Versicherung nach Erziehungsurlaub ???

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Stanse
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Versicherung nach Erziehungsurlaub ???

Beitragvon Stanse » 11.01.2008, 13:58

Hallo,
erstmal darf ich mich vorstellen...
Ich bin 30 Jahre jung, wohne im schönen Münsterland und Soldat auf Zeit.
Meine Frau war vor der Schwangerschaft Arzthelferin und somit in der GKV.
Mein Sohn wurde am 17.01.06 geboren und wird somit nächste Woche 2 Jahre alt (oder auch jung :lol: ).

Und nun zur eigentlichen Fragestellung, wenn die 2 Jahre Erziehungsurlaub vorbei sind möchte meine Frau gerne in ihrem 400€ Job den sie seit ca. 6 Monaten ausübt verbleiben, also erstmal nicht sofort wieder voll arbeiten um weiterhin dem Kind eine gute und anwesende Mutter zu sein.
Wie verhält es sich nach dem Erziehungsurlaub mit der KV ?
erstmal wird sie sich ja arbeitslos melden müssen und dort ebenfalls den 400€ Job angeben, während der Zeit dürfte sie über die Agentur für Arbeit gesetzlich versichert werden !?! Was ist denn danach ? Gesetz dem Fall sie würde danach noch immer ihrem "Minijob" nachgehen wollen um die Kindererziehung zu übernehmen ?
Im Bekanntenkreis hört man die unmöglichsten Meinungen, z.B.: das sie sich priv. Krankenversichern müsse...

Wie verhält es sich denn nun wirklich ?

Danke für eure Zeit und Mühe.
Stanse

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Beitragvon Rossi » 11.01.2008, 16:23

Durch den Bezug des ALG I ist die Holde definitiv pflichtversichert. Allerdings ist dieses natürlich an den tatsächlichen ALG I-Bezug geknüpft. Ferner muss sie hierfür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. D. h. die Kindesbetreuung muss sichergestellt sein.

Das ALG I wird sie dann vermutlich nur max 1 Jahr bekommen.

Danach hat sie dann die Möglichkeit sich entweder freiwillig in der gesetzlichen KV, oder privat zu versichern.

Aber man sollte überlegen, ob man es auch nicht etwas anders regeln kann.

Hierbei ist entscheidend, was die Gattin vor dem Erziehungsurlaub gemacht hat. War sie berufstätig, oder hat sie ALG I erhalten?

Stanse
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Beitragvon Stanse » 11.01.2008, 19:34

Hallo rossi,

meine Frau war, wie eingangs erwähnt, vor ihrer Schwangerschaft 11 Jahre festangestellte Arzthelferin. In diesen Beruf kann sie allerdings nicht mehr zurück, zumindest nicht bei ihrem alten Arbeitgeber, da dieser keine Halbtagsstelle hat.

Allerdings ist dieses natürlich an den tatsächlichen ALG I-Bezug geknüpft. Ferner muss sie hierfür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. D. h. die Kindesbetreuung muss sichergestellt sein.


Und wie ist das wenn es so läuft wie es in unserem Falle wünschenswert wäre? Sprich 400€ Job bis so ca. der Kleine in die Schule geht bzw. mind. Mitte des 3. Lebensjahres... Sagt die Agentur dann: "Wer nicht ganz arbeiten will der wird nicht versichert" (während des Bezuges von ALG I)

Danach hat sie dann die Möglichkeit sich entweder freiwillig in der gesetzlichen KV, oder privat zu versichern.


Was kostet so eine freiwillige Mitgliedschaft ??? Ich bin in dieser Thematik leider völlig Fehl am Platze, sorry.

Aber man sollte überlegen, ob man es auch nicht etwas anders regeln kann.


Wie denn zum Beispiel ???

Danke für die rasche Antwort.
Stanse

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Beitragvon fwilke » 11.01.2008, 20:26

Was kostet so eine freiwillige Mitgliedschaft ??? Ich bin in dieser Thematik leider völlig Fehl am Platze, sorry.

Hallo Stanse,

freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet im Jahr 2009 rund 275€ pro Monat, weil der Beitragssatz aller Voraussicht nach >15% sein wird.

In der PKV kommt es wie immer auf das Alter, den gewählten Tarif und den Gesundheitszustand an.

