Moin zusammen,
ich weiß nicht genau, ob es das richtige Forum ist, aber ich schildere mal meine Situation:
In den nächsten 1-2 Wochen wird meine belarussische Verlobte voraussichtlich ihr Visum bekommen und wir werden am 2.8. in Deutschland heiraten. Das Visum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten, sprich ca bis Mitte September, nach der Hochzeit wollen wir den Aufenhaltstitel beantragen. Ich bin Angestellter und selbst seit 2017 in der PKV und gut zufrieden. Nun ist meine Frage: Wie kann ich meine zukünftige Frau am besten krankenversichern? Sie wird voraussichtlich erstmal nicht über die Minijob-Grenze verdienen. Ich hatte gedacht, sie erstmal in die PKV zu versichern, und sofern sie über die Minijob-Grenze verdient, kann sie in die GKV. Ist das richtig? Könnte sie rein theoretisch in die freiwillig gesetzliche? Wie lange würde die Bearbeitung mit der PKV dauern? Nicht dass es hier noch zu Problemen mit der Ausländerbehörde bzgl Aufenhaltstitel kommt. Ich danke euch für die Antworten
Heirat mit Belarussin, selbst in der PKV, was ist zu tun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Heirat mit Belarussin, selbst in der PKV, was ist zu tun?
Hallo und willkommen im Forum
ja, dein Gedankengang ist nachvollziehbar und auch richtig. Das mit der freiwilligen Versicherung in der GKV wird nicht gehen. Wie schnell das mit der PKV-Versicherung gehen wird, das kann ich dir nicht sagen, dazu wird sich sicher der eine oder die andere Experte/in von der PKV-Seite zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
ja, dein Gedankengang ist nachvollziehbar und auch richtig. Das mit der freiwilligen Versicherung in der GKV wird nicht gehen. Wie schnell das mit der PKV-Versicherung gehen wird, das kann ich dir nicht sagen, dazu wird sich sicher der eine oder die andere Experte/in von der PKV-Seite zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: Heirat mit Belarussin, selbst in der PKV, was ist zu tun?
Ich empfehle, dass die Verlobte zu Hause eine Auslandskrankenversicherung abschließt, so dass die ersten Wochen ihres Aufenthalts in Deutschland abgesichert sind.
Re: Heirat mit Belarussin, selbst in der PKV, was ist zu tun?
In jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung, man wird auch evtl. unter dem Schlagwort "Expant Versicherung" fündig. Da die aber bereits ein Visum erhalten hat, glaube ich mal dass eine solche bereits vorliegt. Soweit ich weiß ist ja für das Visum obligatorisch, dass zumindest eine solche vergleichbare Absicherung vorliegt.
Eine "Nachversicherungsmöglichkeit" im Rahmen einer Heirat oder ähnlichen "Ereignissen" ist mir nicht bekannt und würde wohl auch dem Wesen der Krankenversicherung entgegen laufen. Daher ist wohl "wie üblich" der Weg über den regulären Antrag Gesundheitsfragen zu gehen, dabei ist wohl gleich ob es bei der gleichen Krankenversicherung oder einer anderen ist. Sollte es dran scheitern, bleibe gegebenenfalls nur noch der Basistarif der privaten Krankenverischerung.
Ich bin nicht bewandert, aber ich würde sagen mit dem "Startdatum" des Aufenthaltstitel sollte zugleich die Krankenversicherung zustande kommen. Man kann es ja dann "zum" beantragen, wenn das Datum fest steht.
Wie Czauderna es mitgeteilt hatte, wäre tatsächlich die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, da in der Konstellation des "Zuzugs" und dem privat versicherten Ehepartner*in wohl weder eine pflicht- noch eine freiwillige Versicherung zustande käme. Die Annahme der (langfristig ausgelegten) Tätigkeit ist richtig, es kommt dabei darauf an dass sozialverischerungspflicht ausgelöst wird.
Daher ist meines Erachtens der Weg über die "normale Annahme" mit den Gesundheitsfragen und ansonsten als alternative der "Basistarif" derzeit der erste Schritt. Es gibt zwar, der Vollständigkeit halber, auch die "Europäische Krankenversicherung" bei einigen Anbieter*innen als "Alternative". Diese sind zwar als "private Krankenversicherungen" dem Grunde nach anerkannt, jedoch meines Wissens nach erfüllen diese aufgrund der fehlenden Altersrückstellungen nicht die Voraussetzungen um der "Versicherungspflicht" zu entsprechen und daher könnten wohl gegebenenfalls erhebliche Nachzahlungen und Säumniszuschläge anfallen bei einem Wechsel in eine substitutive private oder gesetzliche Krankenversicherung. Diese Europäischen Krankenversicherungen sind in der Regel nach der Art als "Schadensversicherungen" kalkuliert/ausgelegt/gestaltet.
Eine "Nachversicherungsmöglichkeit" im Rahmen einer Heirat oder ähnlichen "Ereignissen" ist mir nicht bekannt und würde wohl auch dem Wesen der Krankenversicherung entgegen laufen. Daher ist wohl "wie üblich" der Weg über den regulären Antrag Gesundheitsfragen zu gehen, dabei ist wohl gleich ob es bei der gleichen Krankenversicherung oder einer anderen ist. Sollte es dran scheitern, bleibe gegebenenfalls nur noch der Basistarif der privaten Krankenverischerung.
Ich bin nicht bewandert, aber ich würde sagen mit dem "Startdatum" des Aufenthaltstitel sollte zugleich die Krankenversicherung zustande kommen. Man kann es ja dann "zum" beantragen, wenn das Datum fest steht.
Wie Czauderna es mitgeteilt hatte, wäre tatsächlich die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, da in der Konstellation des "Zuzugs" und dem privat versicherten Ehepartner*in wohl weder eine pflicht- noch eine freiwillige Versicherung zustande käme. Die Annahme der (langfristig ausgelegten) Tätigkeit ist richtig, es kommt dabei darauf an dass sozialverischerungspflicht ausgelöst wird.
Daher ist meines Erachtens der Weg über die "normale Annahme" mit den Gesundheitsfragen und ansonsten als alternative der "Basistarif" derzeit der erste Schritt. Es gibt zwar, der Vollständigkeit halber, auch die "Europäische Krankenversicherung" bei einigen Anbieter*innen als "Alternative". Diese sind zwar als "private Krankenversicherungen" dem Grunde nach anerkannt, jedoch meines Wissens nach erfüllen diese aufgrund der fehlenden Altersrückstellungen nicht die Voraussetzungen um der "Versicherungspflicht" zu entsprechen und daher könnten wohl gegebenenfalls erhebliche Nachzahlungen und Säumniszuschläge anfallen bei einem Wechsel in eine substitutive private oder gesetzliche Krankenversicherung. Diese Europäischen Krankenversicherungen sind in der Regel nach der Art als "Schadensversicherungen" kalkuliert/ausgelegt/gestaltet.
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