Hallo,
ich möchte gerne einmal unseren Problemfall zur Diskussion stellen.
Helfen kann eigentlich nur eine GKV, die ihren Namen SOZIALversicherung ernst nimmt und sich nicht auf die asozialen Gesetze des SGB beruft.
Denn in unserem Falle sehe ich das als Diskriminierung an.
Zum Fall:
Aus familär begründeten Fakten fehlt meiner Frau Mitgliedszeit, um nach einem Auslandsaufenthalt in die GKV der Rentner aufgenommen zu werden.
Sie war bei mir in Spanien bis zu ihrer Rente familienversichert in der spanischen GKV.
Mit Renteneintritt sagte die span. GKV, das nun das Land des Rentenversicherungsträgers (also Deutschland) für die KV zuständig ist.
Das ist so auch rechtens. Allerdings lehnten die deutschen Krankenversicherungen die Aufnahme wegen eben dieser Fehlzeiten ab.
Das Hin- und Her zwischen der spanischen und deutschen GKV zog sich über 2 Jahre hin, in der meine Frau trotz Bluthochdruck und Diabetes vollkommen ohne Krankenversicherung war. (Deutschland ein Sozialstaat????)
Schließlich erklärte sich die spanische GKV bereit, meine Frau kulanterweise wieder in die Familienversicherung aufzunehmen, damit ihre chronischen Krankheiten wieder behandelt werden könnten.
Deutschland lehnte alles eiskalt ab. Die hätten meine Frau auch kaltlächelnd verrecken lassen.
Nun möchte meine Frau aber gerne wieder zurück nach Deutschland.
Das würde aber auch bedeuten, dass wir uns in Deutschland krankenversichern müssen, denn es gibt ja eine Versicherungspflicht in Deutschland.
Da meine Frau sich dann aber freiwillig versichern müsste, und zwar nicht auf der Bemessensgrundlage ihrer spärlichen Rente, sonder auf der unverschämten gesetzlichen Bemessensgrundlage von 991 €, wären ca. ein Drittel der Rente alleine für die Krankenkasse weg.
Du hast also in Deutschland genau zwei Möglichkeiten:
1. Entweder du versicherst dich einfach nicht, riskierst aber dabei, wegen fehlender Behandlung deiner Krankheiten schnell den Löffel abzugebe, oder, wenn du auffällst, die dann fälligen Nachzahlungen zu überweisen.
2. Du versicherst dich zu den teuren Konditionen, kannst dann aber vehungern, weil nicht genug Geld für den Lebensunterhalt bleibt.
Deutschland ein Sozialstaat? Für deutsche Armutsrentner zumindest mal nicht.
Aber schauen wir mal weiter.
Nehmen wir einmal das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen.
Da kann ein in Deutschland arbeitender Türke seine Familie in der Türkei mitversichern, ohen das die GKV überprüfen kann, wer dort wirklich im Rahmen dieser Versicherung zum Arzt geht. Auch ist in diesem Abkommen nicht geregelt, das die dortigen Angehörigen höchstens 400 € verdienen dürfen, um in den Genuss der Familienversicherung zu kommen. Das ließe sich auch garnicht überprüfen.
Meine Frau liegt über diesem Verdienstsatz, kommt also nicht für die Familienversicherung bei mir in Frage.
Sind Deutsche also für Deutschland die schlechteren Menschen, das man ihnen so eine Rückwanderung verwehren muss?
Ich gehe auch noch weiter.
Ich spreche auch die Asylanten an. Die kommen aus aller Herren Länder nach Deutschland, ohne jegliche Beitragszeiten zur GKV.
Die bekommen in den ersten 15 Monaten kostenlos alle notwendigen Behandlungen auf Antrag. Das wird vom Steuerzahler bezahlt. Da wir unsere Renten in Deutschland auch versteuern müssten, wenn wir zurückkämen, würden also auch wir diese Behandlungen mitfinanzieren. Aber selber keine Behandlung bekommen. Sehr sozial, nur nicht für uns.
Nach diesen 15 Monaten bekommen die Asylanten sogar die Versicherungskarte der GKV mit fast allen Möglichkeiten, wie ein normaler versicherter Beitragszahler.
