhalten das nicht immer alles richtig ist was der Spitzenverband da festlegt. Die jahrelang gezogenen 5% Zinsen pro Monat (60 % jährlich) waren auch nicht rechtens und entsprachen eher dem Begriff Wucher. Wurde zum Glück abgeschafft, besser gesagt reduziert auf 1% pro Monat...sind aber immerhin auch 12 % im Jahr. Besser kann man sein Geld nicht anlegen.

Um nochmal meinen Vorschlag auf zu nehmen, ich denke es ist möglich die Beiträge mittels einer passenden Software dem Sachbearbeiter anzuzeigen, so ist es mit Sicherheit nicht schwer auch hier automatisch schon anzeigen zu lassen wie hoch der Beitrag bei Arbeitslosigkeit wäre. Einen erhöhten Verwaltungsaufwand sehe ich hier nicht, eher das Gegenteil.

Und wegen der Insolvenz, es ist immer ein Gläubiger der das Fass zum überlaufen bringt, sei es Krankenkasse, das Finanzamt oder die Bank. Wenn du dem Link den ich gerade gepostet habe folgst, erfährst du wie wenig Zeit jemand hat wenn ein Gläubiger die Insolvenz anmeldet. Schafft er es nicht in dieser Zeit (2 Wochen) kann er die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren auch vergessen. Das kommt mit Sicherheit öfter vor, einen Termin beim Schuldnerberater erhält man zur Zeit wohl so ca. in 6 Monaten....

Das heißt 6 Jahre insolvent und keine Restschuldbefreiung. Das Thema sollten die Kassen echt ernster nehmen.

gruß Aldi

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Re: Schulden bei Krankenversicherung + Arbeitslos ohne Hartz4

Beitragvon Czauderna » 12.06.2017, 14:39

Hallo,
Die Kasse kann nicht sehen was ich an Beitrag zahle? Dann lege ich meine letzten drei Abrechnungen vor, dann wisst ihr es. Weiterhin will ich noch festhalten das nicht immer alles richtig ist was der Spitzenverband da festlegt. - damit hättest du genau das getan was eingefordert wird, nämlich einen Nachweis bzw. eine Erklärung abgegeben - ist doch alles okay.
Das nicht immer alles richtig ist, was der Spitzenverband festlegt - okay, das ist aber "nur" deine Meinung - Fakt ist aber, was schwarz auf weiß geschrieben steht.
Das mit der Software liest sich gut, geht aber nicht ohne passende Daten - woher sollen die kommen, wer liefert die - was ist mit Datenschutz
und wie funktioniert das bei einem Kassenwechsel - natürlich könnte man etwas anders machen, aber es sollte auch in der Realität machbar sein.
Noch einmal, wenn eine Kasse aktiv eine Insolvenz aktiv beeinflusst, geht es nicht darum, dass ein einzelner Versichert mal drei oder vier Monate seinen eigenen Beitrag nicht gezahlt hat oder nicht zahlen kann, da muss es schon erheblich dicker kommen und unser aktueller Fall dient dafür sowieso nicht, da bisher ja noch nicht einmal die Forderungshöhe endgültig geklärt ist und wir eigentlich nix wissen, außer was uns vom Ratsuchenden mitgeteilt wurde.
Ich denke wir sollten es dabei erst mal belassen - Argumente, Meinungen usw. sind genügend ausgetauscht - mag sich der Leser seine eigene Meinung dazu bilden.
Gruss
Czauderna


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