Hallo,
meine Freundin ist in ner PKV und ich in ner GKV.
Wir sind nicht verheiratet und erwarten im Sommer Nachwuchs.
Normalerweise würde das Kind ja die KV von der Mutter annehmen.
(was ja die PKV wäre und man dann extra zahlen müsste)
Könnte ich jetzt auch das Kind meine KV (GKV) annehmen lassen?
Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung etc. natürlich inbegriffen.
Danke schonmal.
GKV für Neugeborenes
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ihr habt in dieser Konstellation Glück. Da ihr nicht verheiratet seit, kann das Kind in die kostenlose Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden.
Wenn ihr hingegen jetzt heiraten würdet, dann käme die Hürde im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V ins Boot.
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern,
....
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Wenn ihr hingegen jetzt heiraten würdet, dann käme die Hürde im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V ins Boot.
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern,
....
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
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