Nur wir, als Deutsche, die in ihrem Leben schon tausende von Mark und Euro in die GKV eingezahlt haben, werden wegen ein paar fehlender Monate ausgegrenzt. Und aufgrund dieser asozialen Gesetze, für die ja die etablierten Politiker verantwortlich zeichnen, gibt es auch keine Kulanz seitens der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Für mich ist Deutschland kein Sozialstaat für deutsche Staatsbürger, nur für den Rest der Welt.
Nun würde ich gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Gerne auch Lösungsvorschläge dazu, denn ich habe meiner Meinung nach alle Möglichkeiten ausgeschöpft und kann somit meiner Frau nicht den Wunsch erfüllen, zurück in die Heimat zu ziehen.
Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
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Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
Du fragst konkret nach der Meinung - okay, die kannst du haben, meine Meinung.
Meiner Meinung nach stimmt schon der Titel deines Beitrages nicht, denn es wird nicht die Aufnahme in die GKV verweigert sondern der Zugang in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Meiner Meinung nach könnte deine Frau noch Glueck haben, wenn sie ein Kind oder sogar mehrere hätte, da gibt eine interessante Gesetzesaenderung zum 01.08.2017.
Meiner Meinung nach liegst du auch falsch mit deiner Feststellung, dass du eine Krankenkasse suchst, die, wie du es nennst "sozial" ist, statt sich an die Vorschriften des SGB zu halten. Ich bin auch der Meinung, dass es keineswegs diskriminierend ist, dass der Zugang zur KVdR wegen Familiaer begründeter Fehlzeiten nicht gewährt werden kann. Zu deinen Meinungen über Tuerken und Fluechtlinge behalte ich mal lieber meine Meinung fuer mich. Wenn ich es richtig verstanden habe bist du selbst auch Deutscher, wohnst aber in Spanien und bist dort krankenversichert?
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass es im Grunde bei eurem Problem um die fehlende Vorversicherungszeit geht, die aber nun mal fuer die KVdR vorgeschrieben ist. Mein Rat, da ggf. nochmal anzusetzen wenn es Kinder gibt.
Gruß
Czauderna
Du fragst konkret nach der Meinung - okay, die kannst du haben, meine Meinung.
Meiner Meinung nach stimmt schon der Titel deines Beitrages nicht, denn es wird nicht die Aufnahme in die GKV verweigert sondern der Zugang in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Meiner Meinung nach könnte deine Frau noch Glueck haben, wenn sie ein Kind oder sogar mehrere hätte, da gibt eine interessante Gesetzesaenderung zum 01.08.2017.
Meiner Meinung nach liegst du auch falsch mit deiner Feststellung, dass du eine Krankenkasse suchst, die, wie du es nennst "sozial" ist, statt sich an die Vorschriften des SGB zu halten. Ich bin auch der Meinung, dass es keineswegs diskriminierend ist, dass der Zugang zur KVdR wegen Familiaer begründeter Fehlzeiten nicht gewährt werden kann. Zu deinen Meinungen über Tuerken und Fluechtlinge behalte ich mal lieber meine Meinung fuer mich. Wenn ich es richtig verstanden habe bist du selbst auch Deutscher, wohnst aber in Spanien und bist dort krankenversichert?
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass es im Grunde bei eurem Problem um die fehlende Vorversicherungszeit geht, die aber nun mal fuer die KVdR vorgeschrieben ist. Mein Rat, da ggf. nochmal anzusetzen wenn es Kinder gibt.
Gruß
Czauderna
Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
wie viel Zeit fehlt denn an der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner).
Warum war Deine Frau in diesen Fehlzeiten (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens)
denn nicht gesetzlich versichert.
a) privat versichert
b) infhaftiert
c) im Ausland gewesen
EU-Ausland (nicht versichert)
Nicht-EU Ausland
d) einfach in Deutschland unversichert (z.B. wegen Zahlungsverzug aus der gesetzlichen Krankenversicherung gefallen (gab es bis März 2007)
Wie hoch ich Bruttorente Deiner Frau ? weniger als 425 EUR. Falls weniger. Hat sie weitere Einkünfte, die zusammen mit der Rente
über 425 EUR liegen.
