Hallo Neb,
das hier
Neb schreibt
1. Wenn die PKV das Kind auch so (d. h. ohne Nachversicherung) versichert, weil sie kein Risiko sehen (z. B. keine Frühgeburt, keine Komplikationen etc.), ist die Versicherung Deiner Frau egal.
ist grundsätzlich richtig. Es gibt aber Fälle, in denen bei der Suche nach dem nunmehr "optimalen" Versicherer die fraglichen 2 Monate plötzlich ganz kurz wurden, zumal wenn in dieser Zeit beim Kind bisher nicht gewesene Komplikationen eintraten. Und wuppdich, waren sie um, die 2 Monate.
Und das hier
2. Falls man wegen eines Risikozuschlags gem. 1. von einer erschwerungsneutralen Nachversicherung profitieren möchte, hängt die Antwort auf Deine Frage davon ab, ob die PKV sie ohne Risikozuschläge höherversichern würde, oder, falls Zuschläge fällig würden (was ich im Rahmen einer Schwangerschaft, die bei der Gesundheitsprüfung nur "verschwiegen" werden darf, wenn noch unbekannt, für nicht so unwahrscheinlich halte) welche Optionsrechte Deine Frau in ihren Versicherungsbedingungen stehen hat. Es gibt mind. einen Tarif einer PKV, bei dem klar drin steht, dass bei Geburt eines Kindes die Mutter ein Upgrade durchführen kann (in dem konkreten Fall in meinem Kopf aber dennoch mit Risikozuschlägen, die aber auf 100% des auf die Leistung entfallenden Beitragsteils limitiert sind).
hast Du Dir vor dem Absenden wirklich nochmals durchgelesen?
Aber unabhängig davon: Auch wenn die Mutter anlässlich der Geburt ihres Kindes ihren eigenen Versicherungsschutz tariflich <<abgräten>> kann, heißt das noch nicht, dass der entsprechend aufgewertete Tarif auch dem neugeborenen Kind zusteht, denn er hat dann ja noch keine 3 Monare in dieser Form bestanden?
Außer wenn sie Glück hat und ausgerechnet in dem Tarif versichert ist, der die Aufwertung auch für das Neugeborene einschließt, in dem Fall natürlich mit begrenztem Risikozuschlag.
Vorschlag jenseits von oben 1.
Prüfen (lassen), ob Vater oder Mutter die relativ besseren Kostenerstattungstarife haben. Wenn es der Vater ist, bei dessen Anbieter die Beihilfetarife checken (lassen), und wenn ok, den väterlichen Anbieter wählen und "simultan" mit der Kindernachversicherung den Wechsel in die grundsätzlich gleichartigen Beihilfetarife bewerkstelligen lassen.
Auch Kombinationen sind möglich: Der Vater hat die besseren Kostentarife, aber z. B. kein Krankenhaustageld. Was aber die Mutter in ihrem Vertrag für sich vereinbart hat. Oder eben umgekehrt. Wenn das Kind gesundheitlich in den Kostentarifen auf die Kindernachversicherung angewiesen ist, wären die Eltern m. E. mit dem Löffel balbiert, wenn sie die Chance auf ein risikofragenfreies KHT sausen lassen würden.
Gruß
von GS