Hallo!
Mein Mann ist freiwillig gesetzl krankenversichert und ich überlege momentan, ob ich wieder in die Fam.vers. zurück wechseln sollte.
Es gibt wohl eine Grenze von 345 Euro Einkommen pro Monat bei der man als Ehefrau mit einer selbständigen Tätigkeit familienvers. bleiben kann.
Aber was ist "Einkommen"? Gewinn oder Einnahmen? Kann man eventuell was von den Einnahmen abziehen wie Raummiete, Fahrzeugkosten etc..??
Leider erhalte ich von meiner KK keine weiterführenden Infos. Bei der Rentenversicherung zähle ich schon als geringfügig Selbständige, da ich unter 4800 Euro Gewinn/Jahr habe und zahle dort nur den Mindestbeitrag.
Bislang bin ich mit meiner Ich-Ag zu einem günstigeren Satz gesetzl. krankenversichert, soll aber nach Ablauf der Ich-Ag wesentlich mehr zahlen ( Nehmen Einkommen von 1800 Euro als Berechnungsgrundlage).
Kennst sich jemand mit diesem Thema aus? Ich bin für jede Info dankbar.
Viele Grüße
Marina
Familienversicherung bei geringf. Selbständigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Na ja, versuche es mal mit dem beiliegenden Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Es geht hier speziell um das sog. Gesamteinkommen für die Härtefallregelung im Sinne von § 61 SGB V, sowie um das das Gesamteinkommen bei der Familienversicherung im Sinne von § 10 SGB V.
Grundsätzlich gilt bei Famlienversicherung, dass das Gesamteinkommen unterhalb von 350,00 Euro (1/7 von der Bezugrösse / derzeit 2.450,00 Euro) liegen muss, dann klappt es mit der Familienversicherung.
Allerdings kommt hier noch ne entscheidende weitere Hürde hinzu. Wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann kannst Du auch - wenn das Einkommen unter 350,00 Euro liegt - nicht familienversichert werden. Hauptberuflich selbständig bist Du auf jeden Fall, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich hierfür malochst, die Höhe des Gewinns ist unerheblich. Oder beispielsweise wenn Du 1 Knecht angestellt hast.
Es geht hier speziell um das sog. Gesamteinkommen für die Härtefallregelung im Sinne von § 61 SGB V, sowie um das das Gesamteinkommen bei der Familienversicherung im Sinne von § 10 SGB V.
Grundsätzlich gilt bei Famlienversicherung, dass das Gesamteinkommen unterhalb von 350,00 Euro (1/7 von der Bezugrösse / derzeit 2.450,00 Euro) liegen muss, dann klappt es mit der Familienversicherung.
Allerdings kommt hier noch ne entscheidende weitere Hürde hinzu. Wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann kannst Du auch - wenn das Einkommen unter 350,00 Euro liegt - nicht familienversichert werden. Hauptberuflich selbständig bist Du auf jeden Fall, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich hierfür malochst, die Höhe des Gewinns ist unerheblich. Oder beispielsweise wenn Du 1 Knecht angestellt hast.
Vielen Dank
Dieser Link hat mir wirklich weitergeholfen. ich habe die relevanten Seiten für meine KV kopiert und schwupps schon war es kein Problem mehr, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden.
Also nochmals vielen herzlichen Dank!!
Marina
Also nochmals vielen herzlichen Dank!!
Marina
ich habe die relevanten Seiten für meine KV kopiert und schwupps schon war es kein Problem mehr, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden
Jooh, immer wieder nett.
Die KV´s kennen offenbar teilweise noch nicht einmal die Rundschreiben der dortigen Spitzenverbände, obwohl diese sogar Weisungscharakter haben?!?!?
Rechtsbeugung, oder weil es einfach alles zu viel ist?!?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 8 Gäste