meine Freundin und ich sind nicht verheiratet. Letztes Jahr ist unser Kind geboren und meine Freundin in Elternzeit gegangen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2020 für die gesetzliche Krankenversicherung betrug 62.550,00 Euro. Da lag sie darüber mit ihrem Einkommen aus 2020. Nach dem Mutterschutz musste sie für die verbleibenden Monate des letzten Jahres die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung eigenständig bezahlen. Das passt aus meiner Sicht.
2021 hat meine Freundin nur wenige Monate voll gearbeitet und hat nach dem Mutterschutz Elterngeld bezogen. Die bundesweit einheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2021 in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auf 64.350,00 Euro jährlich angehoben. Nach meinem Verständnis basiert die Einstufung der Freiwilligkeit der Krankenversicherung auf dem Verdienst des letzten Jahres.
Unabhängig, ob man das letzte Jahr oder vorletzte Jahr heranzieht, fällt sie neuerdings unter die Grenze von derzeit 64.350,00 Euro und sollte meiner Meinung nach keine Krankenkassenbeiträge ab diesem Jahr mehr zahlen. Die Krankenkasse hat uns mitgeteilt, dass der Arbeitgeber den Status ändern müsste, aber dies nicht tut, da der Vertrag derzeit auf Grund der Elternzeit ruht.
Wie schätzt ihr die Situation ein und wie würdet ihr weiter vorgehen?
Vielen Dank schon mal für euere Antworten