Wie viele Kinder hat Deine Ehefrau (wichtig für eine Neuregelung ab 1.8.2017)
Bist DU SELBST gesetzlich versichert, wenn Du nach Deutschland kommst ?
Nach Antwort sehen wir mal weiter.
Bitte jedoch möglichst konkret auf JEDE Frage antworten. Du gehörst ja sicher nicht zu den Fachpfeifen, die mit einer unvollständigen
Antwort keine Antwort von mir bekommen will. Für weitere unnütze Rückfragen meinerseits habe ich nämlich keine Zeit
Warum war Deine Frau in diesen Fehlzeiten (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens)
denn nicht gesetzlich versichert.
a) privat versichert
b) infhaftiert
c) im Ausland gewesen
EU-Ausland (nicht versichert)
Nicht-EU Ausland
d) einfach in Deutschland unversichert (z.B. wegen Zahlungsverzug aus der gesetzlichen Krankenversicherung gefallen (gab es bis März 2007)
Wie hoch ich Bruttorente Deiner Frau ? weniger als 425 EUR. Falls weniger. Hat sie weitere Einkünfte, die zusammen mit der Rente
über 425 EUR liegen.
Wie viele Kinder hat Deine Ehefrau (wichtig für eine Neuregelung ab 1.8.2017)
Bist DU SELBST gesetzlich versichert, wenn Du nach Deutschland kommst ?
Nach Antwort sehen wir mal weiter.
Bitte jedoch möglichst konkret auf JEDE Frage antworten. Du gehörst ja sicher nicht zu den Fachpfeifen, die mit einer unvollständigen
Antwort keine Antwort von mir bekommen will. Für weitere unnütze Rückfragen meinerseits habe ich nämlich keine Zeit
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- Registriert: 06.07.2017, 15:32
Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
wie viel Zeit fehlt denn an der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner).
Das errechne ich gerade anhand der alten Unterlagen, so gut es geht, und werde die Antwort umgehend nachreichen.
Habs schnell als Milchmädchenrechnung zwischendurch erledigt. Rechnung siehe unten.
Demnach, wenn ich nicht ganz falsch liege, dürften läppische 10 Monate fehlen.
Warum war Deine Frau in diesen Fehlzeiten (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens)
denn nicht gesetzlich versichert.
a) privat versichert
b) infhaftiert
c) im Ausland gewesen
EU-Ausland (nicht versichert)
Nicht-EU Ausland
d) einfach in Deutschland unversichert (z.B. wegen Zahlungsverzug aus der gesetzlichen Krankenversicherung gefallen (gab es bis März 2007)
Es waren in den meisten Fällen Zeiten von selbstständigkeit, in denen man ihr ja eine gesetzliche Versicherung verwehrt hat. Dementsprechend war sie in diesen Zeiten privat versichert. Allerdings gibt es auch noch ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf. Auch da hake ich gerade nach. Aber auch die Familienversicherung hier bei meiner GKV in Spanien wurde nicht mit angerechnet, warum auch immer. Ich denke da muss ich mir hier von der Seguridad Social wohl noch einen E-104 über die Zeiten der Familienversicherung ausstellen lassen. Die Zeiten scheinen scheinbar auch zu fehlen.
Wie hoch ich Bruttorente Deiner Frau ? weniger als 425 EUR. Falls weniger. Hat sie weitere Einkünfte, die zusammen mit der Rente
über 425 EUR liegen.
Gesamteinkommen liegt jetzt mit der Erhöhung bei knapp über 600 Euro, also weit über dem Höchstsatz für Familienversicherung. Ich denke, darauf wolltest du hinaus?
Wie viele Kinder hat Deine Ehefrau (wichtig für eine Neuregelung ab 1.8.2017)
Eine Kinder, alles Jungs

Bist DU SELBST gesetzlich versichert, wenn Du nach Deutschland kommst ?