>>Aber man sollte überlegen, ob man es auch nicht etwas anders regeln kann.
>Wie denn zum Beispiel ???


Ich weiß nicht woran rossi denkt, aber gibt es vielleicht die Möglichkeit, den 400€ Job aufzustocken? Alternativ dazu wäre zu prüfen, ob die Erledigung haushaltsnaher Tätigkeiten für (Schwieger-)Eltern oder nahe Verwandte möglich ist. Hier findet man bei google so einiges.

Frank Wilke

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Beitragvon Stanse » 11.01.2008, 20:46

freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet im Jahr 2009 rund 275€ pro Monat,


Wow... fällt flach wg. indiskutabel zu viel Geld für mein schmales Sparschwein.

Hmmm Aufstocken wäre eine Maßnahme, mal nachfragen was ihr jetziger Arbeitgeber davon hält (das wird ihn ja wohl auch was mehr kosten als eine 400€ Kraft zu beschäftigen)

Alternativ dazu wäre zu prüfen, ob die Erledigung haushaltsnaher Tätigkeiten für (Schwieger-)Eltern oder nahe Verwandte möglich ist. Hier findet man bei google so einiges.


Soll heißen das sie dort einer angemeldeten Beschäftigung nachgeht bei der sie soviel verdient um in die GKV aufgenommen zu werden / bzw. zu bleiben ???
Um was für eine Summe reden wir denn dann ?

Danke
Stanse

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Beitragvon fwilke » 12.01.2008, 01:01

>>freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet im Jahr 2009 rund 275€ pro Monat,
>Wow... fällt flach wg. indiskutabel zu viel Geld für mein schmales Sparschwein.

Hallo Stanse,
jo - das ist teuer, aber nicht zu ändern. Tut mir leid.

>>Soll heißen das sie dort einer angemeldeten Beschäftigung nachgeht bei der sie soviel verdient
>>Um was für eine Summe reden wir denn dann ?


Ab 401€ aufwärts.

Frank Wilke

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Beitragvon Rossi » 12.01.2008, 14:43

Öhm, okay, dann halten wir mal fest, dass das Arbeitsverhältnis als Arzthelferin noch besteht, richtig?

Dann würde ich für das 3. Jahr noch weiterhin Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich meine, dass das noch möglich ist. D. h., das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Weiterhin die 400,00 Euro verdienen und aufgrund der Elternzeit im 3. Jahr auch weiterhin beitragsfrei als pflichtversichertes Mitlgied in der gesetzlichen KV verbleiben.

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Beitragvon Rossi » 12.01.2008, 15:15

Und wie ist das wenn es so läuft wie es in unserem Falle wünschenswert wäre? Sprich 400€ Job bis so ca. der Kleine in die Schule geht bzw. mind. Mitte des 3. Lebensjahres... Sagt die Agentur dann: "Wer nicht ganz arbeiten will der wird nicht versichert" (während des Bezuges von ALG I)



Okay, die Holde müsste sich dann halbtags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sie bekommt dann natürlich auch nur die Hälfte des Arbeitslosengeldes. Ferner wird Einkommen aus dem Mini-Job abgezogen. 160,00 Euro sind frei; der übersteigende Betrag wird abgezogen. Sie muss auch konkrekt angeben, wann sie arbeiten kann, dabei muss es sich um realitätsgetreue Arbeitszeiten handeln (nicht bspw. als Arztzhelferin abends von 18:00 - 22:00 Uhr, sondern morgens von 08:00 - 12:00 Uhr). Für diese Zeit muss eine Kindesbetreuung nachgewiesen werden. Zusätzlich muss auch noch ne Kindesbetreuung für evtl. Pendelzeiten nachgewiesen werden.

Was ich damit sagen will, das ALG I wird sie definitiv nur dann erhalten, wenn sie auch tatsächlich gewillt und auch in der Lage ist, zu arbeiten. Erfahrungsgemäss werden derartige Fälle (Kündigung der Vollzeitstelle nach Erziehungsgeld) erst einmal getestet. D. h., die Holde wird relativ schnell eine Qualifizierungsmassnahme angeboten bekommen. Und dann könnte es losgehen.

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Beitragvon Stanse » 12.01.2008, 17:07

Öhm, okay, dann halten wir mal fest, dass das Arbeitsverhältnis als Arzthelferin noch besteht, richtig?


