Vielen Dank. Also habe ich das, was ich bis jetzt schon gelesen habe richtig verstanden
Allerdings hätte ich noch eine Erweiterungsfrage:
Sehe ich es richtig, das es der Ehefrau möglich ist, der GKV beizuteten, indem sie einen sozialversicherungspflichtigen Job >400,- anfängt?
Rein hypothtisch: Sie könnte sich doch dann im Betrieb des eigenen Mannes anstellen lassen und dank Gleitzonenregel für ziemlich wenig Krankenkassenbeiträge versichern lassen. Sowas darf doch eigentlich nicht sein...
Nebenbei habe ich noch eine andere Frage zu diesem interessanten Bericht:
http://www.schmitt-rae.de/docs/presse/DasErste01.pdf
Dort geht es auf Seite 2 ca. Mitte um die Frage der Krankenversicherung bei eigentlich nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Nehmen wir mal folgenden hypotetischen (wirklich hypothetischen!) Fall an: Da ist jemand Gesellschafter einer Unternehmung zu 100% und stellt sich gleichzeitig als Angestellter in der Firma ein.
Die Krankenkasse merkt das nicht und das ganze geht über Jahre gut. Irgendwann wird die Sache dann aus Zufall aufgedeckt.
Ist es nicht so, das nicht nur die Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, sondern die Krankenkasse theoretisch auch auf die Idee kommen könnte, vereinnahmte Beiträge gegen Aufwendungen gegenzurechnen und somit bei evtl. kostspieligen Behandlungen eine Nachforderung seitens der Krankenkasse entstehen könnte?
Gibt es hier eine Rechtsnorm die beschreibt, wie ein solcher Fall behandelt wird?