Das prüft meine letzte GKV in Deutschland gerade auch noch genauer, weil die die Versicherungszeiten von Spanien extra selber noch anfordern. Aber nach erstem Blick in die Unterlagen mit meinen Telefonischen Auskünften dazu an den Sachbearbeiter sieht es so aus, das ich in die gesetzliche einsteigen kann.
Nach Antwort sehen wir mal weiter.
Bitte jedoch möglichst konkret auf JEDE Frage antworten. Du gehörst ja sicher nicht zu den Fachpfeifen, die mit einer unvollständigen
Antwort keine Antwort von mir bekommen will. Für weitere unnütze Rückfragen meinerseits habe ich nämlich keine Zeit
Nein, so eine Flachpfeife bin ich nicht.

Ich habe nun mal anhand noch vorhandener Unterlagen gerechnet. Dürfte allerdings nur eine nicht perfekt genaue Rechnung sein.
Demnach kann nicht einmal viel fehlen.
Wenn ich es richtig gelesen haben, gilt ja die Zeit der ersten Arbeitsaufnahme (also Lehre, z.B.) bis zum Renteneintritt.
Lehre war 1958 Rente 2008, also glatt gerechnet 600 Monate.
Es zählen also die letzten 300 Monate vor Renteneintritt.
Es waren in der zweiten Hälfte (auf die schnelle jetzt alles ca.-Beträge):
138 Monate Beitragszeit in Deutschland
36 Monate für das eine Kind
86 Monate Familienversicherung in Spanien
Macht Summa summarum 260 Monate.
9/10, also 90% von den 300 wären 270 nötige Monate.
Aber ich vermute, ich weiß auch nun, wo der Fehler steckt.
Meine Frau hat sich bei ihrer ersten Hochzeit die Rente auszahlen lassen, was ja damals noch ging.
Daher tauchen im Versicherungsverlauf auch nur die Zeiten ab 1979 und nicht die ab 1958 auf und dürften so den Rechenfehler ergeben.
(Ich hoffe, dass hier der Fehler wirklich liegt)
Denn die Auszahlung hat ja wohl nur mit der Höhe der Rente zu tun und nicht mit der Anwartschaftszeit in der GVK, oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe, die Fragen zu deiner zufriedenheit beantwortet zu haben.
Danke und Gruß
Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
ok: die einfachste Lösung
Ab 1.8.2017 aufgrund der Neuregelung zum 1.8.2017 (Anrechnung zusätzlich 3 Jahre pro Kinde)
die KVDR beantragen (bei der deutschen Krankenkasse, die bisher die KVDR ablehnte)
siehe hier: schön beschrieben
https://www.ikk-nord.de/i/presse-news-m ... r-rentner/
Ab 1.8.2017 aufgrund der Neuregelung zum 1.8.2017 (Anrechnung zusätzlich 3 Jahre pro Kinde)
die KVDR beantragen (bei der deutschen Krankenkasse, die bisher die KVDR ablehnte)
siehe hier: schön beschrieben
https://www.ikk-nord.de/i/presse-news-m ... r-rentner/
Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
Ich vermute mal auch, dass die Zeiten der spanischen Versicherung auch nicht berücksichtigt worden sind. Dies ist im Einzelfall nachzuweisen; von alleine machen dies die Kassen in der Regel nicht.
Ich kann nur aus meiner Praxis berichten (Sozialamt). Wir prüfen ganz genau die Ablehnungen der Kassen hinsichtlich der KVdR, weil dies in der Regel eine ganz günstige Versicherung ist.
Meine Erfahrungen zeigen, dass ca. 40 % der Ablehnungen leider falsch sind. Es wurde nicht sorgfältig geprüft bzw. nachgehakt. Nicht jeder beschäftigt sich nach einer Ablehnung so intensiv damit, wie Du. Die meisten Betroffenen schlucken es einfach, weil sie von der Materie keine Ahnung haben und einfach nur auf die Kassen vertrauen.
Bleibe am Ball und prüfe es sorgfältig.
Schreibe mir eine PN und teile mir Deine E-Mail-Adresse mit. Ich habe in Excel einen KVdR-Rechner gebastelt, dort muss man einfach nur die Daten eingeben. Es wird die 2. Hälfte automatisch errechnet; ferner kann man die Anzahl der Kinder eingeben und die Versicherungszeiten in der GKV. Alles andere macht der Rechner selber!
