Hallo,
meine Frau als Nicht-EU-Ausänderin ist derzeit freiwillig versichert in der GKV.
Sie will nun eine Berufstätigkeit aufnehmen. Bei mehr als 450 EUR mtl. ist sie, wenn ich das richtig gelsen habe, selber versicherungspfichitg in GKV.
Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass man eine Minderstversicherungszeit hinter sich haben muss, damit man bei einer Beendigung des Jobs einen eigenen Anspruch auf die GKV hat und nicht wieder eine freiwilige Versicherung (Beitrag dann wieder orientiert an meinem EK) in der GKV anstreben muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Nicht-EU-Ausländer, Beschäftigung - wechsel freiw GKV in die ges KV
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Re: Nicht-EU-Ausländer, Beschäftigung - wechsel freiw GKV in die ges KV
Du meinst, dass man in den letzten 12 Monate durchgehend oder in den letzten 5 JAhren 24 Monate (muss nicht durchgehend)
versichert gewesen sein muss. (Vorversicherungszeit = VVZ)
Deine Frau ist ja (wie Du selbst sagst) JETZT freiwillig gesetzlich versichert.
ALso hat sie dazu die VVZ erfüllt.
Bei Beginn einer Vers-Pflicht einem Ende dieser Vers-Pflicht kommen doch nooooch weitere
Zeiten dazu.
Die VVZ dürfte daher dann umso mehr erfüllt sein.
§ 9 Abs. 1 SGB V, wenn Du nachlesen willst.
Für die Profis: auf OAV bin ich bewusst nicht eingegangen, weil es da die eine oder andere Ausnahme gibt
versichert gewesen sein muss. (Vorversicherungszeit = VVZ)
Deine Frau ist ja (wie Du selbst sagst) JETZT freiwillig gesetzlich versichert.
ALso hat sie dazu die VVZ erfüllt.
Bei Beginn einer Vers-Pflicht einem Ende dieser Vers-Pflicht kommen doch nooooch weitere
Zeiten dazu.
Die VVZ dürfte daher dann umso mehr erfüllt sein.
§ 9 Abs. 1 SGB V, wenn Du nachlesen willst.
Für die Profis: auf OAV bin ich bewusst nicht eingegangen, weil es da die eine oder andere Ausnahme gibt
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