Guten Abend,
ich bin Betreuer, eine Kollegin von kam mit dem Problem zu mir das sie eine Pat. betreut die in einer privaten Krankenversicherung versichert ist.
Diese Dame lebt in einem Altenheim das von der Sozialhilfe und Pflegeversicherung bezahlt wird.
Im Moment läuft es so das sie die Rechnungen auslegen muß und 80% werden ihr von der PKV zurückerstattet den Rest muß der Bezirk draufzahlen.
Meine Frage in diese Runde: Kann diese Betreute in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln?
Meines Wissens nach hat sich im Jahr 2007 das Gesetz dahingehend geändert. Und weiß jemand zufälliger Weise den dazugehörigen Paragraphen?
Mit freundlichen Grüßen
PSDBM
PS: Falls diese Frage bereits gestellt wurde bitte ich um den Link der mich zu diesem Beitrag führt!
Von der Privaten zurück in die Gesetzliche Krankenvers.?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
zurück in die GKV
Hallo rossi,
Danke für Deine Antwort. Bin aber nicht glücklich darüber.
Gruß PSDBM
Danke für Deine Antwort. Bin aber nicht glücklich darüber.

Gruß PSDBM
Aber versuche doch mal, ob der Sozialhilfeträger die gute Dame nicht nach § 264 SGB V bei irgendeiner Krankenkasse anmeldet.
D. h., sie bekommt ne Chipkarte und kann alle Leistungen in Anspruch nehmen. Sie braucht nichts selber zu zahlen, bis auf die Eigenbeteiligung im Sinne von § 62 SGB V (jährlich ca. 83,00 Euro oder bei chronischen Erkrankungen die Hälfte).
In dieser Konstellation stellt die gesetzliche KV dem Sozialhilfeträger alle Kosten in Rechnung und der holt sich dann anschliessend diese von der Beihilfe und von der PKV zurück. Dabei spart der Sozialhilfeträger auch noch.
Guckst Du mal hier: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4518
Einige Sozialämter machen das!!!
D. h., sie bekommt ne Chipkarte und kann alle Leistungen in Anspruch nehmen. Sie braucht nichts selber zu zahlen, bis auf die Eigenbeteiligung im Sinne von § 62 SGB V (jährlich ca. 83,00 Euro oder bei chronischen Erkrankungen die Hälfte).
In dieser Konstellation stellt die gesetzliche KV dem Sozialhilfeträger alle Kosten in Rechnung und der holt sich dann anschliessend diese von der Beihilfe und von der PKV zurück. Dabei spart der Sozialhilfeträger auch noch.
Guckst Du mal hier: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4518
Einige Sozialämter machen das!!!
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