Hallo Zusammen,
ich hab das Forum durchstöbert aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Deshalb erklär ich es am besten mal.
Meine Rente läuft zum Monatsende aus und den Antrag auf Fortzahlung habe ich bereits gestellt. Bei einem Telefonat habe ich jedoch erfahren, dass die Bearbeitung noch etwas dauert und ich im Februar keine Zahlung erhalte. Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie es dann mit der Krankenversicherung weiter geht. Derzeit bin ich in der gesetzl. KV für Rentner und habe denen bereits mitgeteilt, dass ein Antrag auf Fortzahlung läuft.
Über eure Hilfe würd ich mich freuen.
KV bei Auslauf der Rente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Vermutlich Waisen- oder Halbwaisenrente?
Hallo Jacky,
einige Zusatzinfos wären hilfreich:
0. (siehe Überschrift, ist das so?)
1. wann geboren?
2. bei welcher Krankenkasse bislang versichert?
3. derzeitige Situation (Schuler, Student)?
4. Lebt noch ein Elternteil, das wo krankenversichert ist und welchen berufl. Status hat (Arbeitnehmer, Selbständig, Rentner, erwerbslos)?
Dann kann dir hier sicher weitergeholfen werden.
Gruß von
Gerhard
einige Zusatzinfos wären hilfreich:
0. (siehe Überschrift, ist das so?)
1. wann geboren?
2. bei welcher Krankenkasse bislang versichert?
3. derzeitige Situation (Schuler, Student)?
4. Lebt noch ein Elternteil, das wo krankenversichert ist und welchen berufl. Status hat (Arbeitnehmer, Selbständig, Rentner, erwerbslos)?
Dann kann dir hier sicher weitergeholfen werden.
Gruß von
Gerhard
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- Beiträge: 4
- Registriert: 11.01.2008, 18:23
Hallo Gerhard,
hier die Antworten zu deinen Fragen:
1. Rente wegen Erwerbsminderung
2. geboren im September 1979
3. bei der Taunus BKK
4. seit 2002 Rentner und 90 % Schwerbehindert
5. meine Eltern sind beide Erwerbslos und Mitglied einer anderen Krankenkasse (möchte auch dazu sagen, dass aufgrund meiner Erkrankung und deren medikamantösen Behandlung kein wechsel der Krankenkause sinnvoll ist)
Gruß
Jacky
hier die Antworten zu deinen Fragen:
1. Rente wegen Erwerbsminderung
2. geboren im September 1979
3. bei der Taunus BKK
4. seit 2002 Rentner und 90 % Schwerbehindert
5. meine Eltern sind beide Erwerbslos und Mitglied einer anderen Krankenkasse (möchte auch dazu sagen, dass aufgrund meiner Erkrankung und deren medikamantösen Behandlung kein wechsel der Krankenkause sinnvoll ist)
Gruß
Jacky
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- Beiträge: 4
- Registriert: 11.01.2008, 18:23
Ich hoffe natürlich, dass die Rente weiterhin gezahlt wird.
Vor der Rente habe ich am 01.06.01 eine Anstellung in meinen Beruf begonnen und war sanschließend seit 30.07.01 aufgrund der Erkrankung krank geschrieben. Aufgrund dessen wurde mein Arbeitsvertrag zum 28.02.2002 gekündigt.
Des Weiteren erhielt ich vom 10.09.01 bis 27.06.02 Krankengeld. Muss aber dazu sagen, dass bei Bewilligung der Rente im Juli 02 eine Rückzahlung an die Krankenkasse erfolgt ist, da die Rente rückwirkend ab 02/02 bewilligt wurde.
Hatte auch schon vor, morgen mal beim Arbeitsamt vorbei zu schauen und dort nachzufragen, ob ich Anspruch auf ALG I habe.
Natürlich möchte ich mich jetzt schon mal für eure Tippps bedanken.
Vor der Rente habe ich am 01.06.01 eine Anstellung in meinen Beruf begonnen und war sanschließend seit 30.07.01 aufgrund der Erkrankung krank geschrieben. Aufgrund dessen wurde mein Arbeitsvertrag zum 28.02.2002 gekündigt.
Des Weiteren erhielt ich vom 10.09.01 bis 27.06.02 Krankengeld. Muss aber dazu sagen, dass bei Bewilligung der Rente im Juli 02 eine Rückzahlung an die Krankenkasse erfolgt ist, da die Rente rückwirkend ab 02/02 bewilligt wurde.
Hatte auch schon vor, morgen mal beim Arbeitsamt vorbei zu schauen und dort nachzufragen, ob ich Anspruch auf ALG I habe.
Natürlich möchte ich mich jetzt schon mal für eure Tippps bedanken.

Jooh, darauf wollte ich hinaus.
Aufgrund der Beschäftigung, sowie der Tatsache, dass bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente Krankengeld nahtlos bezogen wurde, müsste der Rentenbezug in den Jahren 2002 bis 2008 gem. § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein.
Damit dürfte - meines Erachtens - ein Anspruch auf ALG I bestehen. Die Rahmenfrist, müsste dann vorverlegt werden bzw. erfolgt eine sog. fiktive Einstufung.
Solltest Du auf jeden Fall beim Beratungsgespräch bei der Agentur mit einbringen (Rechtgsgrundlage § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).
Aufgrund der Beschäftigung, sowie der Tatsache, dass bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente Krankengeld nahtlos bezogen wurde, müsste der Rentenbezug in den Jahren 2002 bis 2008 gem. § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein.
Damit dürfte - meines Erachtens - ein Anspruch auf ALG I bestehen. Die Rahmenfrist, müsste dann vorverlegt werden bzw. erfolgt eine sog. fiktive Einstufung.
Solltest Du auf jeden Fall beim Beratungsgespräch bei der Agentur mit einbringen (Rechtgsgrundlage § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).
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