Wechsel in die PKV bei Wahltarif in GKV

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kv2024
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Wechsel in die PKV bei Wahltarif in GKV

Beitragvon kv2024 » 02.06.2024, 10:02

Guten Tag,

ich bin seit 2018 freiwillig in der AOK versichert (Versicherungspflichtgrenze seit dato überschritten), seit 2019 im Wahltarif Selbstbehalt. Nun würde ich gerne in die PKV wechseln.

In den Bedingungen für den Wahltarif steht:

„Ihre Teilnahme am AOK-Selbstbehalttarif kann nach schriftlicher Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres beendet werden. Die Teilnahme endet jedoch frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Teilnahmebeginn.“

Die 3 Jahre sind somit längst vorbei, das sollte kein Problem sein.

Generell beträgt die Kündigungsfrist bei der GKV für den Wechsel in die PKV ja zwei Monate zum Monatsende. Nun steht hier aber drei Monate zum Jahresende.

Kann ich somit erst zum Jahresende in die PKV wechseln? Gibt es hier Erfahrungen, wie es sich damit verhält bzw. was nun gilt?

Vielen Dank bereits vorab.

Czauderna
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Re: Wechsel in die PKV bei Wahltarif in GKV

Beitragvon Czauderna » 02.06.2024, 10:56

Hallo und willkommen im Forum,
deine Frage lässt sich am besten durch die jeweilige Satzung der AOK beantworten. Hier als Beispiel die Satzung der AOK-Hessen - https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/hessen/pdf/satzung-kv.pdf und dort unter § 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft.
Die Satzung deiner AOK findest du bestimmt auch im Netz.
Gruss
Czauderna

Saxum
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Re: Wechsel in die PKV bei Wahltarif in GKV

Beitragvon Saxum » 02.06.2024, 11:26

Man muss im übrigen generell für eine Kündigung nicht bis zu den angegebenen Fristen warten. Die angebenden Fristen sind als „bis spätestens“ zu verstehen. Man kann also auch zB bereits jetzt bis zum Jahresende kündigen.

Beziehungsweise falls man wie hier „freiwillig Versichert“ ist, nicht zu verwechseln mit der Wahltarifen, kann man das in der Regel eigentlich binnen zwei Monaten. Meiner Ansicht nach ist es so, dass die Kündigungsfrist der generellen Mitgliedschaft bei der Krankenkasse die Kündigungsfrist zum Wahltarif schlägt, insbesondere wenn die Mindestzeit schon überschritten ist.

Daher, ohne Gewähr, sollte man hier meines Erachtens nach hier in diesem Sachverhalt wohl jederzeit innert einer beliebigen zwei Monats Frist kündigen können.

Bis dahin bzw. generell bestenfalls vor der Kündigung sich dann um die entsprechende anonyme Risikovorabfragen kümmern und eine für sich passende Versicherung finden - ggf. am besten wohl mit einem Fachmenschen, aber sich selbst vorab zu erkundigen ist auch hilfreich. Dann eine Anwartschaft/Optionstarif abschließen der zum Jahreswechsel dann gezogen wird.

Spätestens zum Wechselzeitpunkt sollte man einen Nachweis der Nachversicherung (der privaten Versicherung oder anderen Krankenkasse) bei der bisherigen Krankenkasse vorlegen und einen Nachweis der Kündigung beim neuen künftigen Versicherer und das wars dem Grunde nach dann.


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