Jo, das ist so richtig.

Dann würde ich für das 3. Jahr noch weiterhin Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich meine, dass das noch möglich ist. D. h., das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.


Das wollen wir am Montag versuchen, nur leider gibt es da wohl eine 8 Wochen Frist die einzuhalten ist. Da aber die 2 Jahre nächsten Donnerstag enden, sehe ich da erstmal schwarz, genaueres werd ich aber am Montag gewahr.

Okay, die Holde müsste sich dann halbtags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sie bekommt dann natürlich auch nur die Hälfte des Arbeitslosengeldes.


Sie kann an 3 bis 4 Vormittagen arbeiten... zumindest solange bis der kleine Mann in den Kindergarten geht, dann können es auch 5 Vormittage werden.
Ich denke das ist doch mal was.

Was ich damit sagen will, das ALG I wird sie definitiv nur dann erhalten, wenn sie auch tatsächlich gewillt und auch in der Lage ist, zu arbeiten.


Sie will ja, nur nicht in dem Umfang das unser Kind mehr bei anderen Leuten als bei uns/ihr ist...

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Beitragvon Rossi » 12.01.2008, 20:58

Wobei, nach meiner Meinung, ist das Arbeitsverhältnis dann nicht zwangsläufig gekündigt.

Arbeitsverhältnisse enden defnitiv auch nur schriftlich. Dieses ist im BGB (bügerliches Gesetzbuch) geregelt. Alles andere ist nicht rechtswirksam.

Sie kann an 3 bis 4 Vormittagen arbeiten... zumindest solange bis der kleine Mann in den Kindergarten geht, dann können es auch 5 Vormittage werden.



Das wird aber nicht einfach werden. Die Holde muss sich mindestens 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ansonsten wird sie defintiv kein ALG I erhalten. Zusätzlich sind auch noch die Pendelzeiten zu berücksichtigen. Und was ist bspw. wenn das Kind mal krank wird. Sorry, die Fragen werden vom Arbeitsvermittler der Agentur kommen. Da verwette ich schon jetzt meinen A...sch!

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Beitragvon Rossi » 13.01.2008, 00:05

Als Alternative kann man natürlich auch überlegen (fwilke hat es schon eingebracht), den bisherigen Mini-Job auf 401,00 Euro zu erhöhen. Damit wäre SV-Pflicht in der GKV gegeben. Dabei ist es für den Arbeitgeber nicht einmal teurer, sondern sogar günstiger.

Aber rechnen wir die Klamotte mal durch:

geringfügige Beschäftigung / Kosten des Arbeitgebers

400,00 Euro Lohn
120,00 Euro 30 % pauschale Nebenabgabe an die Mini-Job-Zentrale
--------------------
520,00 Euro Gesamtkosten.


Nun gut, jetzt schauen wir, was die gute Dame SV-pflichtig kostet:


SV-pflichtige Beschäftigung

401,00 Euro Lohn
84,21 Euro ca. 21 % Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers
--------------------
481,21 Euro Gesamtkosten für den Arbeitgeber


Der kleine feine Unterschied bei einer SV-pflichtigen Beschäftigung ist doch, dass der Anteil der Sozialversicherung durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu teilen ist. Bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber immer komplett allein.

Also ist es unterm Strich günstiger für den Arbeitgeber.

Der Arbeitsnehmer hat dann natürlich bei 401,00 Euro brutto, ein Nettogehalt von 316,79 Euro, also ca. 84,21 Euro weniger. Aber hierdurch ist der Arbeitsnehmer nicht nur in der KV/PV sondern auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

Dieses kann aber bei einer späteren Arbeitslosigkeit nach hinten losgehen. Aber auch hier gibt es Tricks.

Nun denn, die meisten Arbeitgeber sagen dann, Moment mal ich muss dann bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewähren. Wenn so ein Argument vom Arbeitgeber kommt, dann schüttele ich immer mit dem Kopf.

Die Lohnfortzahlung und der bezahlte Urlaub ist nämlich auch bei den geringfügigen Beschäftigungen zu gewähren. 99 % der Arbeitgeber wissen es, 98 % tun es aber nicht.

Letztendlich würde ich persönlich versuchen die Elternzeit auch für das 3. Jahr in Anspruch zu nehmen.


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