Vielen Dank für deine Ausführungen. Aber bis zu diesem Punkt ist es für mich nichts neues.
Die Sperrzeit kommt nur wegen Aufhebungsvertrag, aber nicht wegen Abfindung zustande, da die normale Kündigungszeit nicht unterschritten wird. Folglich keine Ruhenszeit.
Heißt nun pflichtversichert auch, daß die Arge die Beiträge zahlt, auch wenn ich in den ersten 12 Wochen kein ALG beziehe? Oder muß ich die Hälfte zuzahlen oder den gesamten Betrag?
Die TK spricht z.B. von einer freiwilligen Weiterversicherung
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... rt-2005728Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie - auch dann, wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten.
Weitere Details
Ausnahme bei Abfindung
Erhalten Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung, sprich eine Abfindung, tragen Sie die Beiträge selbst - in der Regel in Form einer freiwilligen Weiterversicherung. Dies gilt, bis Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.Und wie habe ich diesen Punkt zu verstehen
https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbe ... ld/#c10992Wie bin ich während der Sperrzeit krankenversichert?
Seit 1. August 2017 sind Arbeitslose ab Beginn der Sperrzeit auch in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Mit dieser Regelung entfällt die für die Krankenkassen aufwendige Prüfung der Absicherung im ersten Sperrzeitmonat. Beiträge zur Krankenversicherung zahlt die Agentur aber weiterhin erst ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit.Kann nicht einfach jemand eine klare Aussage für die 12 Wochen schreiben?
- bis 30.6. PKV
- 1.7. - 22.9 ???
- ab 23.9. KV über ALG