Reha beenden, Schreiben KK unklar

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miky10
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Reha beenden, Schreiben KK unklar

Beitragvon miky10 » 12.07.2017, 13:55

Hallo,
meine Frau ist zur Zeit in REHA in einer Psychosomatischen Klinik der Rentenversicherung.
Da Sie vorher schon 6 Monate zu Hause war und es Ihr wesentlich besser ging, wollte Sie zumindest die Kur als finish mitnehmen vor der Wiedereingliederung. Nun ist es so, das Sie festgestellt hat, das die Reha Ihr nichts neues vermitteln kann, zumal die Beschäftigungen dort sie nicht weiter bringt. Weiterhin schaut Sie den ganzen Tag in traurige und weinende Gesichter. Das ist ja auch OK für eine Psychsomatische Klinik, jedoch belastet es Sie und Sie möchte nun vorzeitig nach Hause und mit der Wiedereingliederung beginnen.

Nun meine Fragen. Sie hat schon mit den Sozialdienst in der Klinik und der Ärztin Kontakt aufgenommen. Die klären das gerade. Nur ist mir ein Schreiben der Krankenkasse eingefallen, welches mir sehr merkwürdig erscheint. Bei Zusage der Reha war zu dem Thema Abbruch folgender Text enthalten, welcher mich verunsichert.

Hier steht :
Bei vorzeitigen Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation aus anderen als medizinischen Gründen gehen wir davon aus, dass die Voraussetzungen von Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gegeben sind. Sollte eine vorzeitige Beendigung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitaion beabsichtig sein, sprechen Sie uns bitte umgehend an.

Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns und schildern uns die Gründe , wenn Sie derartige Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger beabsichtigen.


Das heisst für mich, die Krankenkasse will bevor meine Frau mit der Klinik spricht, das Sie die Krankenkasse davon informiert ???

Was bedeutet das, wie geht meine Frau am besten vor um keine Leistung zu verlieren und in die Wiedereingliederung zu gehen ?

Besten Dank.

Czauderna
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Re: Reha beenden, Schreiben KK unklar

Beitragvon Czauderna » 12.07.2017, 18:30

Hallo,
na ja, die Kasse geht in diesem Fall davon aus, dass die Reha eben aus nichtmedizinischen Gründen abgebrochen werden soll und sieht nicht ein, dass sie dann weiter Krankengeld zahlen soll wenn die Entlassung als arbeitsunfähig aus der Reha erfolgt. Deine Frau will aber doch eine Wiedereingliederung direkt nach der Reha machen und hier ist auch die Rentenversicherung der Kostenträger und nicht die Krankenkasse. Ich will damit sagen, wenn sie das mit der Reha-Klinik so hinbekommt, dass diese einer früheren Beendigung zustimmt und der sich direkt anschließenden Wiedereingliederung, dann kann die Kasse nix machen, aber wie gesagt, die Wiedereingliederung muss zeitnah zur Entlassung beginnen.
Gruss
Czauderna


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