Es kommt manchmal nur auf ein paar Tage an und dann auch noch genau, wann man seinen 1. Tag im Arbeitsleben hatte.
Wenn sich die Holde hat auszahlen lassen, dann tauchen diese Zeiten natürlich nicht im Versicherungsverlauf der Rente auf. Dies hat aber nichts mit der KVdR-Berechnung zu tun. Denn beim 1. Tag im Arbeitsleben kommt es auf die damalige tatsächliche Arbeitsaufnahme an und nicht ob man sich hat auszahlen lassen. Hierdurch ergeben sich unterschiedliche Rahmenfristen und Berechnungen.
Das Problem an der gesamten Geschichte ist auch, dass die Kassen in der Regel keine vernünftigen Ablehnungen mit nachvollziehbaren Berechnungen erteilen.
D.h.:
- 1. Tag im Arbeitsleben
- Tag der Rentenantragstellung
- Beginn der 2. Hälfte
- erforderliche 9/10
- nachgewiesene Versicherungszeiten in der 2. Hälfte bzw. fehlende Zeiten.
Manchmal tappt man in wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln.
Oder hast Du so ein schönes Teil von Deiner Kasse, wonach man es sofort auf Anhieb nachvollziehen kann?
Ich kann nur aus meiner Praxis berichten (Sozialamt). Wir prüfen ganz genau die Ablehnungen der Kassen hinsichtlich der KVdR, weil dies in der Regel eine ganz günstige Versicherung ist.
Meine Erfahrungen zeigen, dass ca. 40 % der Ablehnungen leider falsch sind. Es wurde nicht sorgfältig geprüft bzw. nachgehakt. Nicht jeder beschäftigt sich nach einer Ablehnung so intensiv damit, wie Du. Die meisten Betroffenen schlucken es einfach, weil sie von der Materie keine Ahnung haben und einfach nur auf die Kassen vertrauen.
Bleibe am Ball und prüfe es sorgfältig.
Schreibe mir eine PN und teile mir Deine E-Mail-Adresse mit. Ich habe in Excel einen KVdR-Rechner gebastelt, dort muss man einfach nur die Daten eingeben. Es wird die 2. Hälfte automatisch errechnet; ferner kann man die Anzahl der Kinder eingeben und die Versicherungszeiten in der GKV. Alles andere macht der Rechner selber!
Es kommt manchmal nur auf ein paar Tage an und dann auch noch genau, wann man seinen 1. Tag im Arbeitsleben hatte.
Wenn sich die Holde hat auszahlen lassen, dann tauchen diese Zeiten natürlich nicht im Versicherungsverlauf der Rente auf. Dies hat aber nichts mit der KVdR-Berechnung zu tun. Denn beim 1. Tag im Arbeitsleben kommt es auf die damalige tatsächliche Arbeitsaufnahme an und nicht ob man sich hat auszahlen lassen. Hierdurch ergeben sich unterschiedliche Rahmenfristen und Berechnungen.
Das Problem an der gesamten Geschichte ist auch, dass die Kassen in der Regel keine vernünftigen Ablehnungen mit nachvollziehbaren Berechnungen erteilen.
D.h.:
- 1. Tag im Arbeitsleben
- Tag der Rentenantragstellung
- Beginn der 2. Hälfte
- erforderliche 9/10
- nachgewiesene Versicherungszeiten in der 2. Hälfte bzw. fehlende Zeiten.
Manchmal tappt man in wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln.
Oder hast Du so ein schönes Teil von Deiner Kasse, wonach man es sofort auf Anhieb nachvollziehen kann?
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- Beiträge: 3
- Registriert: 06.07.2017, 15:32
Re: Aufnahmeverweigerung GKV nach Auslandsaufenthalt
Hallo Rossi,
Habe deine Nachricht gerade erst gelesen, auf dem Weg ins Bett.
Ich melde mich morgen noch mal bei dir, danke.
Habe deine Nachricht gerade erst gelesen, auf dem Weg ins Bett.
Ich melde mich morgen noch mal bei dir, danke.
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